Ab 1. Dezember 2021 gelten die Regelungen aus dem neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG). Wichtig ist das vor allem, weil hier das Einholen von Einwilligungen für die Nutzung von Cookies geregelt wird.
Mit dem TTDSG wird bei Cookies festgeschrieben, was spätestens seit dem BGH-Urteil vom Mai 2020 schon fast überall umgesetzt wird: Nutzer müssen zu der Cookie-Setzung „auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen“ einwilligen. So steht es im neuen § 25 im TTDSG.
Diese Änderungen sind für Online-Händler wichtig
Neben der Einwilligung in Cookies dürften für Händler folgende Punkte interessant sein:
- Die Datenschutzerklärung für Online-Shops, Präsentationsseiten ohne Verkauf, Foren und Blogs müssen aktualisiert werden (Händlerbund-Mitglieder wurden dazu benachrichtigt).
- Regelungen für unzulässige Werbeanrufe und das unerlaubte Unterdrücken einer Rufnummer werden verschärft.
- Verstöße gegen das TTDSG können mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro bestraft werden.
- Das TTDSG schafft Grundlagen für PIMS (Personal Information Management Systems), also Dienste, die Cookie-Banner langfristig ablösen könnten.
Mehr Informationen zu den neuen Regelungen gibt es in diesen Artikeln:
- Das TTDSG: Neue Rechtsgrundlage für Cookies
- Ab 1. Dezember gilt das neue Cookie-Gesetz
- Cookie-Gesetzentwurf: Vorschläge des Händlerbundes