Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben können Online-Händler von Elektro- und Elektronikprodukten kaum einen Überblick behalten, welche Vorschriften überhaupt gelten und welche gerade für sie zu beachten sind.
Einer der prägenden Gründe für die zahlreichen rechtlichen Vorschriften ist die Erhöhung der Energieeffizienz. Neben einer nachhaltigen und energiesparenden Bauweise soll auch das bekannte bunte Energielabel beim Kauf für eine bewusste Entscheidung sorgen. Doch weil sich die Technik stetig fortentwickelt, bleibt auch die Rechtslage nicht stehen. Die nächste Änderung steht nun im Bereich Lichtquellen an.
Was ist neu?
Ab dem 1. September 2021 gelten neue Regeln für Lampen und Leuchten. Die bisherige Unterscheidung zwischen Lampen und Leuchten, die bei den meisten schon für die erste Verwirrung gesorgt hat, entfällt. Es wird zu einem einheitlichen Begriff der Lichtquellen übergegangen, denn eine saubere Trennung der Leuchtmittel samt Leuchten war ohnehin nur schwer möglich, wenn sie gemeinsam oder gar fest verbunden verkauft wurden.
Abgelöst werden die alten Begrifflichkeiten nun von einem kleinteiligen neuen Anwendungsbereich. So sind vor allem eingebaute Lampen in Möbeln von der Energieeffizienzkennzeichnung umfasst und machen den kompletten Gegenstand (z. B. Vitrine mit fest eingebauten Spots) faktisch gesehen zur Lichtquelle.
Zum Stichtag werden zudem die Energielabels in einem neuen Design eingeführt. In diesem Zusammenhang besteht eine der wichtigsten Änderungen darin, dass die Klassen A+++, A++ und A+ entfallen und die Labels mit einem QR-Code versehen werden.
Nicht vergessen: Jede Werbung (z. B. bei Google Shopping) für ein bestimmtes Lampenmodell muss die Energieeffizienzklasse des Modells und das Spektrum der für das Label verfügbaren Effizienzklassen enthalten.
Was müssen Händler tun?
Die entsprechenden Neuerungen müssen zum 1. September 2021 umgesetzt werden. Hier muss also ab dem Stichtag das Label ausgetauscht werden, welches Händlern vom Hersteller bereitzustellen ist. Online-Händler haben hierfür eine Übergangsfrist von 14 Werktagen. Umgekehrt dürfen die neuen Labels und Produktdatenblätter aber nicht vor dem 1. September 2021 dargestellt werden. Die neuen Labels und Produktdatenblätter sollten Händler aber bereits jetzt vom Hersteller organisieren, um unnötigen Verzug zu vermeiden.
Bei der Umsetzung sind auch die Plattformen in der Pflicht. Händler sollten zur Sicherheit aber trotzdem schnell zur Tat schreiten und mit den Plattformen die Umsetzung organisieren, um die neuen Pflichten spätestens mit dem Ablauf der Umsetzungsfrist erfüllt zu haben.
Übrigens: Vorhandene Labels von Lichtquellen müssen im stationären Handel sowie auf den Verpackungen selbst innerhalb von 18 Monaten durch die neuen Labels ersetzt werden. Dazu wird das vorhandene Label abgedeckt.
Hier erhalten Sie weitere ausführliche Hinweise zur Kennzeichnung von Lichtquellen.
Der Händlerbund hilft!
Bislang war die fehlende oder falsche Energie-Kennzeichnung ein beliebter Abmahngrund. Das wird sich auch künftig nicht ändern und der Ablauf der Umsetzungsfrist könnte für Abmahner ein gefundenes Fressen sein. Wer sich daher noch einmal individuell wegen seiner Umsetzung absichern möchte, kann dies im Rahmen seiner Mitgliedschaft bei unseren Experten tun.