Unser Überblick über das HinweisgeberschutzG | Whistleblower

takasu / Shutterstock.com
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Die Mitarbeiter eines Unternehmens bekommen meist als erste mit, wenn etwas nicht mit rechten Dingen zugeht und gegen geltendes Recht verstoßen wird. Nicht selten scheuen sie sich diese jedoch, ihr Wissen intern an die verantwortliche Stelle oder gar nach außen, beispielsweise an Strafverfolgungsbehörden, zu tragen, denn das hat Konsequenzen. Die Angst vor einem Verlust des Arbeitsplatzes oder drohende Klagen wegen Verleumdung führen dazu, dass illegale Machenschaften und Gesetzesbrüche daher oftmals nicht gemeldet und verfolgt werden.

Das Gesetz der Bundesregierung unternimmt daher den Versuch einer Neuregelung durch ein „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen", welche sich hauptsächlich im sogenannten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) niederschlägt. „Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung oder Offenlegung von Missständen benachteiligt wurden“, heißt es dazu von der Bundesregierung.

An wen richtet sich das Gesetz?

Dieses HinweisgeberschutzG regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben (z. B. Arbeitnehmer, Azubis) und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen, sogenannte hinweisgebende Personen. Dazu zählen beispielsweise auch Mitarbeiter von Zulieferern oder Personen, die bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses Kenntnisse von Verstößen erlangt haben.

Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Das Gesetz erstreckt sich nicht zudem nicht nur auf den privaten Sektor, sondern gilt auch für Angestellte in Behörden oder im öffentlichen Dienst, also beispielsweise auch Richter, Beamte oder Soldaten.

Welche Art Hinweise sind umfasst?

Das Gesetz gilt für die Meldung und die Offenlegung von Informationen, u.a. über

  1. Straftaten
  2. bestimmte Ordnungswidrigkeiten
  3. Verstöße gegen sonstige Vorschriften (z.B. Geldwäsche, Vorgaben zur Produktsicherheit)

Welche Lösungen gibt es? 

Um den Hinweisgeberschutz in deinem Business umzusetzen, kannst du auf Software zurückgreifen. Wie von unserem zukünftigen Partner Whistleblower-Software. Dabei handelt es sich um ein digitales Hinweisgeberschutzsystem, welches wir in Zukunft zu vergünstigten Konditionen anbieten. Das Hinweisgeberschutzsystem sorgt dafür, dass du als Unternehmen einfach und sicher alle Anforderungen des neuen Gesetzes erfüllen kannst. Wie? Die Whistleblowing-Lösung wird auf deiner Plattform integriert und ermöglicht es deinen Mitarbeitern, Missstände zu melden.

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Welche wichtigen Neuerungen bringt das Gesetz?

  1. Interne und externe Meldestellen

Hinweisgeber können Verstöße intern als auch extern melden, weshalb hier ab einer bestimmten Unternehmensgröße Meldestellen eingerichtet werden müssen: Unternehmen, die 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, müssen eine interne Meldestelle einrichten, wobei Unternehmen bis 249 Mitarbeitern gemeinsame Meldestellen aufbauen dürfen. Bis auf einige Ausnahmen wird externe Meldestelle das Bundesamt für Justiz.

Hinweisgeber können wählen, ob sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wenden. Dort soll eine vertrauliche Bearbeitung der Meldung möglich sein, die Anonymität kann jedoch nicht garantiert werden.

  1. Verbot von Repressalien

Gegen hinweisgebende Personen gerichtete Repressalien (z. B. eine Kündigung) sind verboten. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben.

  1. Beweislastumkehr

Erleidet eine hinweisgebende Person nach einer Meldung oder Offenlegung eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, so wird vermutet, dass diese Benachteiligung eine Repressalie ist. In diesem Fall hat die Person, die die hinweisgebende Person benachteiligt hat, zu beweisen, dass die Benachteiligung auf hinreichend gerechtfertigten Gründen basierte oder dass sie nicht auf der Meldung oder Offenlegung beruhte.

Welche Kritikpunkte gibt es beim neuen Gesetz?

Obwohl der Grundgedanke ein guter ist und das Gesetz längst überfällig war, müssen Unternehmen abhängig von ihrer Größe Meldestellen einrichten; rund 45.000 sollen das laut dem Magazin Capital in deutschen Betrieben sein. Die Mehrkosten für die Wirtschaft und Staat sollen über 200 Millionen Euro pro Jahr betragen. Zudem würde das Gesetz nur Hinweisgeber schützen, die Verstöße gegen deutsches Recht melden.

Auch in der Anhörung waren sich alle einig: Das Gesetz ist gut, aber man hätte es besser machen können. So bemängelte die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter, dass der Schutz nur bei Hinweisen auf Verstöße gegen bestimmte Rechtsnormen zur Geltung kommen solle, während zwar nicht strafwürdiges, aber unethisches Verhalten wie Vernachlässigungen in der Altenpflege nicht erfasst würden. Unternehmen haben großen Respekt vor dem Gesetz, ist es doch wieder mit neuen Aufgaben und Kosten verbunden, so der DIHK.

Wann soll die Novelle in Kraft treten?

Das Gesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, ist also noch nicht beschlossen und verkündet. Ob das dieses Jahr noch passieren wird, ist ungewiss. Drei Monate nach Verabschiedung tritt das Gesetz grundsätzlich in Kraft, also frühestens im Frühjahr 2023. Für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern (und bis zu 249 Mitarbeiter) gilt das Gesetz ohnehin erst ab dem 17.12.2023.

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