Impressum für eBay richtig erstellen
Ein Impressum ist verpflichtend – für jeden, der eine gewerbliche Webseite betreibt. Auch jeder, der auf einem Marktplatz wie eBay etwas gewerblich verkauft, braucht ein gültiges Impressum.
Aber was steht eigentlich in so einem Impressum? Und gehören in das Impressum bei eBay die gleichen Angaben? Wie kann man das Impressum auf eBay einstellen oder ändern? Das haben wir hier für dich zusammengefasst.
Als Mitglied im Händlerbund erhältst du ein rechtssicheres Impressum für eBay und weitere Rechtstexte, wie Datenschutzerklärung oder AGB bereits ab 9,90 Euro* pro Monat. Hier noch einmal zusammengefasst die Vorteile einer Händlerbund-Mitgliedschaft:
- Impressum-Generator wird durch auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt
- Weitere Rechtstexte wie AGB, Datenschutzerklärung oder Widerrufsbelehrung im Paket enthalten
- Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Was gehört in ein eBay Impressum?
Als Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien musst du laut § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) bestimmte Informationen bereitstellen. Du unterliegst danach der Impressumspflicht.
Ein gültiges Impressum muss folgende Angaben enthalten:
- Dein Unternehmensname (sofern vorhanden)
- Der Vor- und Zuname eines Vertretungsberechtigten
- Deine bei eBay hinterlegte Anschrift
- Name und ladungsfähige Anschrift des Anbieters
bei juristischen Personen zusätzlich den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten - Telefon, Fax, E-Mail-Adresse
- Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister/Genossenschaftsregister + Registernummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden)
- Wirtschaftsidentifikationsnummer (sofern vorhanden)
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
- Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein
Weitere Pflichtangaben mit der erweiterten Impressumspflicht
Wer eine gewerbliche Internetpräsenz, zum Beispiel einen Online-Shop oder Social-Media-Account, betreibt und dort eigenhändig erstellte Videos oder solche, die der Eigenwerbung dienen, veröffentlicht, kann als Anbieter audiovisueller Mediendienste angesehen werden. Erfasst werden neben klassischen bewegten Bildern wie Videos, Reels, Shorts unter anderem Web-TV, Videoinhalte in Form einer Mediathek oder Videothek oder Live-Streams. Damit unterliegt er auch der erweiterten Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Neben den übrigen Impressumsangaben ist dabei außerdem zu nennen:
- das Sitzland (soweit nicht ohnehin schon im Impressum angegeben)
- die zuständige Aufsichtsbehörde
Nicht berücksichtigt werden Angebote mit:
- weniger als fünf veröffentlichten Videos pro Kanal,
- weniger als 500 Abonnenten pro Kanal oder
- weniger als 500.000 Abrufen pro Kanal
So stellst du das eBay-Impressum richtig ein
Hast du bei eBay noch kein Impressum, kannst du es ganz einfach einrichten:
- Gehe in deinem eBay-Konto auf Einstellungen
- Einstellungen für gewerbliche Verkäufer → einblenden
- Rechtliche Informationen des Verkäufers auf der Artikelseite → bearbeiten
- Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen →ändern
- Auf der aufgerufenen Seite Rechtliche Informationen des Verkäufers erforderliche Angaben in die vorgesehenen Felder eintragen.
- Impressum abschließen und auf Speichern klicken
So änderst du das eBay Impressum
Sollte sich beispielsweise deine Anschrift oder andere Angaben geändert haben, kannst du dein Impressum dementsprechend anpassen. Dafür wählst du einfach den Bereich Impressum aus, aktualisierst die Angaben und speicherst diese.
Unsere Mitgliedschaftspakete
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
- Sichere Cookie-Banner-Lösung
- Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
- Shop-Tiefenprüfung inkl. GPSR-Check für 5 Produkte (Unlimited und Professional)
- Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
Weitere Leistungen des Händlerbundes
Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum erhalten? Wir helfen sofort! Nutze unseren Abmahnungsupload und sende uns alle vorhanden Unterlagen zu. Wir vertreten dich auch rückwirkend bei Abmahnung – und das ohne zusätzliche Kosten.
Je nach gebuchtem Paket erhältst du eine Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon. Dabei steht dir während der gesamten Mitgliedschaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite.
Website-Betreiber müssen über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen. In jedem unserer Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Manager als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent an Seitenaufrufen enthalten.
So erkennst du die gewerbliche Nutzung von eBay
Wenn du gewerblich verkaufst, dann musst du bei eBay ein Impressum einstellen. Denn dann besteht für dich eine Impressumspflicht.
Handelt es sich bei deinen Verkäufen um gewerbliche Tätigkeiten, dann solltest du ein Gewerbe anmelden. Das bedeutet natürlich auch, dass du Gewerbesteuer zahlen musst. Zudem musst du deinen Account auf gewerblich umstellen. Ansonsten musst du mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Du handelst gewerblich, wenn du:
- Ware über einen langen Zeitraum verkaufst
- größere Warenmengen verkaufst
- Neuware verkaufst
- Artikel kaufst, um sie wieder zu verkaufen
- eigene Ware herstellst
- Dienstleistungen anbietest
Du handelst typischerweise als Privatperson, wenn du gelegentlich unterschiedliche Artikel aus deinem Privatbesitz verkaufst, für die du keine Verwendung mehr hast.
Vorteile der Händlerbund-Mitgliedschaft
- Immer aktuell gültiges Impressum für deinen eBay Shop
- Auch für deinen Social-Media Auftritt
- Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
- Weitere Rechtstexte wie z.B. Datenschutzerklärung inklusive
Informationspflicht und Verlinkung auf OS-Plattform
Gerade beim Online-Kauf kann es zu Streit bzw. Missverständnissen kommen, beispielsweise um die Zahlung oder um die Qualität der Ware. Um diesen Online-Einkauf sicherer und fairer zu gestalten, stellt die europäische Kommission die OS-Plattform bereit. Die europäische Plattform für Online-Streitbeilegung soll den Online-Einkauf durch den Zugang zu Streitbeilegung Instrumenten von guter Qualität bei der Klärung helfen.
Dabei wird auf den direkten Kontakt zu dir als Unternehmer bzw. Online-Händler. Für den Kunden ist die Kontaktierung einfacher. Aber natürlich musst du selbst zu einem Gespräch bereit sein.
AGB für eBay Shops
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind gesetzlich zwar keine Pflichtangaben, doch damit kannst du zahlreiche Informationspflichten erfüllen. Verkaufst du nur privat, benötigst du in der Regel keine AGB. Aber als gewerblicher Verkäufer oder Einzelunternehmer solltest du unbedingt anwaltlich erstellte AGB bei eBay verwenden. Denn du musst gesetzliche Informationspflichten erfüllen, die du am besten mit rechtlich wasserdichten AGB abdeckst.
Was du bedenken solltest: Als Händler bei eBay bist du bei der Ausgestaltung der AGB eingeschränkter als im eigenen Online-Shop.
Du musst dich nach den hauseigenen Regeln von eBay richten. Es darf kein Konflikt entstehen, z. B. bei verwendeten Klauseln. Stehen diese im Widerspruch zu den eBay Hausregeln, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen dich als eBay Verkäufer.
Das gehört zusätzlich in die eBay AGB rein:
- Die Erklärung, wie es zum Vertragsschluss kommt
- eBay vier Möglichkeiten des Vertragsschlusses an, die alle in den AGB erörtert werden müssen
- Der Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechtes muss als Klausel in die AGB sowie die Information zur Vertragstextspeicherung
Sorge für einen rechtssicheren Auftritt bei eBay
Mit dem Händlerbund Impressum-Generator erstellst du dir selbst dein Impressum für eBay. Und das rechtlich und sicher.
Wissenswertes zum Thema Impressum für eBay
Welche Besonderheiten gibt es bei ebBay zu beachten?
Für gewerbliche Anbieter gelten auch besondere Pflichten und Regelungen. Eine Missachtung kann nicht nur erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sie stellt auch einen Verstoß gegen die Grundsätze von eBay dar.
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund Art. 14 der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitschlichtung („ODR-Verordnung“) neue gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer wie auch Online-Händler. Diese sind beim Abschluss von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen dazu verpflichtet, einen Link zur OS-Plattform der EU leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.