Was versteht man unter Markenrecht?
Das Markenrecht schützt Kennzeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden. Dazu gehören unter anderem Markennamen, Logos, Farben, Klänge oder Produktformen.
Wichtige Aspekte des Markenrechts sind zum Beispiel:
- Markenschutz: Durch Eintragung beim DPMA (Deutschland) oder EUIPO (EU-weiter Schutz)
- Exklusives Nutzungsrecht: Nur der Markeninhaber darf die Marke nutzen oder lizenzieren
- Schutz vor Nachahmung: Unberechtigte Nutzung kann zu Abmahnungen, Schadensersatz oder Klagen führen

Der KMU-Fonds bietet auch 2025 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung bei der Marken- und Designanmeldung und übernimmt dabei bis zu 75% der Amtsgebühren, maixmal jedoch 1000 Euro. Gefördert werden Anmeldungen in Deutschland, der EU und auch international. Das Angebot war schon in den vergangenen Jahre sehr beliebt, die Gesamtsumme des Förderfonds ist allerdings begrenzt. Schnell sein lohnt sich also auch in diesem Jahr.
Was kann markenrechtlich geschützt werden?
Verschiedene Markenformen können als Kennzeichen einer Marke oder als Marke eingetragen werden.
Markenrechtlich geschützt sind zum Beispiel:
- die drei Streifen von Adidas
- die Farbe Magenta von Telekom
- das Wort "Goldbären" von Haribo
- die Flaschenform durch Coca Cola
- die rote Schuhsohle von Louboutin
- der bestimmte Rotton durch Ferrari
- die Farbkombination Blau-Silber von Red Bull
- der goldene Schokoladenhase mit rotem Band von Lindt
- die Buchstabenverbindung "MC" in Produktnamen von McDonald's (z.B. McFlurry)
Markenrechte werden dabei durch eine Markenanmeldung wahrgenommen.

Wie weit der Markenschutz reicht, hängt zunächst davon ab, welche Waren und Dienstleistungen angemeldet und somit welche Elemente unter Markenschutz gestellt wurden. Zusätzlich gilt der Markenschutz für das Gebiet, in dem die Marke eingetragen wurde:
- Deutschland (DPMA)
- Europa (EUIPO)
- International (WIPO)
Markenrechte sind grundsätzlich zehn Jahre gültig, können aber unbegrenzt verlängert werden. Dafür muss die Schutzdauer alle zehn Jahre durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr erneuert werden. Solange die Marke aktiv genutzt wird und die Gebühren bezahlt werden, bleibt der Schutz also bestehen.

Voraussetzung für die Markenrechte ist, dass die Marke ernsthaft genutzt wird. Dafür muss die Marke innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Zudem muss die Nutzung für die geschützten Waren oder Dienstleistungen erfolgen. Eine reine „pro forma“-Nutzung reicht dabei nicht – es muss eine echte Marktpräsenz bestehen. Falls eine Marke fünf Jahre lang nicht genutzt wird, kann jeder Dritte einen Antrag auf Verfall stellen, und die Marke könnte gelöscht werden.
Was besagt das Markengesetz?
Verankert ist das Markenrecht im Markengesetz (MarkenG). Das MarkenG regelt den Schutz von Marken in Deutschland. Es legt fest, wie Marken angemeldet, geschützt und genutzt werden dürfen.
Die wichtigsten Inhalte des Markengesetzes sind zum Beispiel:
- Markenarten: Schutz für Wort-, Bild-, Farb-, Klang- und andere Markenformen
- Eintragung & Schutzdauer: Marken müssen beim DPMA angemeldet werden und sind 10 Jahre gültig (verlängerbar)
- Rechte des Markeninhabers: Exklusives Nutzungsrecht und Möglichkeit, Verstöße rechtlich zu verfolgen
- Markenrechtsverletzungen: Schutz vor Nachahmung und unbefugter Nutzung
Markenrechte sichern – Wie prüfe ich Markenrechte?
Markenrechte kaufen ist nicht möglich, allerdings kannst du dir durch die Eintragung einer Marke die Markenrechte sichern bzw. diese schützen lassen. Mit einer umfangreichen Markenrecherche stellst du dabei vorab sicher, dass du deine Marke eintragen lassen kannst und damit keine bereits bestehenden Marken- und Schutzrechte verletzt.
Dafür kannst du zum Beispiel:
- das Register des deutschen Patent- und Markenamtes
- die Datenbanken von EUIPO (European Union Intellectual Property Office/ Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum) und
- WIPO (World Intellectual Property Organization/ Weltorganisation für geistiges Eigentum)
nutzen.

Bevor du dich langwierigen Recherchen hingibst, am Ende vielleicht doch etwas übersiehst und ein kostspieliger Anmeldeversuch fehlschlägt, überlasse die Prüfung auf Eintragungs- und Schutzfähigkeit lieber Experten. Der Anwalt für Markenrecht überprüft, ob:
- deine Marke die Identität bestehender Marken verletzt
- deine Marke geschützt werden kann
- deiner Marke Schutzhindernisse
entgegenstehen
Du hast noch Fragen zur Markenanmeldung? Die kannst du in deinem persönlichen Gespräch mit dem Rechtsanwalt klären.
Zur Überprüfung
Marken sind schützenswert, aber warum?
Eine Marke ist mehr als nur ein Logo oder ein Name, sie ist das Gesicht eines Unternehmens und ein Versprechen an die Kunden. Sie steht für Qualität, Vertrauen und ein einzigartiges Markenerlebnis. Wer eine starke Marke besitzt, bleibt im Kopf und hebt sich von der Konkurrenz ab!
Was macht eine Marke also so wertvoll?
- Sofortige Wiedererkennung
- Kundenvertrauen & starke Bindung
- Schutz vor Nachahmern & Kopien
- Möglichkeit, höhere Preise zu verlangen
Markenschutz sorgt dafür, dass dieses wertvolle Gut nicht einfach von anderen genutzt werden kann und das ist essentiell für langfristigen Erfolg!
Die Eintragung einer Marke erfolgt beim deutschen Patent- und Markenamt. Da die Markeneintragung nicht so einfach ist, überlässt du die lieber den erfahrenen Experten vom Händlerbund.
Markenanmeldung DE
Einmalpreis von nur 479 Euro* (zuzüglich Amtsgebühren)
- Beratung zur Markenform
- Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit
- Beratung bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Anmeldung der Marke in Deutschland
- Zahlungsabwicklung und komplette Korrespondenz mit dem DPMA
- Persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte

Markenanmeldung EU
Einmalpreis von nur 899 Euro* (zuzüglich Amtsgebühren)
- Beratung zur Markenform
- Prüfung der Eintragungs- und Schutzfähigkeit
- Beratung bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Anmeldung der Marke in der EU
- Zahlungsabwicklung und komplette Korrespondenz mit dem EUIPO
- Persönliche Betreuung durch unsere Rechtsanwälte

Wann verstößt man gegen das Markenrecht?
Sobald sich ein Unternehmen einen Namen, Farben, ein Logo oder bestimmte Klänge hat schützen lassen, darfst du sie ohne Erlaubnis (also ohne Lizenz) nicht für kommerzielle bzw. gewerbliche Zwecke nutzen.
Einen bestimmten Farbton zu benutzen, reicht also schon, um gegen das Markenrecht zu verstoßen. Du willst für deine Produkte mit einem Magenta-Hintergrund werben? Da erhebt die Telekom sicher schnell Einspruch und das dürfen sie auch, denn: Nach der Markenanmeldung obliegt dem Markeninhaber das alleinige Nutzungs- und Verwertungsrecht.
Was ist Markenrechtsverstoß? Gegen das Markenrecht verstößt du immer dann, wenn du aus Versehen eine geschützte Marke gegen den Willen des Inhabers oder ohne seine explizite Erlaubnis (in Form einer Lizenz) zu gewerblichen Zwecken verwendest. Dann liegt eine Markenrechtsverletzung vor.

Was droht bei Markenrechtsverletzungen?
Kommt es zu einer Markenrechtsverletzung, hat das rechtliche Konsequenzen. Der Markeninhaber hat Anspruch auf:
- Unterlassung
- Auskunft
- Schadensersatz
- Kostenerstattung
- Beseitigung/ Vernichtung
In einem ersten Schritt erhältst du eine markenrechtliche Abmahnung, durch die der Markeninhaber die Verletzung geltend macht. Eine Abmahnung ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, bevor weitere Schritte (z. B. eine Klage) eingeleitet werden können. Eine markenrechtliche Abmahnung ist für dich nicht nur mit Stress, sondern mit Kosten verbunden, die zwischen 500 und 3000 € liegen können.
Solltest du eine Abmahnung erhalten, ist es das Wichtigste, erstmal Ruhe zu bewahren. Zumeist ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die du auf gar keinen Fall einfach unterschreiben solltest. Verlass dich jetzt als Mitglied des Händlerbunds voll und ganz auf die erfahrenen Experten des Händlerbunds, die sich um deine Abmahnung kümmern – auch rückwirkend.
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