Als Black Friday wird der Tag nach Thanksgiving, der traditionell die Weihnachts-Shopping-Zeit eingeläutet, bezeichnet. Dass bei der Verwendung des Begriffes eine markenrechtliche Abmahnung droht, ist mittlerweile bekannt. Allerdings gibt es noch weitere Stolpersteine.
Stolperstein Nr. 1: Marke bleibt bestehen
Zu Beginn des Jahres hat das Bundespatentgericht darüber entschieden, dass die Marke Black Friday weitestgehend bestehen bleibt. Lediglich für den Bereich Werbedienstleistungen sowie Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren wurde den Löschanträgen statt gegeben. Für Online-Händler bedeutet das, dass sie nur mit Black Friday werben dürfen, wenn sie über eine entsprechende Lizenz verfügen. Wollen sie keine erwerben, aber dennoch mitmachen, müssen sie kreativ werden. Den Black Friday gibt es mittlerweile in allen möglichen Farbkombinationen. Auch der Begriff Black Season hat sich etabliert. Nicht ausreichend ist allerdings die bloße Übersetzung der Marke.
Stolperstein Nr. 2: Unechte Streichpreise
Wer mit Rabatten wirbt, verwendet oft Streichpreise, um die Kunden zu locken. Hier müssen Online-Händler allerdings einige Sachen beachten. Zuallererst darf nicht irgendein Fantasie-Preis als Streichpreis verwendet werden. Das Produkt muss vorher zu dem durchgestrichenen Preis auch tatsächlich angeboten worden sein. Außerdem darf in der Regel nicht länger als vier Wochen mit einem Streichpreis geworben werden. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn über die Dauer der Aktion transparent informiert wird.
Stolperstein Nr. 3: Rabatt auf preisgebundene Produkte
Preisbindungen gibt es im deutschen Recht so einige. Für Bücher, Tabak und Arzneimittel gelten festgelegte Preise, die nicht unterboten werden dürfen. Will der Online-Händler sein komplettes Angebot rabattieren, muss er also darauf achten, solche Produkte auszunehmen.
Mehr Informationen zum Black Friday haben wir auf einer Infografik für Sie zusammengestellt. Diese erhalten Sie nach dem Login auf unserem Marketplace zum kostenfreien Download.
Gerade bei so komplexen Themen wie diesem ist eine fundierte Rechtsberatung für einen Onlinehändler Hilfe und Schutz vor teuren Abmahnungen. Der Händlerbund berät Sie in der rechtssicheren Umsetzung von Rabatten und diversen Themen rund um den Abmahnschutz. Die Rechtsberatung via E-Mail erhalten bereits Premium-Mitglieder. Auch am Telefon können Sie die Beratung als Unlimited- oder Professional-Mitgleid erhalten. Wir beraten Sie gern!