Am 17. Juli hat das Bundeskartellamt bekannt gegeben, dass eine Einigung im Verfahren über missbräuchliche Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen gegen Amazon erzielt wurde. Amazon wird demnach seine AGB zum Vorteil der Händler ändern. Das Verfahren auf der Grundlage zahlreicher Beschwerden von kleinen und mittelständischen Online-Händlern gegen Amazon wurde im November 2018 eingeleitet und ist mit der heutigen Einigung abgeschlossen. Geprüft wurde, ob Amazon in Deutschland durch seine Marktposition die auf dem Marktplatz tätigen Händler benachteiligte.
Verbesserungen für Händler gegenüber Amazon
Der Pressemitteilung des Bundeskartellamts zufolge sollen grundlegende Verbesserungen für die Händler aus der Einigung erfolgen und zwar nicht nur im deutschen Marktplatz, sondern in weltweit allen Online-Marktplätzen. Amazon haftet nun gegenüber den Händlern und kann keine sofortigen Kündigungen ohne Angabe von Gründen aussprechen. Weiterhin können Klagen gegen Amazon nicht nur wie bisher in Luxemburg eingereicht werden, sondern “unter bestimmten Voraussetzungen” auch in Deutschland. Dadurch wird eine hohe Hürde für kleine und mittelständische Online-Händler beseitigt. Die Transparenz auf Amazon-Marktplätzen soll erhöht werden, Geheimhaltungsklauseln für Händler reduziert werden und Händler erhalten die Möglichkeit gegenüber Amazon Widerspruch bei unberechtigten Retouren einzulegen sowie Ausgleichsanspruch geltend zu machen. Sie wurden abgemahnt und sehen sich nun mit einer Unterlassungsvereinbarung konfrontiert? Informationen zur Abmahnung widersprechen haben wir für Sie zusammengestellt.
Amazon will seine AGB-Änderungen im Laufe des Tages veröffentlichen. Bis dahin stellen die vom Bundeskartellamt angekündigten Veränderungen eine deutliche Verbesserung für kleine und mittelständische Online-Händler dar, allerdings geht noch nicht vollständig daraus hervor, wie die Änderungen der Amazon-Geschäftsbedingungen Amazons im Detail aussehen werden.
Händlerbund sieht seine Arbeit bestätigt
Noch eine Woche vor der Einigung waren Händlerbund-Justiziarin Annegret Mayer und Florian Seikel, Director Public Affairs & Verbandwesen, am 12. Juli zum dritten Mal für einen aktuellen Themenaustausch zu Gast beim Bundeskartellamt in Bonn. Dieses Dialogformat nutzt der Händlerbund, um der obersten deutschen Wettbewerbsbehörde die Interessen und Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Online-Händler darzulegen sowie das Verständnis der Bedürfnisse der Branche zu erhöhen. Die heute angekündigten AGB-Änderungen und die damit verbundenen positiven Effekte für die Online-Händler begrüßt der Händlerbund.
Florian Seikel, Director Public Affairs & Verbandswesen beim Händlerbund: „Als Interessenvertretung haben wir gezeigt, dass die kontinuierliche Arbeit und langjährige Erfahrung in der Rechtsberatung unserer Mitglieder letztlich zum Erfolg geführt haben. Wir sind froh und stolz, dass durch die Einwilligung von Amazon nun deutliche Verbesserungen für unsere Marktplatz-Händler erreicht werden konnten. Der Händlerbund hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Belange seiner Mitglieder zu vertreten und wird dieses Ziel gegenüber Marktgiganten oder dem EU-Parlament auch in Zukunft weiterverfolgen."