Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs will vor allem eins: einen Wettbewerb schaffen, der den Fokus nicht mehr nur auf das Schreckgespenst Abmahnung legt. Ob dieses Vorhaben geglückt ist? Darüber lässt sich streiten. Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist aber getan.
Große Versprechungen...
Lästige Abmahnungen, die lediglich (kleinere) Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten rügen, sollen künftig anders behandelt werden. Völlig offen ist aber noch die Interpretation dieser Vorschrift. Tatsächlich ändert sich auch für die sehr häufig abmahnenden Verbände und Vereine wenig, denn sie dürfen nahezu ungehindert und wie bisher abmahnen.
Zu erwarten, dass Abmahnungen nun Schnee von gestern sind, ist daher leider ein Trugschluss. Nicht umsonst fällt die Kritik aus der Branche nicht besonders mild aus.
Abmahnungen gehören nicht der Vergangenheit an
Nun ist die letzte Hürde für das neue Gesetz genommen worden und es kann in großen Teilen heute, am 2. Dezember 2020, in Kraft treten. Können Online-Händler Abmahnungen jetzt in die Tonne werfen? Anhand unserer Infografik wollen wir mahnen: Bitte nicht!
Ab heute gibt es jedoch einen neuen Blickwinkel, mit dem jede Abmahnung nun betrachtet und geprüft werden muss, ob es vielleicht doch zu einer unberechtigten Abmahnung kam. Der Händlerbund steht allen Händlern zur Seite, die eine Abmahnung erhalten haben, egal, ob nach neuer oder alter Rechtslage.