Wie man es dreht und wendet: Spätestens mit spärlich beleuchteten Schaufenstern und ungemütlichen Temperaturen entscheidet sich der eine oder andere dazu, lieber auf dem Sofa zu bleiben und die Weihnachtsgeschenke per Mausklick zu organisieren.
Vom ohnehin schon umsatzstarken Weihnachtsgeschäft wird wieder einmal Amazon profitieren. Damit der Kunde sich auch ganz sicher für die Plattform entscheidet, setzt Amazon schon seit Jahren auf ein verlängertes Rückgaberecht in der Weihnachtszeit. Was es damit auf sich hat und ob Marketplace-Händler dieses Jahr wieder davon betroffen sind, haben wir nachfolgend zusammengefasst.
Start am 1. November, Rückgabe bis 31. Januar 2023
Amazon hat veröffentlicht, dass die speziellen Weihnachts-Rückgabebedingungen, die es schon seit vielen Jahren gibt, auch in diesem Jahr wieder angeboten werden: Wer zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember Produkte auf Amazon erwirbt, kann die meisten davon bis zum 31. Januar 2023 wieder zurückgeben.
Damit beginnt der Zeitraum für die erweiterten Rückgabebedingungen dieses Jahr wieder einen Monat später. In vergangenen Jahren war das Startdatum teilweise schon der 1. Oktober.
Für welche Produkte gilt die Erweiterung?
Die verlängerte Rückgabefrist gilt für alle Artikel, die Kunden üblicherweise bei Amazon im Zuge der hauseigenen Rückgaberichtlinien retournieren können. Es gelten die gewohnten Ausschlüsse, die Kunden im Detail in den Rückgabebedingungen einsehen können. Beispielsweise muss bestellte Neuware unbenutzt und vollständig sein, um die Rückgabegarantie nutzen und zurückgeben zu können.
Achtung: Die Rückgabebedingungen sind nicht zu verwechseln mit dem Widerrufsrecht. Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht parallel und daneben und bleibt von den erweiterten Rückgabebedingungen unberührt, die ein Zusatzservice sind. Kommt es zu Überschneidungen, entscheidet der Einzelfall und das für den Verbraucher günstigste Recht.
Wer ist betroffen?
Nachdem es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Verwirrungen kam, ob neben Prime-Artikeln auch FBA-Sendungen von den Erweiterungen umfasst sind, ist die Mitteilung seitens Amazons recht klar: Die Rückgabebedingungen gelten für von Amazon selbst verkaufte Ware sowie für von gewerblichen Marketplace-Verkäufer auf Amazon.de angeboten Artikel.
Die verlängerte Rückgabefrist gilt somit für alle Artikel, die Kunden üblicherweise bei Amazon returnieren können, unabhängig davon, ob die jeweilige Bestellung von Amazon oder einem Verkaufspartner versendet wird, beziehungsweise es sich um einen Prime-Artikel handelt oder nicht.
Rechtstexte jetzt prüfen
Die erweiterten Rückgabebedingungen haben auch Auswirkungen auf die Händler, die bei Amazon handeln: Sie müssen nicht nur die längeren Rückgabebedingungen gewährleisten, sondern auch ihre Rechtstexte aktualisieren und entsprechend anpassen.
Händlerbund-Mitglieder können ihre Rechtstexte bedenkenlos weiter nutzen, da ein entsprechender Passus in den Rechtstexten bereits enthalten ist. Eine Anpassung ist hier also nicht notwendig.
Hinweis für FBA-Artikel: Die erweiterten Rückgabebedingungen gelten auch für von Händlern per FBA versendete Artikel. FBA-Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung aber nicht gesondert austauschen. Bei ihnen wird die Widerrufsbelehrung inklusive der freiwilligen Rückgabegarantie von Amazon im Shop bei den relevanten Artikeln automatisch angezeigt.