FAQ zur Omnibus Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht

symbiot / Shutterstock.com
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Was hat das mit einem Omnibus zu tun?

Das „Omnibus” in der Omnibus-Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht teilt sich mit dem Verkehrsmittel ausschließlich die Namensherkunft. Das lateinische Wort „Omnibus” bedeutet so viel wie „alle” bzw. „für alle”. Der Omnibus auf der Straße ist Verkehrsmittel für alle, die Omnibus-Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht modernisiert (fast) alle Rechtsvorschriften der EU zum Verbraucherschutz.

Welche EU-Richtlinien werden geändert?

Die Omnibus-Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht passt vier EU-Richtlinien an:

  • Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU)
  • Richtlinie über Preisangaben (98/6/EG)
  • Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
  • Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG)

Was wird in welcher Richtlinie geändert?

Verbraucherrechterichtlinie: Durch die Änderungen werden unter anderem Marktplätze dazu verpflichtet, gegenüber dem Verbraucher offen zu legen, nach welchen Kriterien Rankings in Suchergebnissen dargestellt werden. Außerdem muss klar darüber informiert werden, ob es sich bei dem Marktplatz-Händler um einen Unternehmer handelt. Bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz sollen außerdem Bußgelder drohen.

Richtlinie über Preisangaben: Diese Richtlinie enthält künftig eine Definition, wann mit welchem Streichpreis geworben werden darf.

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken: Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, Verbrauchern, die Opfer unlauterer Geschäftspraktiken geworden sind, einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Mit unlauteren Geschäftspraktiken sind vor allem unseriöse Kaffeefahrten und aggressive Haustürgeschäfte gemeint.

Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln: Werden in Verbraucherverträgen rechtsmissbräuchliche Klauseln eingebaut, so sollen hier auch künftig Bußgelder verhängt werden können.

Was ist eine Richtlinie?

EU-Richtlinien sind Rechtsakte, die auf eine Mindestharmonisierung der Gesetzgebung in den EU-Mitgliedstaaten abzielen. Im Gegensatz zu EU-Verordnungen, die ab ihrer Veröffentlichung unmittelbar anwendbar und verbindlich sind, müssen Richtlinien von den Ländern innerhalb einer Frist umgesetzt werden. Das erlaubt den Mitgliedstaaten Spielräume bei der Gestaltung der nationalen Gesetzgebung.

Wieso gibt es noch keine klaren Aussagen zu den neuen Pflichten für Online-Händler?

Eine Richtlinie gibt lediglich einen Rahmen vor. Sie definiert Ziele und bestimmt in einem gewissen Umfang, wie diese Ziele erreicht werden sollten. Die konkrete Ausgestaltung ist allerdings den Mitgliedstaaten der EU überlassen. Diese setzen den Rahmen der Richtlinie in Gesetzen auf nationaler Ebene um. Dabei werden die Richtlinien häufig als Mindeststandard gewertet. Das und die unterschiedlichen Interpretationen der Richtlinie sorgen dafür, dass klare Aussagen zu den kommenden Pflichten für Händler in Deutschland erst getroffen werden können, wenn sich die Bundesregierung auf die Art und Weise der Umsetzung geeinigt hat.

Mit welchen Zielen wurde die Omnibus-Richtlinie erlassen?

  • Modernisierung des Verbraucherschutzes
  • Harmonisierung von Sanktionen und Bußgeldern
  • mehr Transparenz für Verbraucher bei Online-Käufen
  • Transparenz auf Marktplätzen, bei Rankings und Kundenbewertungen
  • Anpassung des EU-Verbraucherrechts an digitale Entwicklungen

Wann tritt die Richtlinie in Kraft?

Die Richtlinie trat am 7. Januar 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die EU-Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Wie wirkt der Händlerbund auf die Umsetzung der Richtlinie ein?

Die Bundesregierung wird ab 2020 an der Umsetzung des europäischen Rahmens arbeiten. Der Händlerbund informiert sich ständig über die neuesten Entwicklungen und analysiert diese. Tätig wird der Verband, damit bei der Umsetzung keine unverhältnismäßigen Pflichten oder hoher bürokratischer Mehraufwand für kleine und mittelständische Online-Händler anfallen. Dafür nutzt der Händlerbund das Format der Stellungnahme, um seine politischen Analysen und Änderungsvorschläge in ausführlicher schriftlicher Form an die entscheidenden Ministerien und Institutionen zu schicken. Darüber hinaus wird auch das persönliche Gespräch mit Entscheidungsträgern gesucht, um die Interessen und Erwartungen der Branche an die Politik heranzutragen.

Wem nützt die Richtlinie?

Im Mittelpunkt der Bemühungen der EU stehen Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Rechte gestärkt werden sollen. Doch auch Online-Händler können auf Verbesserungen hoffen: Marktplätze müssen transparenter darstellen, wie Rankings zustandekommen. Bei Suchergebnissen soll eindeutiger gezeigt werden, welche Platzierungen gekauft sind. Und neue Regeln gegen unechte Kundenbewertungen dürften bei vielen Online-Händlern auf Zuspruch stoßen, wenn dies von Konkurrenten genutzt wird.

Was ändert sich bei der Werbung mit Rabatten?

Bei „angekündigten Rabattaktionen”, also wenn der Händler mit einem Streichpreis wirbt, soll der gestrichene Preis künftig der günstigste Preis sein, der während der letzten 30 Tage genutzt wurde. Damit soll künstlichen Preiserhöhungen vor Rabattaktionen wie z.B. dem Black Friday oder dem Cyber Monday vorgebeugt werden. Die Formulierung in der EU-Richtlinie ist jedoch ungenau, daher besteht Unklarheit darüber wie diese Regelung in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Uneindeutig ist z.B. wie damit umgegangen werden soll, wenn zwei Rabattaktionen innerhalb von 30 Tagen stattfinden, wie z.B. der Black Friday Ende November und das Weihnachtsgeschäft.

Was ändert sich bei Rezensionen?

Marktplätze und Online-Händler mit eigener Webseite müssen künftig sicherstellen, dass keine Fake-Kundenbewertungen auf den Seiten auftauchen. Ein Verstoß soll als unlautere Wettbewerbspraktik gelten. Zudem müssen die Seitenbetreiber transparent darüber informieren, wie sie sicherstellen, dass keine gefälschten Rezensionen in den Shops auftauchen.

Welche zusätzlichen Informationspflichten habe ich?

Kurzfristig gibt es keine zusätzlichen Informationspflichten. Diese kommen erst, wenn Deutschland die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat, was bis zu zwei Jahre dauern könnte. Die EU-Richtlinie lässt aber erahnen, dass Online-Händler gegenüber den Verbrauchern zahlreiche Informationspflichten bekommen sollen:

  • Erklärung wie Kundenrezensionen im eigenen Shop verifiziert werden
  • Auf Marktplätzen muss klar informiert werden, ob es sich um einen privaten oder geschäftlichen Verkauf handelt
  • Suchergebnisse, deren Position erkauft wurde, müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein
  • Bei Rabattaktionen muss der günstigste Preis der letzten 30 Tage als Streichpreis genutzt werden

Kann ich abgemahnt werden?

Bei den neuen Pflichten wird es sich überwiegend um Marktverhaltensregeln handeln. Verstöße können also nach der Umsetzung in deutsches Recht durch Mitbewerber, Verbände und Verbrauchervereine als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden.

 

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