Aktuell stellte sich vermehrt die Frage, was bei der Werbung mit Testergebnissen zu beachten ist. Muss eine Fundstelle angegeben werden? Muss ein Link zu den Testergebnissen vorliegen? Wir zeigen, was es mit diesem Problem auf sich hat.
Ergebnis – „sehr gut“
Die Werbung mit Testergebnissen ist sehr begehrt, da sie potenzielle Käufer in besonderer Weise anspricht. Jedoch ist sie auch sehr sensibel und achtsam zu verwenden, da Konkurrenten diese auch sehen und kritisch hinterfragen. Fehler werden durch die Gerichte als abmahnfähiger Verstoß gesehen. Daher ist folgendes zu beachten:
1.Exakter Fundort muss angegeben werden
Es muss eine konkrete Fundstelle klar und deutlich lesbar sein.
Nicht ausreichend ist es, nur allgemein auf eine betreffende Webseite oder ein Print-Magazin zu verweisen und so eine Suche des Nutzer notwendig zu machen. Der genaue Inhalt des Tests muss über den Verweis nachgelesen werden können. Bei der Angabe aus Zitaten einer Fachpublikation müssen auch diese leicht auffindbar sein.
„Lesbarkeit“ bedeutet in diesem Zusammenhang die Kenntnisnahme der Fundstelle für den normalsichtigen Betrachter ohne besondere Konzentration und Anstrengung (Mindestschriftgröße 6 pt.).
- Exakter Fundort notwendig
- Lesbarkeit sicherstellen
2.Testergebnis muss korrekt übernommen sein
Das angeführte Ergebnis muss korrekt übernommen werden. Es darf sich nicht um eine Umschreibung mit eigenen Worten handeln. Der Test darf nicht gekürzt oder nur Teil-Ergebnisse verwendet werden, da dadurch das Gesamtergebnis verwaschen wird. Weiterhin darf sich das angeführte Testergebnis nicht auf ähnliche oder baugleiche Produkte beziehen. Es muss offengelegt werden, wie viele Produkte insgesamt getestet wurden und welchen Platz das Produkt im Gesamtranking erzielt hat.
- Wortgetreu zitieren
- Nur das getestete Produkt bewerben
- Gesamtes Testergebnis angeben
- Gesamtranking angeben
3. Ältere Testergebnisse
Diese dürfen nur angeführt werden, wenn die Ergebnisse nicht durch aktuellere Ergebnisse hinfällig geworden sind und die Ware durch technische Entwicklungen überholt ist. Der Veröffentlichungszeitraum älterer Tests ist zu benennen und der Hinweis, dass die Produkte nach wie vor gleich sind.
- Test muss noch aktuell sein
- Testzeitpunkt öffentlich machen
- Bewertungskriterien müssen gleich geblieben sein
4.Verlinkung nicht erforderlich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deutlich gemacht, dass die Schaltung eines Links auf das Testergebnis nicht verlangt ist, sondern die Angabe einer Internetseite ausreichend ist.
5. Werbung mit „Stiftung Warentest“
Hierzu gelten besondere Bedingungen, die von der Stiftung Warentest zu Werbung mit Testergebnissen aufgestellt wurden. Insbesondere darf das Logo nur nach den entsprechenden Vorgaben genutzt werden (hierzu http://www.test.de/unternehmen/werbung/nutzungsbedingungen/).
Für weitere Informationen kann unser Leitfaden zur Werbung mit Testergebnissen zu Hilfe genommen werden.