Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte – Diese einfache Weisheit gilt auch für Online-Shops. Gute Fotos sorgen für eine ansprechende Optik und verleiten mehr Kunden zum Kauf. Dank der Google-Bildersuche ist die Verlockung für Online-Händler hier sehr groß, sich einfach die passenden Bilder aus dem Netz zusammen zu suchen. Doch Vorsicht: Das kann teuer werden.
Aktuelle Abmahnungen wegen Marions-Kochbuch.de
Wie teuer eine unüberlegte Nutzung von Bildern werden kann, zeigen aktuell gleich mehrere Abmahnungen, die durch die Knieper Verwaltungs GmbH ausgesprochen wurden. Vertreten werden sie dabei von der Kanzlei Albrecht - Bischoff aus Hamburg. Die Knieper Verwaltungs GmbH verfügt über die ausschließlichen Nutzungsrechte der Fotos, die auf der Seite marions-kochbuch.de erscheinen. Wer Fotos von dieser Seite für seine eigenen Zwecke nutzen möchte, muss sich also an die GmbH wenden und eine entsprechende Lizenz erwerben.
Kurz erklärt: Das Nutzungsrecht an Bildern
Wer den Auslöser einer Kamera betätigt, wird automatisch zum Urheber des so entstandenen Fotos. Das Urhebergesetz räumt dem Urheber umfangreiche Rechte an seinen Werken ein. So ist es der Urheber, der darüber entscheidet, wie und zu welchen Konditionen seine Bilder genutzt werden dürfen. Erlaubt der Urheber die Nutzung seiner Werke, spricht man von einer Lizenz. Im Falle der Bilder von Marions-Kochbuch.de ist der Urheber der Fotos ein Herr Dipl.-Ing. Folker Knieper. Dieser hat der Knieper Verwaltungs GmbH die exklusiven Nutzungsrechte an den Fotos eingeräumt. Die GmbH darf Nutzungslizenzen für diese Bilder wiederum an Dritte verkaufen.
Generell sollten Fotos ohne die Erlaubnis des Urhebers (oder wie in diesem Fall des Eigentümers der ausschließlichen Nutzungsrechte) nicht verwendet werden, denn: Bei einer solchen Nutzung stehen den Rechteinhabern Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung zu.
Was wird konkret gefordert?
In der Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH wird zunächst auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht. Es wird sowohl die Nutzung auf Social Media (Facebook und Instagram), als auch die Verwendung der Fotos auf eigenen Shopseiten moniert. Der Anwalt fordert im Namen der Mandantin dazu auf:
- das betreffende Foto von den Webseiten zu entfernen. Gleichzeitig wird hier das Löschen der Bilddatei verlangt,
- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben,
- den entstandenen Schaden in Höhe von 1.407 Euro zu ersetzen,
- die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 958,19 Euro zu ersetzen.
Für die Berechnung des Schadensersatz wird die sogenannte Lizenzanalogie zugrunde gelegt. Dabei werden also die Lizenzkosten zugrunde gelegt, die die Parteien vereinbart hätten.
Ruhe bewahren, beraten lassen
Wer eine Abmahnung wegen rechtswidriger Bildnutzung erhalten hat, sollte sich unter allen Umständen rechtlich beraten lassen. Beispielsweise müssen Sie nur dann Schadensersatz leisten, wenn Sie die Rechtsverletzung zu verschulden haben. Sie müssen also entweder vorsätzlich gehandelt haben oder aber Sorgfaltspflichten verletzt haben. Ob Sie Sorgfaltspflichten verletzt haben, kann hier ein Rechtsanwalt prüfen.
Auch im Übrigen lohnt sich der Gang zum Anwaltsbüro: Nicht selten gehen die durch den Abmahnenden vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit. Hier kann ein Anwalt das Beste für Sie heraus holen.