Abmahnmonitor April 2021: Fehler in Rechtstexten auf Platz 1

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Auch wenn die kleinen Wettbewerbsverstöße am ärgerlichsten sind, wurden neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen auch im Monat April Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht geahndet. Dabei kostete eine Abmahnung vom Rechtsanwalt im Schnitt 736,39 Euro.

Der Großteil der Abmahnungen wird allerdings nach wie vor im Wettbewerbsrecht ausgesprochen. Gut 80 Prozent der Online-Händler, die den Händlerbund um Hilfe ersuchten, taten dies aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Wettbewerbsverstöße sind oft schnell und einfach zu finden und lassen sich daher besonders einfach abmahnen.  

Rechtsanwalt Sandhage weiterhin besonders „fleißig“

Unter den Absendern von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen tritt Rechtsanwalt Sandhage mit 45 Prozent wieder am deutlichsten hervor. Für seine Mandanten mahnt er weiterhin insbesondere Ebay-Händler ab. Aber auch der Ido-Verband ist nicht untätig geblieben und ärgert weiterhin insbesondere Händler, die Tierbedarfsartikel vertreiben.

Abmahngründe April 2021

Die Abmahnungen der Lautlicht GmbH sind etwas rückläufig; die des Verbandes Sozialer Wettbewerb gleichbleibend im Verhältnis zum März 2021.

Die Verteilung der Abmahner wirkt sich auch auf die Gründe aus. Immerhin hat jeder Abmahner seine Spezialthemen. 

Veraltete AGB, unvollständige Rechtstexte, rechtswidrige Versandangaben

Nachdem Abmahnungen wegen fehlerhafter Rechtstexte im Monat März noch den dritten Platz belegten, stehen sie nun auf Platz 1. Dabei sind es immer wieder die gleichen, vermeidbaren Fehler, wegen denen Online-Händler abgemahnt werden. Besonders oft sind es die unvollständigen AGB. Wer sein Angebot an Verbraucher ausrichtet, muss eine ganze Handvoll Informationspflichten durch die Klauseln in den AGB erfüllen. Beispielsweise muss der Verbraucher auf das bestehende, gesetzliche Gewährleistungsrecht hingewiesen werden. Außerdem muss ihm erklärt werden, wie es überhaupt zum Vertragsschluss kommt. 

Auch bei den Versandbedingungen kommt es immer wieder zu teuren, aber vermeidbaren Fehlern. Noch immer ist oft zu lesen, dass die konkreten Versandkosten für ein bestimmtes Land beim Händler erfragt werden können. Das ist ein grober Fehler, da die Preisangabenverordnung vorsieht, dass die Versandkosten immer in der konkreten Höhe angegeben werden müssen. 

Abmahngründe April 2021

Abmahnungen der Lautlicht GmbH wegen Masken

Noch immer aktuell sind die Abmahnungen der Lautlicht GmbH, die durch Rechtsanwalt Sebastian Weidner ausgesprochen werden. Das Regensburger Unternehmen vertreibt unter der Domain desinfresh.de unter anderem auch Mundschutzmasken. Entsprechend mahnt das Unternehmen Wettbewerbsverstöße anderer Anbieter von solchen Masken ab. Moniert wird dabei, dass Masken als FFP2-Masken bezeichnet werden. Als FFP2-Masken dürfen allerdings nur solche bezeichnet werden, die den Vorgaben der PSA-Verordnung entsprechen und daher ein CE-Zeichen samt Kennnummer tragen. Nicht als FFP2 bezeichnet werden dürfen daher KN95-Masken (mehr zum Unterschied zwischen FFP2 und KN95 erfahren Sie auf OnlinehändlerNews).  

Händler sollten daher genau aufpassen, wie sie die angebotenen Masken bezeichnen. Für die Abmahnung stellt Rechtsanwalt Sebastian Weidner den Abgemahnten Gebühren in Höhe von etwa 1.500 Euro in Rechnung.

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