Die meisten Corona-Beschränkungen sind aufgehoben worden, unter anderem auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz und in der Gastronomie. Während des Geltungszeitraums der Verordnung sind mit der Kontrolle der Impf-, Genesenen- oder Testnachweise eine Menge Daten beim Arbeitgeber angefallen. Gerade bei Gesundheitsdaten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen handelt es sich um sensible Daten, die nicht einfach auf Dauer gespeichert werden dürfen.
Datenschutzbeauftragte Thiel: Daten müssen gelöscht werden
Die Datenschutzbeauftragte Niedersachsens, Barbara Thiel, macht dazu eine klare Ansage: Die Daten müssen gelöscht werden. „Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen“, äußerte sich Thiel am Dienstag, unter anderem nach Angaben von t3n. Mit dem Wegfall der Verordnung entfällt auch der Zweck zur Speicherung der Daten. Nicht nur Arbeitgeber, auch Gastronomiebetriebe müssen die Daten, die bei Kontrollen angefallen sind, löschen.
Kontrollen möglich
Barbara Thiel kündigte außerdem Maßnahmen zur Überprüfung an: „Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen“, so die Datenschutzbeauftragte.
Was ist zu tun?
Wie genau Unternehmer jetzt vorgehen müssen haben wir übersichtlich in einem Whitepaper für Sie zusammengefasst - Füllen Sie zum Download der Übersicht einfach das folgende Formuar aus: