Was tun gegen kriminelle Online-Plattformen?

Sergey Kelin / Shutterstock.com
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Anfang Mai fand im Rechtsausschuss des Bundestags eine Sachverständigen-Anhörung statt, in der die Abgeordneten verschiedene Experten dazu befragten, ob ein neuer Strafbestand für Betreiber von kriminellen Handelsplattformen im Internet eingeführt werden sollte. 

Ein entsprechender Gesetzentwurf existiert bereits seit letztem Jahr. Seit Anfang 2021 wird das Vorhaben weiter vorangetrieben, die Bundesregierung einigte sich im Februar auf einen gemeinsamen Entwurf. Bevor der Bundestag über das Anliegen entscheidet, wurde nun also der Rat der Sachverständigen eingeholt. 

Betreiber von Marktplätzen im Fokus

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Betreiben eines Online-Marktplatzes oder einer anderen Verkaufsplattform im Internet strafbar sein soll, wenn die Plattformen eine explizit kriminelle Ausrichtung haben oder vor allem zu dem Zweck bestehen, mit illegalen Waren zu handeln. So will die Bundesregierung noch stärker gegen den Handel mit Waffen, Drogen, Falschgeld, gefälschten Dokumenten und Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorgehen.

Der Handel mit solchen Waren ist schon jetzt illegal, doch es gebe derzeit nur begrenzte Möglichkeiten, um gegen die eigens für den illegalen Handel geschaffenen Plattformen vorzugehen. Durch das strafbar machen des Betreibens solcher Plattformen will der Gesetzgeber Straftaten effektiver verfolgen und bestrafen können und illegale Strukturen bekämpfen. Auch für das Bereitstellen von Server-Infrastrukturen soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden.

Dabei geht es aber nicht um jede Online-Plattform, über die mitunter auch illegale Waren verkauft werden. Es muss vielmehr die „Zweckausrichtung” der Plattform sein, Verbrechen zu ermöglichen. Dabei beschränkt sich das Gesetz nicht nur auf das Darknet. Auch im sogenannten Clearnet existieren schließlich kriminelle Marktplätze. 

Sachverständige diskutieren über die Notwendigkeit des Gesetzes

Wie erwartet, waren sich die Sachverständigen – vor allem Rechtswissenschaftler – in der Diskussion uneinig. Kritiker des Gesetzes führten an, dass bereits jetzt ausreichende Straftatbestände existieren und dass das Gesetz dementsprechend gar nicht nötig sei, um gegen den Handel mit illegalen Waren vorzugehen. 

Vielmehr drohe eine Überregulierung und ungewollte Kriminalisierung von legalen Marktplätzen, über die auch gelegentlich illegale Waren gehandelt werden, die aber nicht mit der Zweckausrichtung auf illegalen Handel betrieben werden. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes forderte, dass der Regelungsbedarf des geplanten Gesetzes wissenschaftlich geprüft werden solle, bevor neue Überwachungsmöglichkeiten im Internet geschaffen werden.

Staatsanwälte wollen schärfere Regelungen

Die geladenen Staatsanwälte forderten hingegen noch Nachbesserungen am Gesetz. Der Vertreter des Deutschen Richterbunds unterstrich seine Sicht, dass eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden müsse. Es gebe für die Strafverfolgung zu viele Schwierigkeiten, gegen die Betreiber von kriminellen Plattformen vorzugehen, die für den Handel mit Drogen, Waffen und Darstellungen sexuellen Missbrauchs eine zunehmend wichtige Rolle spielten. 

Experten von den Staatsanwaltschaften in Bamberg und Stuttgart unterstützten diese Sicht und forderten weitere Regelungen. So sollten auch Geldwäsche und Erpressung in den Straftatenkatalog aufgenommen werden und das Gesetz sollte nicht nur auf deutsche Täter ausgelegt sein.

Der vollständige Gesetzentwurf, die ausführlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sowie eine Videoaufzeichnung der Ausschusssitzung kann auf der Webseite des Deutschen Bundestags abgerufen werden. Der Händlerbund begrüßt die Anstrengungen der Bundesregierung gegen den illegalen Handel im Internet vorzugehen. Der E-Commerce darf kein rechtsfreier Raum für Kriminelle sein und Marktplatzbetreiber, die den illegalen Handel fördern, sollen im Online-Handel keinen Platz haben.

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