Ab 28. Mai müssen im Online-Handel neue Informationspflichten befolgt werden. Hintergrund ist die Umsetzung eines großen EU-Gesetzespakets, der sogenannten Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161), mit der der Verbraucherschutz in der EU modernisiert und vereinheitlicht werden soll.
Ab Mai entfällt die Pflicht zur Angabe einer Faxnummer
In Deutschland erfolgt die Umsetzung der EU-Regelungen in nationales Recht unter anderem über das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). So werden die bestehenden Informationspflichten künftig explizit auch für Waren mit digitalen Elementen gelten.
Weitere Veränderungen gibt es im Artikel 246a EGBGB. Im Zuge der Modernisierung des Verbraucherschutzes müssen Faxnummern künftig nicht mehr als Kontaktmöglichkeit angegeben werden. Dafür können Unternehmen Online-Kommunikationsmittel wie Messenger-Dienste für die Kundenkommunikation angegeben, wenn sie diese nutzen.
Weitere Änderungen bei digitalen Produkten, Preisen und Kundenbewertungen
In Online-Shops soll künftig darüber informiert werden, wenn Preise durch automatisierte Entscheidungsfindung auf bestimmte Nutzer personalisiert werden. Zwar gibt es derzeit keine Belege dafür, dass diese Praktik umgesetzt wird, doch die Regelung soll einer solchen Entwicklung vorweggreifen.
Ebenfalls muss ab Mai darüber informiert werden, dass auch für digitale Produkte die gesetzliche Mängelhaftung besteht. Außerdem sollen Unternehmen über die Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität und gegebenenfalls technische Schutzmaßnahmen von digitalen Produkten informieren.
Nicht nur im EGBGB gibt es Veränderungen, auch im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) werden Anpassungen vorgenommen: Der neue § 5b Absatz 3 UWG schreibt vor, dass Online-Unternehmen die Kundschaft darüber informieren müssen, ob und wie sie sicherstellen, dass Verbraucherbewertungen authentisch sind. Es soll klar sein, welche Mittel ergriffen werden, um zu gewähren, dass Bewertungen für eine Ware oder Dienstleistung nur abgegeben werden, wenn diese tatsächlich gekauft wurden. So wollen die EU und Deutschland dem Betrug mit gefälschten Bewertungen entgegenwirken.
Auch für Anbieter von Online-Marktplätzen gibt es neue Pflichten
Auch Betreiber von Online-Marktplätzen müssen sich auf neue Regeln einstellen. Nach dem neuen Artikel 246 EGBGB müssen sie die Verbraucher darüber informieren, auf welche Weise Rankings der Suchergebnisse auf dem Marktplatz zustande kommen. Sie müssen die Hauptparamenter zur Festlegung eines Rankings und deren relative Gewichtung offenlegen.
Das soll Verbrauchern dabei helfen, nachzuvollziehen, warum bestimmte Waren oder Inhalte in der Reihenfolge präsentiert werden und welche Algorithmen dies beeinflussen. Zudem sollen Marktplatzbetreiber transparent machen, wenn es sich bei einem Produktanbieter auf dem Marktplatz um ein Unternehmen handelt, mit dem der Marktplatz verbunden ist oder mit dem sonstige geschäftliche Verbindungen bestehen. Das ist etwa auf dem Amazon-Marktplatz öfter der Fall.
Besonders wird auch der Weiterverkauf von Eintrittskarten geregelt. Wer solche Tickets weiterverkauft, muss darüber aufklären, ob der Eventveranstalter einen anderen Preis für die Eintrittskarten festgelegt hat und wie hoch dieser Preis ist.
Was passiert bei Verstößen?
Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes oder bis zu 50.000 Euro fällig werden. Größeren Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1,25 Millionen Euro drohen sogar höhere Beträge.
Außerdem besteht Abmahngefahr, wenn sich auf einem Marktplatz verdeckte Werbung in den Suchergebnissen versteckt oder wenn nicht über bezahlte Rankings informiert wird. Auch Online-Händler laufen Gefahr, sich eine Abmahnung einzuhandeln, wenn sie Verbraucher über die Echtheit von Kundenbewertungen im Shop täuschen oder wenn sie gefälschte Bewertungen nutzen.
Sie haben Fragen zu den neuen Informationspflichten für Online-Händler und Betreiber von Marktplätzen? Wenden Sie sich bei individuellen Fragen an die Rechtsberatung des Händlerbundes.
Weitere Informationen zur Omnibus-Richtlinie
Die Umsetzung der Omnibus-Richtlinie führt in Deutschland zu zahlreichen Gesetzesänderungen, die für Online-Händler wichtig werden. Bis Mai wird der Händlerbund in regelmäßigen Artikeln über die Veränderungen berichten. Hier finden Sie eine Übersicht über unsere bisherigen Artikel: