GWB-Digitalisierungsgesetz: Mehr Fairness im Online-Handel

Matthias Wehnert / Shutterstock.com
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Am 29. Oktober debattierten die Abgeordneten des deutschen Bundestages in erster Lesung über die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Ziel der Gesetzesreform: Das Kartell- und Wettbewerbsrecht soll an die digitalen Entwicklungen gerade im Online-Handel angepasst werden. Der Händlerbund e.V. begrüßt das Gesetzesvorhaben und den Konsens zwischen den Parlamentsfraktionen, dass es eine Modernisierung des Wettbewerbs- und Kartellrechts braucht. 

Ein Grund für die Novellierung des GWB ist die steigende Marktmacht einiger Online-Plattformen. Der teils sehr alte Rechtsrahmen schafft hier zu wenige Möglichkeiten, um gegen drohende und bestehende Marktbeherrschungen vorzugehen. Nun sollen, um dem Missbrauch von Marktmacht entgegenzuwirken, mehr Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten für das Bundeskartellamt geschaffen werden. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Wettbewerbs zwischen Plattformbetreibern und den Händlern, die auf den Plattformen unternehmerisch tätig sind. 

Der Händlerbund hatte sich bereits im Februar in einer Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium gerichtet und gefordert, den fairen Wettbewerb durch Verschärfung insbesondere der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen zu stärken. 

Marktmächtige Plattformunternehmen nutzen die Abhängigkeit der Händler aus

Einige Online-Plattformen nehmen eine marktbeherrschende Stellung ein. Vor allem kleine und mittelständische Online-Händler, die von den Diensten der marktbeherrschenden Unternehmen abhängig sind, leiden dann unter einer häufig missbräuchlich genutzten Marktmacht. 

Händlerbund-Mitglieder berichten immer wieder von solchen Fällen. Gerade wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen nicht nur den Online-Marktplatz anbietet, sondern auch als Wettbewerber auf dieser Plattform agiert, wird es kritisch. Der Klassiker: Eigene Angebote werden von einem Plattformunternehmen gegenüber den Angeboten von Dritthändlern bevorteilt. Mit intransparenten Methoden oder durch Druck unter Ausnutzung der Abhängigkeit kleiner Unternehmen wird der Wettbewerb unfair unterwandert. 

Zu ihrem Vorteil nutzen große Online-Plattformen auch Kunden- und Transaktionsdaten. Obwohl diese von vielen Sellern generiert werden, kann nur der Plattformbetreiber darauf zugreifen. Während diese Daten eine wertvolle Ressource sind, darf der Großteil der deutschen Marktplatzhändler diese nicht nutzen.

Stärkung des Bundeskartellamtes hilft Online-Händlern

Jedoch sind gerade kleine und mittelständische Händler von der Reichweite, der Bekanntheit und teilweise von den Logistikprozessen der großen Online-Plattformen abhängig. Der maßgebliche Anteil ihres Umsatzes basiert oftmals auf dem Handel über die mächtigen Plattformen. Viele erleben durch dieses Verhältnis Ohnmacht gegenüber den Plattformbetreibern. 

Umso wichtiger ist die Modernisierung des Kartellrechts und der Ausstattung des Bundeskartellamtes mit mehr Befugnissen und Handlungsmöglichkeiten. Die Behörde kennt die Probleme der Online-Händler, steht in regelmäßigem Austausch mit dem Händlerbund und hat bereits in der Vergangenheit wichtige Untersuchungen und Verfahren geführt. Wird das GWB-Digitalisierungsprogramm angenommen, wird das Bundeskartellamt künftig früher und gezielter tätig werden können. 

„Der heute diskutierte Gesetzentwurf macht mir Hoffnung, dass es für unsere Mitglieder auf Plattformen künftig fairer zugeht. Vor allem eine Bekämpfung des ‘self-preferencing’ der Plattformbetreiber und ein fairer Zugang zum Datenschatz sind Kernpunkte, die auch der Händlerbund fordert”, erklärte Andreas Arlt, Händlerbund Bundesvorsitzender, am Donnerstag.

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