Deutschland muss die europäische Omnibus-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen. Anfang des Jahres wurden die neuen EU-Regeln verabschiedet, jetzt sollen sie ihren Weg in die Gesetzbücher der Mitgliedstaaten finden.
Bisher wurden in diesem Zusammenhang bereits zwei Entwürfe vorgelegt. Einer soll die EU-Vorschriften zu Verbraucherverträgen umsetzen. Dazu hatte der Händlerbund Stellung genommen und einige Transparenzvorschriften gelobt, die Betreiber von Online-Marktplätzen künftig befolgen müssen. Jedoch sollen auch neue Bußgelder fällig werden, wenn ein Händler gegen bestimmte Verbraucherinteressen verstößt. Solche Bußgelder sollen nicht nur in Bezug auf Verbraucherverträge eingeführt werden, sondern auch, wenn Händler unlautere geschäftliche Handlungen vollziehen.
Der zweite Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) lässt geplante Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erkennen, die auch mit der Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie zu tun haben. Der Händlerbund hat hierzu eine detaillierte Stellungnahme an das BMJV übermittelt und den Gesetzentwurf aus Sicht kleiner und mittelständischer Online-Händler bewertet.
Die guten Nachrichten: Mehr Transparenz und mehr fairer Wettbewerb auf Marktplätzen
Begrüßenswert ist aus Sicht des Händlerbundes, dass es künftig transparenter auf Online-Marktplätzen zugehen soll. Die Betreiber solcher Marktplätze sollen in Zukunft die Rankingparameter für die Darstellung von Suchergebnissen offenlegen und außerdem deutlich kennzeichnen, ob es sich bei einem Anbieter um einen Unternehmer oder einen privaten Verkäufer handelt.
Das kommt kleinen und mittelständischen Händlern zugute, die auf solchen Marktplätzen unterwegs sind. Schließlich wird es transparenter und nachvollziehbarer, anhand welcher Kriterien bestimmte Listings zustandekommen. Und scheinprivaten Anbietern wird es schwerer gemacht. Dadurch profitiert der Wettbewerb.
Fake-Bewertungen sollen bekämpft werden – aber nicht, wenn sie von Kunden kommen
Grundsätzlich ist es auch positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber stärker gegen Fake-Bewertungen vorgehen will. Wer Fake-Bewertungen nutzt oder gefälschte Bewertungen als echt ausgibt, gegen den sollen Mitbewerber und Verbraucher künftig vorgehen können. Händler sollen auch darüber informieren, ob und wie sie die Authentizität der Bewertungen in ihrem Shop sicherstellen.
Was im Gesetzentwurf aber fehlt sind Mittel und Wege für Händler, um gegen solche Fake-Bewertungen vorzugehen, die von Verbrauchern stammen. Solche geschäfts- und rufschädigenden negativen Bewertungen, die falsche Angaben und Informationen beinhalten oder gar nicht von Käufern stammen, sind für Händler auf Marktplätzen wie Amazon und Ebay oftmals nur sehr schwer wieder zu entfernen. Es fehlen geeignete Instrumente, mit denen sich Händler schützen und wehren können. Hier muss der Gesetzgeber aus Sicht des Händlerbundes dringend nachbessern.
Die schlechten Nachrichten: Schadensersatz für Verbraucher und hohe Bußgelder
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Verbraucher Schadensersatz verlangen können, wenn sie durch unlautere geschäftliche Handlungen geschädigt werden. Hier muss dringend sichergestellt sein, dass es bei verhältnismäßigen Regelungen bleibt. Und auch der Nutzen für Verbraucher erscheint eher gering, schließlich gibt es bei solchen Fällen immer große Schwierigkeiten nachzuweisen, dass eine Kausalität zwischen Handlung und Schaden besteht.
Außerdem sollen europäische Verbraucherschutzbehörden, wie in Deutschland das Bundesamt für Justiz, bei grenzüberschreitenden Verstößen gegen Verbraucherinteressen Bußgelder verhängen dürfen. Eigentlich ist das Mittel für Ausnahmefälle vorgesehen. Das Problem ist, dass Angebote im Online-Handel, die in allen Ländern der EU aufgerufen werden können, direkt immer ein grenzüberschreitender Verstoß vorliegen würde und die Gefahr besteht, dass selbst geringfügige Verstöße künftig zu grenzüberschreitenden Untersuchungen gleich mehrerer Behörden führen könnten.
Hier muss Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, damit die Behörden nicht wegen Kleinigkeiten in ein enormes Maß an administrativer Belastung gestürzt werden. Außerdem muss die Doppelsanktionierung von Händlern verhindert werden. Der gleiche Verstoß darf nicht doppelt und dreifach, etwa durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und die europäischen Verbraucherbehörden, finanziell bestraft werden.
Das Gesetz wird in den nächsten Schritten zur Kabinettsabstimmung und dann zum Bundestag sowie dem Bundesrat geleitet, wo der Entwurf jeweils angenommen werden muss. Planmäßig soll das Gesetz am 22. Mai 2022 in Kraft treten.
Die vollständige Stellungnahme kann hier abgerufen werden.