Besonders das Verpackungsgesetz fällt auf: Gerade gingen so viele Abmahnungen ein, wie es kaum zuvor der Fall war. Einer der momentan häufigsten Abmahngründe ist dabei die fehlende Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Die fehlende LUCID-Registrierung
Mit Jahresbeginn 2019 war das neue Verpackungsgesetz eingeführt worden. Für Online-Händler, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in den Verkehr bringen, gibt es somit nicht mehr nur die Pflicht, diese bei einem dualen System zu lizenzieren. Neu ist die Pflicht zur Registrierung für das Verpackungsregister LUCID. Dabei handelt es sich um eine öffentlich einsehbare Datenbank, durch welche nachvollzogen werden kann, wer seinen Pflichten ordnungsgemäß nachkommt.
Wenngleich die Zahl an Registrierungen steigt, gibt es offenbar noch immer eine hohe Zahl an Online-Händlern, die sich noch nicht registriert haben. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollte dies jedoch umgehend nachgeholt werden. Eine Abmahnung im Verpackungsgesetz schlägt immerhin mit einem drei- bis vierstelligen Betrag zu Buche.
Auch andere Bereiche betroffen
Daneben werden gerade auch andere rechtliche Fehler öfters abgemahnt. Dazu gehört etwa die nicht vorhandene Angabe eines Grundpreises bei Waren in Fertigverpackungen. Erst kürzlich hat der BGH hier entschieden, dass dieser auch bei Kaffeekapseln angegeben werden müsse. Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass der Grundpreis nicht nur im eigenen Online-Shop richtig dargestellt wird, sondern auch auf Marktplätzen oder anderen Plattformen, auf denen Produkte beworben werden.
Im Bereich des Vertriebs von Elektrogeräten kommt es außerdem zu Abmahnungen wegen der Bewerbung von Staubsaugern mit einem Energielabel. Da die entsprechenden rechtlichen Grundlagen, bisher ersatzlos, im Januar weggefallen sind, dürfen die Label im Shop nicht mehr gezeigt werden.
Doch auch „klassische“ Gründe für Abmahnungen tauchen zur Zeit häufig auf. Als Beispiel lässt sich die fehlende Höhe von Versand- und Lieferkosten anführen, aber auch das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars sorgt für zahlreiche Abmahnungen.
Der Händlerbund hilft!
Sollte ein Händler eine Abmahnung erhalten haben, so sollte diese dringend ernst genommen werden. Gleichzeitig muss davor gewarnt werden, übereilt darauf zu reagieren: Spezialisierte Juristen können mit einer sorgfältigen Prüfung sicherstellen, dass die Forderungen wirklich begründet sind. In vielen Fällen können zudem beigelegte Unterlassungserklärungen zu Gunsten des Abgemahnten modifiziert werden.