Wenn in wenigen Tagen die Umsetzungsfrist für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abläuft, sollten Händler gewappnet sein. Die Besonderheit der großen europaweiten Reform ist ihre Tragweite, denn diesmal ist nahezu jeder Händler davon betroffen. Selbst stationäre Händler, Einzelunternehmer oder Kleingewerbe müssen neu Vorschriften befolgen und das Thema Datenschutz aufarbeiten. Der Händlerbund hat für viele Bereiche Anleitungen und Muster vorbereitet, die kostenlos zur Verfügung stehen.
1. Leitfaden - Was verbirgt sich hinter der DSGVO?
Ein übersichtlicher Guide mit den Top 10 wichtigsten Punkten der neuen Datenschutzverordnung führt Sie an das Thema heran. Von Umgang mit Kundendaten, über die neuen Informationspflichten, bis zu E-Mail-Werbung und sog. Verfahrensverzeichnissen erklären die Rechtsanwälte des Händlerbundes, was sich hinter den fünf Buchstaben DSGVO wirklich verbirgt. Checklisten und Beispiele bieten Ihnen einen praxisnahen Überblick im How-to-Leitfaden DSGVO.
2. Selbst Einzelunternehmer sind betroffen
Da selbst Einzelkämpfer und Händler mit weniger als zehn Mitarbeitern viele Bestandteile der DSGVO zu beachten haben, hat der Händlerbund einen speziellen Mini-Guide mit den wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Eine Anleitung für die Dateninventur in kleinen Betrieben ist ebenso enthalten wie eine Agenda zur Vorbereitung auf die DSGVO - das alles finden Sie im Mini-Guide für kleine Händler & Einzelunternehmer.
3. Stationärer Handel digitaler als gedacht
Selbstverständlich bedienen sich auch Händler in stationären Ladengeschäften moderner Technik und verwalten Kundendaten, Bestellungen oder Newsletter digital. Da diese Tätigkeiten als personenbezogene Datenverarbeitung gelten, treffen auch abseits des Online-Handels die Bestimmungen der DSGVO zu. Ist die Lohnbuchhaltung sicher? Darf die Kameraüberwachung weiterhin stattfinden? Alle Antworten auf diese Fragen liefert der Mini-Guide für stationäre Händler.
4. Verarbeitungsverzeichnis: Pflicht-Inventur der Europäischen Kommission
Ein wichtiger Bestandteil der DSGVO ist die Dokumentation Ihrer Datenverarbeitungsprozesse (sog. Verarbeitungsverzeichnis ). Wer geht mit welchen personenbezogenen Daten um? Zu welchem Zweck und wie lange werden Daten gespeichert oder verschickt? Diese und weitere Details sind ab sofort in einem Verzeichnis zu dokumentieren. Um unseren Händlern eine anschauliche Vorlage an die Hand zu geben, wie dieses Dokumentation aussehen kann, stellt der Händlerbund ein Muster-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
5. Datenschutzverträge mit Dienstleistern erforderlich
Ein weiteres Muss für viele betroffene Händler sind DSGVO-konforme Verträge, die zwischen kooperierenden Dienstleistern oder Partnern geschlossen werden müssen, wenn personenbezogene Daten ausgetauscht werden (sog. Auftragsverarbeitungsvertrag). Ein Muster, das einen solchen Vertrag beispielhaft zeigt, liefert der Händlerbund kostenfrei. Wichtig ist dabei jedoch: Alle Verträge sollten individuell und rechtssicher mit dem jeweiligen Partnerunternehmen aufgesetzt werden. Die Mehrzahl der betreffenden Unternehmen hat bereits Verträge vorliegen, die von Ihnen nur angefordert werden müssen. Mit wem Sie konkret Auftragsverarbeitungsverträge schließen müssen, listet der DSGVO How-to-Leitfaden auf (siehe oben). Die Vorlage dient Ihnen dabei als Muster-Auftragsverabeitungsvertrag.
Auf einen Blick:
Der Händlerbund unterstützt Sie bei der Umsetzung der DSGVO, die ab 25. Mai 2018 verpflichtend wird. Finden Sie alle Unterlagen gesammelt unter diesem Link:
Leitfäden, Studien & Infografiken
Sie möchten eine Rundum-Sorglos-Betreuung durch unsere Rechtsanwälte oder gehen im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit besonders sensiblen Kundendaten um? Fragen Sie jetzt unser Komplettpaket für die DSGVO an. Unsere Partnerkanzlei ITB berät Sie gern!