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Der Sommer naht und man sollte meinen, dass Rechtsanwalt Sandhage und Co. endlich mal Urlaub machen, aber nein: Auch im April und Mai waren die Abmahner wieder sehr aktiv und es zeichnen sich zwei Lieblinge ab: Zum einen wurde besonders oft die irreführende Werbung abgemahnt und zum anderen das Verpackungsgesetz.
Verpackungsgesetz: Neue Pflichten nicht verschlafen
Während es bei der irreführenden Werbung kein allgemein gültiges Rezept gibt, sieht das bei dem Verpackungsgesetz schon anders aus: Was abgemahnt wird, ist hier nämlich nicht, dass der Online-Händler möglicherweise einen einzelnen Karton nicht registriert hat, sondern die fehlende Registrierung bei LUCID im Allgemeinen. Das ist nämlich auch das, was ganz konkret von den Abmahnern moniert wird. LUCID ist nun einmal ein öffentlich einsehbares Register. Wer hier seine Pflicht verschläft, wird also leicht gefunden und eben abgemahnt. Daher sind Abmahnungen wegen des Verpackungsgesetzes ein wirklich unnötiges Ärgernis.
Besonders die aktuellen Neuerungen müssen Händler, beziehungsweise Unternehmen im Allgemeinen, im Blick haben: Ab dem 1. Juli gelten erweiterte Registrierungs- und Lizenzierungspflichten. Mit der Neuerung können nun auch Unternehmen von den Pflichten des Verpackungsgesetzes betroffen sein, die bisher verschont geblieben sind. Auf OHN, dem Infoportal des Händlerbundes, sind die Neuerungen wie folgt zusammen gefasst:
- Ist man ausschließlich Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, bestand die Pflicht zur Registrierung (und die Pflicht zur Systembeteiligung) auch nach der bisherigen Rechtslage bereits. Zur Erinnerung: Systembeteiligungspflichtig ist eine Verpackung, wenn sie nach Gebrauch typischerweise als Abfall beim privaten Endverbraucher anfällt.
- Ist man ausschließlich Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, bestand bislang keine Registrierungspflicht, künftig jedoch schon. Diese muss bis zum 1. Juli 2022 durchgeführt sein! Eine Systembeteiligung ist für diese Verpackungsarten aber nicht nötig.
- Ist man Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen UND nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, muss die bestehende Registrierung bis zum 1. Juli 2022 angepasst werden (sog. Änderungsregistrierung). Hierbei ist es notwendig, Angaben zu den Verpackungsarten bei der bestehenden Registrierung zu ergänzen.
Rechtsanwalt Sandhage: eBay-Händler noch immer am meisten abgemahnt
Noch immer sind es besonders die Händler auf eBay, die am meisten abgemahnt werden. An diese Markplatzhändler gingen rund 50 Prozent der abgeschickten Abmahnungen. Der häufigste Absender dürfte dabei der Rechtsanwalt Sandhage gewesen sein. Für seine diversen Mandanten mahnt er ausschließlich eBay-Händler ab. Auf sein Konto gingen im April/ Mai 2022 etwa ein Drittel der Abmahnungen vom Rechstanwalt. Dabei zeichnet sich ab, dass er immer wieder gleich formulierte Schreiben nimmt.
Abmahnungen wegen der Marke Frida Kahlo
Ein Abmahnthema hat es in den letzten Wochen sogar in die allgemeinen Medien geschafft: Es geht um Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Marke Frida Kahlo. Mit fast 3.000 Euro sind diese markenrechtlichen Abmahnungen ein besonders teures Ärgernis. Kürzlich musste sich sogar eine Händlerin, die eine Tasche namens „Frida“ verkaufte, mit einer Abmahnung auseinandersetzen. „Inwiefern eine derartige Abmahnung berechtigt ist oder die Nutzung des Begriffs erlaubt, das lässt sich pauschal nicht beurteilen. Klar ist: Es bestehen mehrere Markeneintragungen für unterschiedliche Waren und Dienstleistungen – gerade für den Bereich Mode und Accessoires wird aber häufiger über Abmahnungen in Bezug auf „Frida“ oder „Frida Kahlo“ berichtet“, heißt es dazu auf OHN.