Warum Online-Händler das neue Energielabel nicht verschlafen sollten

Gts / Shutterstock.com
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Aus den Klassen D bis A+++ werden ab dem 1. März 2021 die Energieeffizienzklassen A bis G. Ein Gerät, welches heute in der Klasse A+++ eingeordnet wird, wird sich künftig in den Klassen C, D oder E wiederfinden.

Ab wann gelten die neuen Labels?

Für Spülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore müssen die neuen Labels ab dem 1. März 2021 verwendet werden. Dabei ist eine Übergangsfrist bis zum 18. März vorgesehen.

Für Lampen gelten die neuen Klassen dann ab dem 1. September. Auch hier wird eine Übergangsfrist von etwa zwei Wochen vorgesehen sein. 

Was Online-Händler beachten müssen

Natürlich müssen Händler darauf achten, dass ihre Geräte mit Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr mit dem alten Label verkauft werden. Aber es geht noch etwas weiter: Für Online-Händler ist das Label eben nicht nur ein Aufkleber, den der Hersteller anbringt, sondern begründet auch eine Informationspflicht.

Online-Händler müssen im Shop angeben:

  • zu welcher Effizienzklasse das Gerät gehört und
  • das komplette Label samt der Einordnung des konkreten Produktes darstellen.

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Wer schläft, wird abgemahnt

Werden die Labels nicht rechtzeitig angepasst, droht Online-Händlern eine Abmahnung. Die alten Energielabels gelten nach der Übergangsfrist als irreführend. Daher sollte die Übergangsfrist dazu genutzt werden, die alten Labels in den Angeboten durch die neuen zu ersetzen. Auch der Warenbestand sollte natürlich überprüft werden, da Geräte mit dem alten Label nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Das alte Label muss durch das neue ersetzt werden.

 

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