Die durchschnittlichen Abmahngebühren lagen im Juli 2021 mit 916,55 Euro deutlich höher als in den Monaten davor. Ein Effekt des Anti-Abmahn-Gesetzes war immer noch nicht zu erkennen.
Spitzenreiter unter den Abmahnenden war mit knapp 30 Prozent der Ido-Verband. Zwar ist Rechtsanwalt Sandhage bei den Abmahnern mit rund 23 Prozent aller Abmahnungen immer noch auf Platz zwei, allerdings lag der Anteil seiner Abmahnungen sonst auch gerne mal bei über 50 Prozent. Der Aufsteiger unter den Abmahnern ist hingegen der Verband sozialer Wettbewerb, der knapp 16 Prozent aller Abmahner ausmachte.
Gründe für Abmahnungen
Das Wettbewerbsrecht bot wieder mal die meisten Gründe für Abmahnungen. Hierunter waren vor allem Verstöße gegen das Verpackungsgesetz und rechtswidrige Werbeaussagen. Das Verpackungsgesetz verpflichtet Online-Händler, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen nutzen, sich vor dem Inverkehrbringen im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit Stammdaten und Markennamen zu registrieren. Das Unterlassen dieser Registrierung sorgt häufig für eine Abmahnung.
Die Händler sollten ihre Werbeaussagen genau unter die Lupe nehmen, denn mit fast 20 Prozent aller Abmahnungen gehörten rechtswidrige Werbeaussagen zu den häufigsten Gründen. Händler, die irreführende Werbung oder rechtswidrige Werbeaussagen nutzen, müssen damit rechnen, abgemahnt zu werden.
Auch fehlende Warnhinweise, gerade bei Produkten, die unter die Biozidverordnung fallen, oder bei Spielzeug locken die Abmahner. Dieser Fehler sollte also vermieden werden.
Der Anteil an Abmahnungen im Markenrecht und im Urheberrecht ist im Vergleich zu den Vormonaten deutlich gestiegen. Das Markenrecht machte mit knapp 24 Prozent fast ein Viertel aller Abmahnungen aus.
Hier ist besondere Vorsicht geboten
Besonders häufig wurde in diesem Monat auf Ebay abgemahnt. Fast 40 Prozent aller wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen trafen Händler, die dort ihre Ware zum Verkauf anbieten. Amazon lag mit knapp 30 Prozent auf Platz 2. Abmahnungen im eigenen Shop machten immerhin noch gut 23 Prozent aus.
Während in den Vormonaten die Haushaltswarenbranche noch am meisten von Abmahnungen betroffen war, war es im Juli die Spielzeugbranche, die besonders stark abgemahnt wurde. Wie bereits erwähnt handelte es sich hier häufig um fehlende Warnhinweise, die den Abmahnern Gelegenheit boten, ein Abmahnschreiben aufzusetzen.
Ob das Anti-Abmahn-Gesetz in Zukunft eine Wirkung zeigt, werden wir weiter im Auge behalten. Im Moment geben die Zahlen allerdings wenig Hoffnung auf Besserung.
Soforthilfe bei Abmahnung
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
- Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
- Shop-Tiefenprüfung inkl. GPSR-Check für 5 Produkte und Käufersiegel-Zertifizierung
- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder