Der Ido scheint jeden Monat einen neuen Liebling in Sachen Abmahnungen zu haben. In den letzten Wochen ist es diesmal die Handmade-Branche, die zum Ziel von zahlreichen Abmahnungen geworden ist und immer noch wird. Dabei haben fast alle Abmahnungen vor allem ein Thema: die fehlende Grundpreisangabe.
Wer wird besonders stark abgemahnt?
Auffällig ist, dass es fast ausschließlich Händler betrifft, die auf Amazon mit Strickware, insbesondere Wolle, handeln. Seine Abmahnbefugnis leitet der Verband daher ab, dass ihm beispielsweise 38 Händler aus dem Bereich Näh- und Strickbedarf und 69 Hobby- und Bastelartikel-Unternehmen angehören.
Was wird abgemahnt?
Die Abmahnungen drehen sich um ein Hauptthema: die fehlende Grundpreisangabe. Der Grundpreis muss immer dann angegeben werden, wenn ein Produkt nach Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche verkauft wird. Die Angabe dient der Vergleichbarkeit von Produkten unterschiedlicher Abpackungsgröße.
Strickwolle wird beispielsweise meist nach Gewicht verkauft. Entsprechend muss eine Grundpreisangabe pro Kilogramm erfolgen. Das besonders Bittere an diesen Abmahnungen ist, dass es laut einem Bericht von OnlinehändlerNews in den vergangenen Wochen zu Problemen mit der Angabe des Grundpreises auf Amazon kam.
Wie sollten Online-Händler bei einer Abmahnung reagieren?
Auch wenn die Abmahnungen des Ido-Verbandes mit knapp 230 Euro recht günstig daher kommen, sollten sie nicht einfach bezahlt werden. Erst recht sollte auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.
Betroffene Händler sollten sich schnellst möglich Rat bei einem Rechtsanwalt suchen. Dieser prüft nicht nur, ob die Abmahnung berechtigt ist, sondern kann auch eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen. Diese schützt vor:
- überzogenen Vertragsstrafen und
- zu weit gehenden Vereinbarungen
Mit diesen Abmahnungen werden Online-Händler trotz des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs weiterhin zu tun haben. Für Verbände, wie den Ido, wird sich faktisch kaum etwas ändern.
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