Homeoffice oder Mobile Office? Das müssen Arbeitgeber wissen

Followtheflow / Shutterstock.com
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1. Was ist Homeoffice?

Der Begriff Homeoffice oder auch Telearbeit ist im Arbeitsstättengesetz definiert: „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.“

Im Kern geht es also darum, dass der heimische Arbeitsplatz rein gedanklich eigentlich zum Unternehmensgebäude gehört. Der Schreibtisch zu Hause ist so gesehen eine Insel, auf der die selben Regeln gelten, wie im Standardbüro beim Arbeitgeber. 

Der Arbeitgeber legt fest, von wann bis wann der Arbeitnehmer arbeitet, er legt Pausenzeiten fest und entscheidet, wie die Arbeit zu verrichten ist. Will der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz während der Arbeitszeit verlassen, um beispielsweise einen Arzttermin wahrzunehmen, muss zunächst der Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt werden. 

2. Was ist Mobile Office?

Beim mobilen Arbeiten bekommt der Arbeitnehmer maximale Freiheit. Dem Arbeitgeber kommt es im Grunde genommen nur darauf an, dass die Arbeit erledigt wird. Ob von zu Hause oder vom Strand aus – das ist hier dem Arbeitnehmer überlassen.

In einer Vereinbarung kann der Arbeitgeber aber bestimmte Rahmenbedingungen festlegen. Dazu gehören klassischerweise:

  • wöchentliche Arbeitszeit
  • ein festgelegten Zeitfenster, in dem der Mitarbeiter zumindest erreichbar sein soll
  • stabiles Internet
  • telefonische Erreichbarkeit
  • örtliche Nähe zum Standort, um im Fall der Fälle doch ins Unternehmen zu fahren

Hier müssen Arbeitgeber aber darauf achten, nicht zu viele Regeln aufzustellen, denn dann besteht das Risiko, dass aus dem Mobile Office rein juristisch gesehen eben doch eher das Homeoffice wird und das ist an bestimmte Pflichten geknüpft. 

3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den unterschiedlichen Modellen?

Da das Homeoffice wie ein Büroraum im Unternehmen zu behandeln ist, muss der Arbeitgeber hier alle Pflichten erfüllen, die er auch sonst zu erfüllen hätte, wäre der Mitarbeiter vor Ort. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz einrichten muss und hinsichtlich des Arbeitsschutzes abnehmen muss.

Beim Mobile Office hingegen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer lediglich hinsichtlich der typischen Risiken aufklären. Der Arbeitnehmer hingegen muss seine Flexibilität auch mit einer Pflicht bezahlen: Er muss den Arbeitgeber über bestehende Risiken informieren und darf nicht unter erkennbar gesundheitsgefährdenden Umständen arbeiten. 

4. Welche Versicherung zahlt, wenn außerhalb ein Unfall passiert?

Passiert zu Hause oder im Mobile Office ein Arbeitsunfall, so greift die Unfallversicherung. Dabei muss der Unfall aber in einem engen Zusammenhang zur Arbeit stehen. Ein Sturz beim Gang zur Toilette ist jedenfalls kein Arbeitsunfall.

5. Was sind “erkennbar gesundheitsgefährdende Umstände”?

Im Mobile Office müssen Arbeitnehmer ihre Arbeit so verrichten, dass sie sich dabei nicht selbst schädigen. Daher ist das dauerhafte Arbeiten in einer unergonomischen Sitzposition nicht erlaubt. 

6. Über welche Risiken muss der Arbeitgeber beim Mobile Office belehren?

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer beispielsweise darüber belehren, dass das Arbeiten in einer unergonomischen Haltung auf Dauer gefährlich ist. Er sollte den Arbeitnehmer auch darauf hinweisen, dass er die gesetzlichen Pausen und Ruhezeiten einhalten muss.

7. Was wären konkret die Rechte/Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz?

Der Arbeitgeber muss erforderliche Maßnahmen treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf der Arbeit zu gewährleisten. Speziell im Büro, und damit auch im Homeoffice, gelten folgende Vorschriften:

  • Pro Arbeitsplatz müssen 8 bis 10 qm Fläche zur Verfügung stehen
  • Ein geeigneter, einstellbarer Stuhl
  • Eine Temperatur von mindestens 19 Grad Celsius und maximal 26 Grad Celsius

8. Ist eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis o.ä. notwendig/vorhanden? 

In Sachen Datenschutz sollten Arbeitgeber bei beiden Modellen eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer treffen. Ein entsprechendes Muster wird vom Händlerbund auf dem HB Marketplace zur Verfügung gestellt

9. Sind Änderungen an den bestehenden Arbeitsverträgen notwendig?

Beim Homeoffice muss auf jeden Fall eine Regelung her. Schließlich will der Arbeitgeber hier, dass bestimmte Regeln eingehalten werden. Dazu kann eine extra Vereinbarung aufgesetzt werden. Eine Ergänzung des Arbeitsvertrages ist aber auch möglich.

Beim Mobile Office muss nicht zwingend eine Vereinbarung her, sie ist aber für die Arbeitgeber empfehlenswert, die wollen, dass ein gewisser Grundstock an Rahmenbedingungen erfüllt wird.

 

Infografik Homeoffice
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