Der Verkauf auf Amazon ist für Händler nicht immer einfach. So gab es in der Vergangenheit beispielsweise immer wieder technische Hürden, die es Unternehmen erschwerten, ihre Rechtssicherheit auf dem Marktplatz zu gewährleisten. Auch aktuelle Vorfälle stellen Händler vor Schwierigkeiten – denn Amazon scheint ohne Ankündigung oder Absprache in die hinterlegten Verkaufsinformationen seiner Anbieter einzugreifen. Durch entsprechende Änderungen sind Händler abmahngefährdet, ohne dass sie es womöglich wissen.
Betroffen sind demnach Unternehmen aus der sogenannten „FBM“ („Fulfillment by Merchant“)-Kategorie, also jene Händler, die den Versand ihrer Waren auf Amazon selbst vornehmen.
Wo genau liegt das Problem?
Aktuell berichten Anbieter davon, dass Amazon Händlerangaben zum Versand bzw. zu den Versandkosten eigenmächtig löscht und ersetzt: Im Speziellen geht es um jene Informationen, die Händler im Seller Central unter „Einstellungen“ > „Informationen und Richtlinien“ > „Versand“ hinterlegen können. Auf dieser Website finden sich zwei Eingabefelder:
Das obere Feld ist beschriftet mit „Hilfeinhalt zu Versandrichtlinien“. Dieses nutzen Händler in der Regel, um Kunden über die verschiedenen Versandkonditionen und -möglichkeiten zu informieren. Das untere Feld, das viele Händler üblicherweise unausgefüllt lassen, ist betitelt mit „Hilfeinhalt zu Versandtarifen“.
Informationen, die die Händler in diese Eingabefelder eintragen, werden auf der Amazon-Seite im Frontend im jeweiligen Verkäuferprofil der Händler angezeigt. Unterhalb der allgemeinen Angaben zum Händler sowie dem Abschnitt „Impressum & Info zum Verkäufer“ findet sich bekanntermaßen ein übersichtlich gestalteter Kasten, in dem potenzielle Käufer Details zu verschiedenen Aspekten des Anbieters einsehen können. Hier finden sich unter anderem die Kategorien „Feedback“, „Rückgaben, Gewährleistungen und Erstattungen“ oder eben auch „Versand“ – und genau an dieser Stelle werden dann die veränderten Informationen angezeigt.
Wie sehen die Änderungen durch Amazon aus?
Im Verkäuferprofil betroffener Händler finden sich im Reiter „Versand“ Textbausteine, die Amazon selbstständig eingefügt hat. In diesen Texten werden Kunden informiert, dass die Versandkosten „von der ausgewählten Versandart sowie von Gewicht und Größe der Artikel“ abhängen. Alle anfallenden Kosten werden ihnen laut Amazon im Zuge ihrer Bestellung auf der „Bestellübersichtsseite“ angezeigt.
Warum sind die Textbausteine abmahnfähig?
Grundsätzlich sind Online-Händler dazu verpflichtet, die Kunden über alle anfallenden Versandkosten zu informieren: und zwar nicht erst am Ende des Einkaufs bzw. im Rahmen des Checkouts, sondern bereits dann, wenn der potenzielle Käufer in der Lage ist, den gewünschten Artikel in den digitalen Warenkorb zu legen. Mit Blick auf den Amazon Marktplatz wäre dies auf der Produktdetailseite.
Auf den Produktdetailseiten werden die Kunden in der Regel über die Versandkosten informiert, die ein Standardversand innerhalb Deutschlands mit sich bringt. Anfallende Kosten für andere Versandarten bzw. -optionen (etwa für eine Auslandslieferung oder eine gleichzeitige Bestellung mehrerer Produkte) werden hier nicht ersichtlich, obwohl der Gesetzgeber verlangt, dass die Verbraucher auch über solche Möglichkeiten umfassend informiert werden.
Diesen Informationspflichten können Händler in den Angaben ihres Verkäuferprofils in der bereits genannten „Versand“-Sparte nachkommen – zumindest, wenn Amazon ihnen nicht dazwischenfunkt. Die von Amazon hinterlegten Textbausteine erfüllen jedoch nicht die Standards, die der Gesetzgeber vorsieht, denn Amazon ersetzt in den aktuellen Fällen konkrete Händlerdaten durch vage Aussagen sowie den Verweis auf die „Bestellübersicht“, was jedoch zu spät und somit abmahnfähig ist.
Was sollten betroffene Händler nun tun?
Betroffene Händler sollten sich im Seller Central in ihren Händleraccount einloggen. In der genannten Versand-Sparte („Einstellungen“ > „Informationen und Richtlinien“ > „Versand“) sollten sie ihre konkreten Angaben zu allen Versandkosten und angebotenen Versandmöglichkeiten im unteren Textfeld („Hilfeinhalt zu Versandtarifen „) ergänzen. Auf diesem Wege werden die Informationen im Verkäuferprofil innerhalb des „Versand“-Reiters angezeigt und die Rechtssicherheit wieder hergestellt.