Zahlreiche Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab September die Energiepreispauschale (EPP) mit dem Gehalt auszahlen. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Der Händlerbund unterstützt Arbeitgeber ab sofort mit einem Hinweisblatt und einer Mustervorlage. Mit dem Musterschreiben können sich Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer bescheinigen lassen, dass es sich bei dem seinem Arbeitsverhältnis um das Hauptarbeitsverhältnis handelt.
Fast alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf die EPP
Die EPP, die in der Höhe von 300 Euro brutto einmalig ausgezahlt wird, kommt allen Arbeitnehmern in Deutschland zugute, die zu einem Zeitpunkt im Jahr 2022 in einem Arbeitsverhältnis standen, unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Darunter fallen insbesondere:
- Arbeitnehmer (Vollzeit und Teilzeit),
- Auszubildende,
- geringfügig Beschäftigte (Minijobber und Midijobber),
- Werkstudenten,
- Studenten in bezahlten Praktika oder
- Aushilfskräfte.
Auch Arbeitnehmer in Kurzarbeit, oder solche, die Krankengeld beziehen oder sich in Mutterschutz und Elternzeit befinden, haben Anspruch auf die EPP.
Musterschreiben: Lassen Sie sich das Vorliegen eines Hauptarbeitsverhältnisses bestätigen
Eine Besonderheit gilt für geringfügig Beschäftigte. Arbeitgeber sollten sich von diesen Arbeitnehmern unbedingt schriftlich bestätigen lassen, dass es sich bei dem bestehenden Arbeitsverhältnis um das Hauptarbeitsverhältnisses handelt. Denn nur, wenn so eine Bestätigung vorliegt, darf der Arbeitgeber die EPP auch auszahlen. Das gilt auch für alle anderen Beschäftigten, die mehr als ein Arbeitsverhältnis haben.
Der Händlerbund bietet ab sofort genau so ein Musterschreiben zum Download an. Damit können Arbeitgeber sich das Hauptarbeitsverhältnis bestätigen lassen.
Hinweisblatt: Infos zu Anspruchsberechtigung und Auszahlung
In dem dazugehörigen Hinweisblatt können sich Arbeitgeber außerdem detailliert über die Bedingungen für die Anspruchsberechtigung informieren und auch darüber, wer nicht anspruchsberechtigt ist. Darüber hinaus finden Sie dort Erläuterungen zur Auszahlung der EPP und weiterführende Informationen.
Die EPP wurde im Frühjahr von der Bundesregierung beschlossen und ist eine Reaktion auf die stark steigenden Energiepreise. Mit einer einmaligen Zahlung von 300 brutto will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Der Zeitpunkt der Auszahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem Unternehmen ihre Lohnsteuervoranmeldung erledigen.
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