Die große EU-Umsatzsteuerreform bringt ab 1. Juli einige Veränderungen für Online-Händler. In unserem FAQ zur Umsatzsteuerreform und dem One-Stop-Shop-Verfahren finden Sie alle Informationen dazu.
Die Hauptveränderung der Reform: Ab 1. Juli sind Auslandsumsätze innerhalb der EU im Zielland der Lieferung zu versteuern. Kleinunternehmer, die im EU-Ausland nicht mehr als 10.000 Euro Umsatz machen, sind von der Regelungen erst einmal ausgenommen, aber der Rest muss sich jetzt damit auseinandersetzen und tätig werden. Wie genau sind die Regeln und wie schnell werden Händler jetzt im EU-Ausland steuerpflichtig?
Die Lieferschwelle von 10.000 Euro macht viele Händler umsatzsteuerpflichtig
Bisher hatte jedes EU-Land seine eigene Lieferschwelle zwischen 35.000 und 100.000 Euro. Wer zum Beispiel aus Deutschland nach Belgien verkauft hat, wurde erst umsatzsteuerpflichtig in Belgien, wenn die 35.000 Euro überschritten waren. Bis zu diesem Punkt zahlt er die Mehrwertsteuer in Deutschland und zu deutschen Sätzen.
Ab dem 1. Juli ist die Lieferschwelle in der ganzen EU einheitlich bei 10.000 Euro. Und zwar zusammengerechnet für alle EU-Länder. Wer aus Deutschland zum Beispiel nach Polen, Österreich und Spanien verkauft, der muss alle Umsätze zusammenrechnen und dann schauen, ob das Ergebnis insgesamt über den 10.000 Euro liegt. Ist das der Fall wird er in jedem EU-Land umsatzsteuerpflichtig, in das er auch nur ein weiteres Paket verschickt. Durch diese drastische Reduzierung des Schwellenwertes werden ab Juli viele Online-Händler betroffen sein, die sich bisher noch nie mit Mehrwertsteuern im EU-Ausland auseinandersetzen mussten.
Nur grenzüberschreitende Umsätze an Privatkunden zählen
Wichtig ist, dass nur Umsätze gezählt werden, die im grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU entstehen, etwa beim Verkauf von Deutschland nach Spanien. Inlandsumsätze sind irrelevant für die Lieferschwelle, ebenso wie B2B-Verkäufe. Denn die Lieferschwelle ist nur für das B2C-Geschäft gedacht.
Versandkosten, Nettoumsätze und der Berechnungszeitraum
Für die Lieferschwelle rechnet man die Nettoumsätze zusammen, die man im B2C-Geschäft im EU-Ausland gemacht hat, aber Achtung: Versand- und Verpackungskosten kommen auch dazu. Der Schwellenwert bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Die Regel ist, dass man im EU-Ausland steuerpflichtig wird, wenn man im vorhergehenden oder dem laufenden Kalenderjahr den Schwellenwert überschritten hat. Das heißt, dass ein Händler, der 2020 mehr als 10.000 Euro Nettoumsatz im grenzüberschreitenden B2C-Geschäft innerhalb der EU gemacht hat, ab 1. Juli 2021 von der Steuerpflicht im Ausland betroffen ist.
Online-Händler können einen starken Partner an der Seite gebrauchen
Die neuen Regelungen sind für Online-Händler eine echte Herausforderung. Denn wer im Ausland steuerpflichtig wird, muss die richtigen Mehrwertsteuersätze des jeweiligen EU-Landes kennen und ausweisen. Auch die Preisangabe muss dann gut gelöst werden, damit die richtigen Steuersätze berechnet werden. Um die Auslandsumsätze zu melden und zu begleichen, kann man sich zum One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) beim Bundeszentralamt für Steuern anmelden oder sich in jedem einzelnen Land registrieren, in dem man steuerpflichtig wird.
Aber Achtung: Wer Waren im Ausland lagert, etwa über die Strukturen des Pan-EU Versands von Amazon und den OSS nutzt, muss auch gleichzeitig in jedem Lagerland steuerlich registriert sein. Es gibt zahlreiche dieser Sonderfälle.
Daher bietet es sich an, sich einen starken Partner für die Umsetzung der Umsatzsteuerreform an die Seite zu holen, um die neuen Anforderungen und das OSS-Verfahren zu meistern. Der Händlerbund hilft Online-Händlern unter anderem bei der korrekten Preisdarstellung im Online-Shop mit den verschiedenen MwSt.-Sätzen, bietet Expertise und rechtliche Beratung.
Und er hat mit Taxdoo den richtigen Partner an der Seite, um Online-Händler bei der regelkonformen und effizienten Umsetzung der Anforderungen der EU-Umsatzsteuerreform zu unterstützen. Deren Software erspart es Händlern, selbst für jedes einzelne Land und Produkt den korrekten Umsatzsteuersatz zu ermitteln, und erledigt für die Händler auch die Abgabe der Umsatzsteuermeldung über den OSS oder in den betreffenden Ländern.