Betroffenenrechte nach DSGVO

Das Datenschutzrecht ist in Bezug auf die Betroffenenrechte gut aufgestellt. Viele Grundrechte, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten, sind gegeben. Mit der neuen DSGVO gab es jedoch auch zahlreiche Änderungen für Online-Händler, die es zu beachten gilt. So müssen u.a. Mechanismen geschaffen werden, die den Zugang zu personenbezogenen Daten ermöglichen und deren Berichtigung oder Löschung gewährleisten.

Die unten beschriebenen Betroffenenrechte und deren Umsetzung können in der Praxis einige Probleme mit sich bringen, da sie in bestimmtem Fällen durch nationale Gesetze beschränkt werden können. Umso wichtiger ist es, dass du einen fachkundigen Ansprechpartner an deiner Seite hast.

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Was sind Betroffenenrechte?

In der Europäischen Union (EU) schützt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten. Mit Betroffenenrechte sind alle in der DSGVO enthaltenen Rechte gemeint, die Betroffenen gegenüber den Verantwortlichen zustehen. Auch in dieser Definition stecken einige Rechtsbegriffe, die wir im folgenden einzeln definieren.

  1. Personenbezogene Daten sind gem. Artikel 4 Nummer 1 DSGVO "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person" beziehen.
  2. Die Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen, ist der Betroffene.
  3. Verantwortlicher ist die Person, die über die die Verarbeitung der personenbezogenen Daten entscheidet (Artikel 4 Nummer 7 DSGVO).

Welche Betroffenenrechte gibt es laut DSGVO?

Die DSGVO enthält zahlreiche Betroffenenrechte. Im Folgenden findest du eine kurze Erklärung der wichtigsten:

1. Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht ist in Artikel 15 DSGVO geregelt. Hiernach haben Betroffene die Möglichkeit, den Verantwortlichen zu fragen, welche Daten letzterer über den Betroffenen verarbeitet. Der Verantwortliche muss nicht nur darauf antworten, sondern dem Betroffenen auf Wunsch auch eine Kopie der Daten aushändigen.

2. Recht auf Berichtigung

Auch ohne, dass der Betroffene Rechte geltend macht, ist der Verantwortliche verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten nur sachlich richtige Daten zu verarbeiten. Sollte der Verantwortliche dennoch fehlerhafte oder unvollständige Daten verwenden, hat der Betroffene gem. Artikel 16 DSGVO das Recht, diese Daten zu korrigieren oder zu ergänzen. Dadurch verpflichtet der den Verantwortlichen die Daten unverzüglich zu berichtigen.

3. Recht auf Löschung

Eine Besonderheit der DSGVO, wie sie 2018 in Kraft getreten ist, ist der Artikel 17. Das Thema wird auch unter dem Stichpunkt "Recht auf Vergessenwerden" diskutiert. Es geht darum, dass der Betroffene ein Recht darauf hat, dass der Verantwortliche seine Daten sowohl auf seinen Speichermedien als auch bestmöglich aus dem Internet löscht. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Ein Recht auf Löschung entsteht beispielsweise dann, wenn die Daten nur aufgrund einer Einwilligung erhoben und verwertet werden dürfen und der Betroffene diese Einwilligung widerruft. Ein Recht auf Löschung entsteht auch in dem Moment, indem der Zweck für die Datenerhebung erreicht ist.

4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Falls die Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Löschung der Daten nicht gegeben ist oder der Betroffene nicht soweit gehen möchte, kommt Artikel 18 DSGVO in Betracht. Hiernach hat der Kunde ein Recht darauf, die weitere Verarbeitung seiner Daten größtenteils zu verbieten. Dies ist nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen möglich, beispielsweise weil der Betroffene die Richtigkeit der Daten anzweifelt.

5. Recht auf Datenübertragbarkeit

Artikel 20 DSGVO verschafft natürlichen Personen die Möglichkeit jederzeit einen Anbieterwechsel vorzunehmen, ohne dass seine Daten verlorengehen. Hiernach sind Verantwortliche verpflichtet, die Daten des Betroffenen auf dessen Wunsch an einen anderen Anbieter zu übermitteln. Alternativ kann der Kunde auch die Herausgabe der Daten an ihn auf einem gängigen Speichermedium verlangen.

6. Widerspruchsrecht

Artikel 21 erlaubt dem Betroffenen der Verarbeitung seiner Daten zu widersprechen. Daraufhin darf der Verantwortliche die Daten nur noch verarbeiten, wenn er einen schutzwürdigen Grund für die Verarbeitung hat und diesen nachweisen kann.

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Wissenswertes zum Thema Betroffenenrechte nach DSGVO

 

Wie muss auf einer Webseite auf die Betroffenenrechte hingewiesen werden?

wissenswertes

Die Artikel 13 und 14 DSGVO erlegen dem Verantwortlichen verschiedene Informationspflichten auf. Dazu gehört die Offenlegung aller Rechte, die der Betroffene hat. Insbesondere auf das Widerspruchsrecht muss deutlich und klar verständlich hingewiesen werden. Dazu benötigst du eine Datenschutzerklärung, die du als Online-Shopbetreiber auf einer Unterseite deiner Website platzieren solltest.

Kann man auf Betroffenenrechte verzichten?

Jeder Betroffene darf selbst darüber entscheiden, welche Rechte er wahrnimmt und welche nicht. Es ist allerdings nicht möglich, dass ein Betroffener auf all seine Rechte verbindlich verzichtet. Es würde gegen den Sinn und Zweck der DSGVO verstoßen, wenn es möglich wäre, sämtliche der daraus resultierenden Rechte beispielsweise mit Hilfe eines Cookie-Banners oder von erstellten AGB abzubedingen.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Betroffenenrechte?

Die Betroffenenrechte sind ein sehr wichtiger Teil der DSGVO. Erst durch sie erlangen die Betroffenen die Möglichkeit, ihre Daten selbst aktiv zu schützen. Aus diesem Grund kontrollieren viele Aufsichtsbehörden, ob die Betroffenenrechte gewahrt bleiben. Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen. Außerdem sind auch Abmahnungen von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden möglich. Sollte durch den Verstoß gegen Betroffenenrechte ein Schaden verursacht werden, kann ein Schadensersatzanspruch entstehen. Nicht zuletzt solltest du an einen möglichen Imageschaden und Vertrauensverlust denken, der entstehen könnte, wenn du die Rechte deiner Besucher und Kunden missachtest.

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.