Ab dem 28. Mai 2022 gilt die Omnibus-Richtlinie. Diese verpflichtet Online-Händler unter anderem dazu, zu erklären, ob sie Kundenbewertungen auf ihre Echtheit überprüfen und wenn ja, wie sie das tun. Hier zeigen wir euch, wie das in der Praxis aussehen kann.
Bezüglich der Umsetzung lässt das Gesetz Spielräume für Händler. Online-Händler sollten aber auf transparente, verständliche und leicht erkennbare Hinweise zurückgreifen.
Schritt 1: Das „Ob“
Verbrauchern soll es leichter gemacht werden, die Echtheit von Rezensionen einzuschätzen. Daher müssen Online-Händler kenntlich machen, ob die dargestellten Rezensionen geprüft werden.
Wo gehört der Hinweis hin?
Für Verbraucher muss auf einen Blick erkennbar sein, ob es sich um geprüfte oder ungeprüfte Rezensionen handelt. Um das zu gewährleisten, kannst du den Hinweis also
- entweder an jede Rezension packen oder
- für alle Rezensionen gesammelt in der Überschrift.
Achtung: Die neue Regelung gilt auch für Bewertungen, die vor dem 28. Mai 2022 angegeben wurden. Hast du bisher kein Verifizierungsverfahren durchgeführt, müssen Alt-Rezensionen entsprechend als ungeprüft gekennzeichnet werden.
Umsetzungsbeispiele:
Welche Formulierungen können verwendet werden?
Die Art der Formulierung liegt ebenfalls in deiner Hand. Du solltest allerdings auf Formulierungen zurückgreifen, mit denen die Verbraucher in der Regel etwas anfangen können, also beispielsweise:
- verifizierter/ nicht verifizierter Kauf
- geprüfte/ ungeprüfte Bewertung
- „Eine Überprüfung der Bewertungen hat vor deren Veröffentlichung nicht stattgefunden. Die Bewertungen könnten von Verbrauchern stammen, die die Ware oder Dienstleistung gar nicht erworben oder genutzt haben.“
- „Wir überprüfen unsere Bewertungen.“
- „Unsere Bewertungen stammen von Kunden, die die Produkte tatsächlich bei uns erworben haben.“
- …
Empfehlenswert ist es, sich bei der Sprache nach dem angesprochenen Kundenkreis zu richten. Ein Shop, der überwiegend auf deutschsprachige Verbraucher ausgerichtet ist, sollte daher keinesfalls Hinweise in beispielsweise englischer Sprache verwenden.
Schritt 2: Das „Wie“
Werden Bewertungen geprüft, so muss auch erklärt werden, wie diese Überprüfung stattfindet. Hier gibt es zwei Lösungen: Entweder wird die Art der Prüfung gemeinsam mit dem „Ob“ in einem Hinweis verpackt, oder es wird eine Verlinkung eingebaut.
Variante 1: Alles in einem Hinweis
Ein Hinweis, in dem „Ob“ und „Wie“ gemeinsam dargestellt werden, könnte wie folgt aussehen:
„Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Kunden erhalten einen Link zum Bewerten der Produkte. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link, den nur Verbraucher erhalten, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich bei uns erworben haben.“
oder
„Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Wir prüfen Bewertungen zu unseren Produkten vor der Veröffentlichung. Jede Bewertung wird individuell darauf geprüft, ob diese ein Verbraucher vorgenommen hat, der die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich bei uns erworben hat. Eine Freischaltung findet erst nach frühestens 24 h statt.”
Variante 2: Verlinkung
Allerdings kann auch auf das „Wie“ verlinkt werden. Wichtig ist hier, dass für die Verbraucher ersichtlich ist, dass sich hinter dem Hinweis noch mehr verbirgt. Denkbar wären daher folgende Ergänzungen:
- Verifizierter Kauf. Mehr Informationen.
- Geprüfte Bewertung. Informationen zum Prüfverfahren erhalten Sie hier.
- ...
Auch Sternchenhinweise sind möglich, sofern sie schnell auffindbar und gut lesbar sind.
Problemfeld: Gesamtbewertungen
Neben den einzelnen Bewertungen sind auch Gesamtbewertungen – also die Note, die beispielsweise ein einzelnes Produkt durch das Zusammenrechnen der Produktbewertungen bekommt – eine Hürde, die gemeistert werden müssen. Da Gesamtwertungen oft als Blickfang gemeinsam mit dem Artikelbild genutzt werden, ist es nur logisch, dass für den Verbraucher erkennbar sein muss, ob sich diese Gesamtbewertungen aus geprüften oder ungeprüften zusammensetzen. Was ist aber, wenn sowohl geprüfte, als auch ungeprüfte Bewertungen in das Gesamtergebnis einfließen? In so einem Fall ist es empfehlenswert, das Gesamtergebnis als „ungeprüft“ zu kennzeichnen, da die Einbeziehung von nicht-verifizierten Rezensionen dafür sorgt, dass das Gesamtergebnis so gesehen nicht geprüft ist; zum anderen könnte bei der Das kann durch einen Text direkt unter den Sternchen geschehen. Wird geschrieben, dass es sich um geprüfte Bewertungen handelt, muss auch hier wieder das „Wie“ aus Schritt 2 erklärt werden. Aus Platzgründen bietet sich oft eine sichtbare Verlinkung zur Erklärung. Auch Sternchenhinweise sind möglich, sofern sie schnell auffindbar und gut lesbar sind.
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