DSGVO, Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) – der Datenschutz in der Telekommunikation wird derzeit an mehreren Stellen nebeneinander geregelt und das schafft Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern, Anbietern und Aufsichtsbehörden, so die Bundesregierung.
Vor diesem Hintergrund entstand der Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien, kurz TTDSG. Zumindest die Vorgaben, die sich bislang noch in den beiden deutschen Gesetzen TKG und TMG befinden, will man modernisieren und zusammenfassen. Darunter befindet sich etwa auch die Regelung zur Verwendung von Cookies zu Marketing-Zwecken und Co. Hierzu wurden am 21. April 2021 Sachverständige vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geladen und angehört.
Für Händler besonders relevant: Die Einwilligung in Cookies
Gerade die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Cookies verwendet werden können, sind für den Online-Handel besonders relevant. Nachdem seit den Urteilen von EuGH und BGH in der Sache Planet49 klar ist, dass insbesondere Cookies, die für Tracking und Marketing genutzt werden, einer Einwilligung des Betroffenen bedürfen, sieht der Gesetzentwurf für das TTDSG ebenfalls eine Einwilligungslösung vor – schließlich lässt das maßgebliche EU-Recht auch wenig Spielraum für Auslegungen.
Bestätigt wurde das auch durch einige der Sachverständigen. So wurde es einerseits begrüßt, dass sich der Gesetzentwurf eng an die Vorgaben der E-Privacy-Richtlinie hält. Andererseits wurde diese Form der Umsetzung aber auch für notwendig gehalten, da große Abweichungen ohnehin nicht möglich seien und eine den Marktzutritt behindernde Wirkung mit Blick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten zu befürchten wäre.
Konkretisierung in offenen Fragen wäre wünschenswert
Nichtsdestotrotz: Gerade bei den Einwilligungen in die Cookie-Nutzung wurde in mehreren Punkten Kritik geäußert. Nutzer würden unzählige pauschale Einwilligungen erteilen, gleichzeitig monierten die Sachverständigen aber, dass viele Cookie-Banner gar nicht die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung erfüllten. Wichtig sei, dass Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis konkretisiert werden und Klarstellungen bei offenen definitorischen Fragen geklärt werden.
Auch der Händlerbund hat sich in einer Stellungnahme bereits an die Politik gewendet und Verbesserungen bei den Regelungen zur Einwilligung gefordert. „Allerdings braucht es auch an dieser [Regelung] noch mehr Differenzierung und weitergehende Konkretisierung. Besonders müsste konkretisiert werden, wann ein Cookie unbedingt erforderlich oder technisch notwendig ist. Derzeit führt diese Frage zu einiger Unsicherheit in der Praxis“, mahnt der Händlerbund.
Nächster Schritt: Bundestag
Am 20. Mai 2021 wird der Gesetzentwurf in der zweiten und dritten Lesung im Bundestag besprochen werden, hier wird auch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft in Energie zur Abstimmung stehen.