Cookie-Consent-Tool für deine Website

Seit dem EuGH-Urteil vom 01.10.2019 müssen Website-Betreiber im Rahmen der Cookie-Richtlinie über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen.

Zudem regelt das TTDSG seit Dezember 2021 eindeutig, dass die Speicherung von Informationen in der Einrichtung des Endnutzers, oder den Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, nur zulässig ist, wenn der Endnutzer zugestimmt hat. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil bekräftigt, dass diese Einwilligung aktiv vom Nutzer erfolgen muss. Um DSGVO-konform zu handeln, empfiehlt der Händlerbund dringend die Verwendung eines Cookie-Consent-Tools, welches in den Händlerbund-Paketen in verschiedenen Abstufungen integriert ist.

  1. Für bis zu 55.000 Seitenaufrufe pro Monat (je nach Mitgliedschaftspaket)
  2. Optik anpassbar an dein Shopdesign
  3. Integrierter Cookie Crawler, der deine Webseiten regelmäßig auf neue Cookies überprüft
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Kostenfreies Tool für Händlerbund-Mitglieder | Kooperation mit consentmanager.de

Consentmanager.de ist ein Anbieter mit mehr als 10 Jahren Erfahrung. Seit 2019 kooperiert der Händlerbund mit consentmanager.de, um Mitgliedern ein weiteres hilfreiches Tool zur DSGVO-und TTDSG-konformen Einhaltung der Gesetzesvorgaben an die Hand zu geben. Die Zusammenarbeit beinhaltet die Bereitstellung des Tools für Händlerbund-Mitglieder zu speziellen Konditionen. Welche Leistungen in Ihrem Mitgliedschaftspaket enthalten sind, erfährst du im nächsten Abschnitt Leistungen & kostenfreie Buchungen.

Leistungen & kostenfreie Buchungen

In jedem unserer Händlerbund-Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Tool als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent enthalten. Je nach dem von dir gewähltem Paket steht dir eine bestimmte monatliche Anzahl von Seitenaufrufen (abgekürzt mit PI, englisch für Page Impressions) kostenfrei zur Verfügung.

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So einfach ist die Einrichtung

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  1. Kostenfreies Kontingent entsprechend der eigenen Mitgliedschaft im Mitgliederbereich herunterladen.
  2. Dem Link aus dem PDF der Bestätigungsmail folgen.
  3. Registrierung abschließen.
  4. Den CMP (Consent Management Provider) einrichten. Dazu werden verschiedene Daten hinterlegt, wie z.B. die Website-URL.
  5. Fertig!

Anleitung herunterladen

Du benötigst Unterstützung beim Einbau des Consentmanagers?

Dann nutze am besten unseren Einbauservice. Unsere IT-Experten implementieren das Consentmanager Tool in deinem Shop und übernehmen, gemeinsam mit unseren Juristen, auch die rechtssichere Konfiguration der Cookies.

Vorteile & Eigenschaften des Cookie-Consent-Tools

In Deutschland gehosted

Es findet kein Datentransfer zu US-Providern statt, so dass deine Daten immer sicher sind.

DSVGO konform

Macht rechtssichere Zustimmung zu nicht-notwendigen Cookies möglich.

Automatisches Blockieren von Cookies

Ein integrierter Onboarding-Mechanismus erkennt und blockiert alle bekannten Cookies automatisch und beschreibt sie korrekt.

Vorgefertigte Texte in 24+ Sprachen

Stell dich international auf.

Unbegrenzte Gestaltungsmöglichkeiten

Passe den Banner auf dein UI/Corporate Design an und erziele die höchstmöglichen OptIn-Raten.

Automatische Updates

Wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, erhältst du die notwendigen Anpassungen automatisch. 

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung inkl. GPSR-Check für 5 Produkte (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
Paketberater starten Pakete im Überblick
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Wissenswertes zum Cookie-Consent-Tool

wissenswertes

Was sind Cookies?

Cookies ist das englische Wort für Kekse. Wenn das Wort im Zusammenhang mit einer Website oder dem Internet im allgemeinen gebraucht wird, sind damit kleine Datenpakete gemeint, die auf dem PC gespeichert werden. Die Datenpakete kommen von Internetseiten, die ein Nutzer aufruft. Mittlerweile gibt es kaum noch eine Website, die keine Cookies verwendet. Das liegt daran, dass Cookies zahlreiche Aufgaben übernehmen, die entweder dem Nutzer der Website oder dem Betreiber die Arbeit erleichtern. Im Folgenden findest du einige Beispiele für die Verwendungszwecke von Cookies:

  1. Session Cookies sind notwendig, um eine Website fehlerfrei nutzen zu können. Sie speichern beispielsweise kurzfristig Nutzername und Passwort, damit du dich nicht ununterbrochen neu anmelden müssen. Nach dem Ausloggen oder dem Verlassen der jeweiligen Website wird der Cookie wieder entfernt.
  2. Die Login-Session-Cookies speichern Nutzerdaten auch nach dem Verlassen der Website und rufen diese bei deinem nächsten Besuch auf der Website erneut ab. Dazu können Seiteneinstellungen, aber auch dein Benutzername und Passwort gehören. Dadurch wird dir das Surfen im Internet erleichtert.
  3. Warenkorb Cookies ermöglichen es einem potentiellen Käufer sich nach der Auswahl des ersten Produkts weiter im Shop oder auch auf anderen Websites umzuschauen. Der Warenkorb bleibt unterdessen erhalten.
  4. Tracking-Cookies dienen, im Gegensatz zu den zuvor genannten, ausnahmslos dem Betreiber der Website bzw. der Firma, die die Cookies zur Verfügung stellt. Sie speichern das Verhalten des Nutzers auf der Website und teilweise auch das Verhalten auf anderen Internetseiten. Dadurch kann beispielsweise Werbung individualisiert werden.

Welche Regeln zum Umgang mit Cookies enthält die DSGVO?

Gerade wegen der vielen verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten sind Cookies rechtlich schwierig einzuordnen. Schon vor der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) gab es nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Pflicht, auf Cookies hinzuweisen. Die Einführung der DSGVO verursachte zunächst weitere Unsicherheiten, da nicht ausdrücklich geregelt ist, wie derzeit mit Cookies umgegangen werden soll. Allerdings gibt es Normen die besagen, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Cookies nach der DSGVO verwendet werden?

Artikel 6 Absatz 1 DSGVO bestimmt, wann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig ist. Für einen Website-Betreiber sind vor allem 2 der 6 Möglichkeiten relevant. Er benötigt entweder die Einwilligung des Rechteinhabers oder ein "berechtigtes Interesse". Eine Einwilligung muss immer vor der Aktivierung der Cookies erfolgen. Aus diesem Grund gibt es seit Einführung der DSGVO im Mai 2018 Pop-up-Fenster, die die Nutzung der Website, solange verhindern, bis der Nutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat. Alternativ kann die Verwendung von Cookies auch untersagt werden. Je nach Notwendigkeit der Cookies werden abgelehnte Cookies nicht aktiviert oder der Nutzer kann die Website nicht nutzen.

Welchen Cookies muss der Nutzer zustimmen?

Cookies lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen:

  1. Zur ersten Gruppe gehören die technisch notwendigen Cookies. Leider gibt es keine gesetzliche Definition von "technisch notwendig". Nach allgemeiner Ansicht gehören alle Cookies dazu, ohne deren Aktivierung die Verwendung der Website nicht oder nur umständlich möglich ist. Unproblematisch sind die Session Cookies. Aber auch Long-Session-Cookies und Warenkorb Cookies dürften in diese Kategorie fallen. Für die Verwendung dieser Cookies hat der Webseitenbetreiber ein berechtigtes Interesse. Er braucht deshalb keine Einwilligung. Er muss den Nutzer aber dennoch über die Verwendung der Cookies informieren. Die gängigste Form ist eine Cookie-Bar, also ein Banner mit einem Hinweis. Außerdem müssen in der erstellten Datenschutzerklärung alle verwendeten Cookies ausführlich beschrieben werden.
  2. Die zweite Gruppe besteht aus den technisch nicht notwendigen Cookies. Dazu gehören alle Webanalyse-Tools und Marketing-Tools. Für die Verwendung dieser Cookies kann ein Webseitenbetreiber kein berechtigtes Interesse haben. Deshalb muss er zunächst die Einwilligung des Nutzers einholen. Zusätzlich müssen auch diese Cookies in der Datenschutzerklärung detailliert aufgeführt werden.

Was ist ein Cookie-Consent-Tool?

Ein Cookie-Consent-Tool hilft dir dabei, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Consent ist das englische Wort für Einverständnis. Es handelt sich dementsprechend um ein Hilfsmittel, das für dich das Einverständnis der Benutzer einholt. In der Regel hat es die Form eines Pop-Up-Fenster, dass sich öffnet, sobald jemand die Website aufruft. Das Cookie-Consent-Tool sollte beschreiben, welche Cookies der Webseitenbetreiber verwenden möchte, wie diese Cookies funktionieren und was ihr jeweiliger Zweck ist. Außerdem sollte der Nutzer die Möglichkeit bekommen, die Cookies einzeln abzulehnen beziehungsweise ihnen zuzustimmen. Darüber hinaus muss der Nutzer über sein Widerrufsrecht informiert werden. Selbstverständlich dürfen beim Aufruf des Cookie-Consent-Tools noch keine technisch nicht notwendigen Cookies aktiviert sein. Erst in dem Moment, in dem der Nutzer Cookies ausgewählt und akzeptiert hat, dürfen die ausgewählten Cookies im Hintergrund laufen.

Wer benötigt ein Cookie-Consent-Tool?

Du brauchst ein Cookie-Consent-Tool, wenn du Cookies verwendest, vor deren Nutzung du nach der DSGVO die Einwilligung des Nutzers einholen musst (technisch nicht notwendige Cookies). Typische Cookies dieser Art sind beispielsweise Google Analytics, Facebook Pixel, Tracking- und Marketing Tools. Falls du ausschließlich Cookies verwendest, die für die Nutzung der Website unumgänglich sind, brauchst du kein Cookie-Consent-Tool. Wenn du unsicher bist, ob deine Cookies technisch notwendig sind oder nicht, solltest du im Zweifel ein Cookie-Consent-Tool verwenden. Es gibt sie in vielen verschiedenen Varianten, für jedes Content Management System und in allen Preisklassen.

Was droht, wenn man Cookies ohne eine notwendige Einwilligung verwendet?

Verstöße gegen die DSGVO können verschiedene Folgen haben. Zunächst kann die zuständige Aufsichtsbehörde ein Bußgeld festlegen. Mit der Einführung der DSGVO ist die Höhe des maximalen Bußgeldes erheblich gestiegen. Damit die Aufsichtsbehörden auf die fehlerhafte Website aufmerksam werden, können Nutzer sie melden. Sie können den Betreiber der Website aber auch selbst kostenpflichtig wegen Cookie-Verstößen abmahnen. Konkurrenten sind dazu berechtigt, weil der Betreiber einen Wettbewerbsvorteil erlangt, wenn er sich im Gegensatz zur Konkurrenz nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält. Auch Nutzer können den Betreiber abmahnen, da sie von der unrechtmäßigen Verarbeitung ihrer Daten betroffen sind. In der Regel mahnen statt der Nutzer Anwälte oder die Verbraucherschutzzentrale ab. Zuletzt kann durch die widerrechtliche Verarbeitung der Daten bei Nutzern oder Konkurrenten ein Schaden entstehen. Sollte sich dieser beweisen lassen, muss der Betreiber nicht nur den Schaden ersetzen, sondern auch entstandene Gerichts- und Anwaltskosten. Aus all diesen Gründen ist es empfehlenswert, etwas Zeit und Geld in die Datenschutzerklärung und den Cookie-Consent-Manager zu investieren.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.