Rechtssicheres Impressum für deine Website
Als Online-Händler, der Waren auf der eigenen Website anbietet, brauchst du für deinen Internetauftritt ein Impressum, das sämtliche rechtliche Vorgaben erfüllt. Insbesondere musst du Informationen über den Betreiber der Website veröffentlichen.
Erfüllst du diese gesetzlichen Vorgaben gar nicht oder nur unzureichend, dürfen beispielsweise Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände dich abmahnen. Dadurch können dir hohe Kosten entstehen. Solchen Streitigkeiten und Problemen kannst du vorbeugen, indem du das Impressum für deine Website von einem Anwalt erstellen lässt.
Als Mitglied im Händlerbund erhältst du bereits ab 9,90 Euro* pro Monat u.a. folgende Leistungen:
- Individuell erstelltes Impressums für deine Website
- Weitere Rechtstexte von spezialisierten Anwälten wie Datenschutzerklärung oder AGB im Paket enthalten
- Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Fehler beim Impressum einer Website, die zur Abmahnung führen können
Unsere Mitgliedschaftspakete
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
- Sichere Cookie-Banner-Lösung
- Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
- Shop-Tiefenprüfung inkl. GPSR-Check für 5 Produkte (Unlimited und Professional)
- Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
Weitere Leistungen des Händlerbundes
Website-Betreiber müssen über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen. In jedem unserer Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Manager als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent an Seitenaufrufen enthalten.
Wer unterliegt der Impressumspflicht?
"Alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste" sind gesetzlich verpflichtet, ein Impressum auszuweisen, so z.B.:
- reine Präsentations- und Unternehmensseiten
- Online-Shops mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit
- Online-Shops die auf Verkaufsplattformen handeln
- Vereine
- Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken wie Facebook
- Blog- und Forenbetreiber
Vorteile der Händlerbund-Mitgliedschaft:
- Immer aktuell gültiges Impressum für deine Website
- Auch für deinen Social-Media Auftritt
- Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
- Weitere Rechtstexte wie z.B. AGB und Datenschutzerklärung inklusive
Wissenswertes zum Thema Impressum für eine Website
Was ist ein Impressum?
Das Impressum befindet sich auf einer Unterseite deiner Website. Dort finden deine Kunden und sonstigen Besucher deinen Namen, deine Anschrift und weitere gesetzlich festgelegte Informationen über dich und deinUnternehmen. Die Impressumspflicht bezieht sich jedoch nicht nur auf Internetseiten, sondern auch auf viele weitere Medien. Sie ist schon mehrere hundert Jahre alt und galt deshalb ursprünglich nur für Druckerzeugnisse. Der Sinn des Impressums hat sich jedoch über die Jahrhunderte und durch die Erweiterung des Anwendungsbereich nicht verändert: Der Verantwortliche soll sich zu erkennen geben.
Was ist der Unterschied zwischen einer Webseite und einer Homepage?
Bevor wir auf die Details des Themas Impressum eingehen, klären wir kurz die Grundbegriffe:
- Die Website ist der gesamte Internetauftritt.
- Die Webseite meint gemeinhin eine bestimmte Seite deines Internetauftritts.
- Als Homepage wird dagegen normalerweise nur die Startseite deines Internetauftritts bezeichnet.
Kann man eine Internetseite ohne Impressum betreiben?
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) regelt, ob eine Website ein Impressum benötigt. Nach § 5 DDG braucht jeder geschäftsmäßige Internetauftritt ein Impressum. Das heißt, dass Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen ein Impressum brauchen. Ausgenommen sind lediglich Privatpersonen, die ihre Homepage ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen. Somit bist du als Online-Händler in aller Regel zur Bereitstellung eines Impressums verpflichtet.
Ich verkaufe auf meiner Homepage nichts. Brauche ich trotzdem ein Impressum?
Die Rechtsprechung legt den Begriff "geschäftsmäßig" sehr weit aus. Schon Affiliate-Links und Werbebanner genügen für die Impressumspflicht. Das gilt sogar dann, wenn dadurch gar kein Geld eingenommen wird. Sollte dein Internetauftritt deinen Online-Handel in irgendeiner Weise unterstützen oder fördern, ist er ebenfalls geschäftsmäßig und bedarf eines Impressums.
Wie muss das Impressum gestaltet sein?
§ 5 DDG bestimmt, dass dein Impressum "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein muss.
Leicht erkennbar
Leicht erkennbar ist dein Impressum regelmäßig, wenn du es als solches bezeichnest und der Inhalt gut erkennbar ist. Du darfst grundsätzlich auch Synonyme als Überschrift verwenden und die Webseite kreativ gestalten. Damit solltest du jedoch sehr vorsichtig sein, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Unmittelbar erreichbar,
Unmittelbar erreichbar ist das Impressum, wenn es mit einem oder maximal zwei Klicks aufgerufen werden kann. Dies erreichst du, indem am Fuß jeder einzelnen Webseite ein Link zum Impressum steht.
Welche Angaben gehören ins Impressum?
Die Pflichtangaben des Impressums ergeben sich in erster Linie aus dem DDG. Es existieren daneben spezielle Vorschriften, die nicht alle Website-Betreiber, sondern beispielsweise nur solche betreffen, die Fernabsatzverträge abschließen.
Vorgaben des DDG
In deinem Impressum musst du gem. § 5 DDG zunächst deinen Namen und deine Anschrift nennen. Außerdem benötigst du eine E-Mail-Adresse im Impressum, damit mit dir schnell Kontakt aufgenommen werden kann. Wenn du die Website für dein Unternehmen betreibst, kommen weitere Angaben dazu:
- Name des Unternehmens und dessen Rechtsform
- Angaben zum Kapital
- Register, in dem das Unternehmen eingetragen ist
- Registernummer
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Angaben zur Liquidation oder Auflösung
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer
Solltest du bestimmte Angaben nicht machen können, weil dein Beruf beispielsweise keiner Zulassung bedarf oder weil du eine bestimmte Nummer weder brauchst noch hast, bist du selbstverständlich von der Pflicht zur Nennung der jeweiligen Information befreit.
Weitere Pflichtangaben mit der erweiterten Impressumspflicht
Wer eine gewerbliche Internetpräsenz, zum Beispiel einen Online-Shop oder Social-Media-Account, betreibt und dort eigenhändig erstellte Videos oder solche, die der Eigenwerbung dienen, veröffentlicht, kann als Anbieter audiovisueller Mediendienste angesehen werden. Erfasst werden neben klassischen bewegten Bildern wie Videos, Reels, Shorts unter anderem Web-TV, Videoinhalte in Form einer Mediathek oder Videothek oder Live-Streams. Damit unterliegt er auch der erweiterten Impressumspflicht nach § 5 DDG.
Neben den übrigen Impressumsangaben ist dabei außerdem zu nennen:
- das Sitzland (soweit nicht ohnehin schon im Impressum angegeben)
- die zuständige Aufsichtsbehörde
Nicht berücksichtigt werden Angebote mit:
- weniger als fünf veröffentlichten Videos pro Kanal,
- weniger als 500 Abonnenten pro Kanal oder
- weniger als 500.000 Abrufen pro Kanal
Vorgaben anderer Gesetze
Das DDG ist die Grundlage für jedes Impressum. Je nach Unternehmen und Internetauftritt können die Vorgaben durch weitere Vorschriften ergänzt werden. Für Online-Händler relevant, ist der Artikel 246a, § 1 Absatz 1 Nr. 2 EGBGB. Daraus ergibt sich für Online-Händler die Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer. Eine Fax-Nummer muss nicht zwingend angegeben werden.
Insbesondere wenn du einen Blog betreibst, auf dem es nicht nur um deine eigenen Produkte geht, kannst du darüber hinaus von § 18 Absatz 3 Medienstaatsvertrag betroffen sein. Danach muss eine natürliche Person als verantwortlich bezeichnet werden und mit Name und Anschrift im Impressum genannt werden, wenn auf der Website journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden. Der Impressum-Generator im Mitgliederbereich hilft dir Schritt-für-Schritt bei der Erstellung.
Der Disclaimer
Zahlreiche Betreiber von Internetseiten ergänzen das Impressum durch einen Disclaimer oder Haftungsausschluss. Dadurch soll die Haftung für fremde Inhalte vermieden werden. Du bist nicht zu Verwendung eines Disclaimers verpflichtet. Ob dies für deine Homepage sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren ab.
Was droht bei fehlenden oder fehlerhaften Impressum?
Machst du falsche oder unvollständige Angaben, kannst du kostenpflichtig von Konkurrenten, Anwälten oder der Verbraucherzentrale abgemahnt werden.
Fünf Fakten zum Impressum für Ihre Homepage
- Nutze keine Impressums-Muster! Die sind abmahngefährdet.
- Stelle sicher, dass das Impressum auf deiner Homepage unmittelbar erreichbar, leicht erkennbar (max. innerhalb von 2 Klicks) und ständig verfügbar ist!
- Wenn du Betreiber einer geschäftsmäßig geführten Onlinepräsenz bist, dann bist du verpflichtet, ein Impressum auszuweisen!
- Das Impressum auf deiner Homepage sollte u.a. folgende Angaben beinhalten: Betreiber der Homepage mit Anschrift und elektronischen Kontaktdaten, vertretungsberechtigte Person!
- Redaktionelle Inhalte: Wenn du in deinem Impressum auf deiner Homepage keinen Verantwortlichen für den Inhalt nennst, kannst du abgemahnt werden!
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.