GWB-Novelle: Kartellamt stärken, Online-Handel fairer machen

Leipzig, 29. Oktober 2020

Am 29. Oktober debattierten die Abgeordneten des deutschen Bundestages in erster Lesung über die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Grund für die Reform ist die steigende und fast unregulierte Marktbeherrschung von digitalen Plattformunternehmen. Um dem Missbrauch dieser Marktmacht entgegenzuwirken braucht es aus Sicht des Händlerbundes die jetzt vorgeschlagenen weiteren Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten für das Bundeskartellamt. Dies ist ein Schritt in Richtung eines fairen Wettbewerbs zwischen Plattformbetreibern und denen auf Plattformen tätigen Online-Händlern. „Der heute diskutierte Gesetzentwurf macht mir Hoffnung, dass es für unsere Mitglieder auf Plattformen künftig fairer zugeht. Vor allem eine Bekämpfung des ‘self-preferencing’ der Plattformbetreiber und ein fairer Zugang zum Datenschatz sind Kernpunkte, die auch der Händlerbund fordert”, erklärte Andreas Arlt, Händlerbund Bundesvorsitzender, am Donnerstag.

Digitale Plattformen nutzen ihre Marktmacht aus

Einige Online-Plattformen nehmen eine marktbeherrschende Stellung ein. Durch eine häufig missbräuchlich genutzte Marktmacht leiden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die vom Dienste der marktbeherrschenden Unternehmen abhängig sind. Der Klassiker: Wenn die Betreiber einer Plattform selbst auch als Händler auf der Plattform auftreten, werden die eigenen Angebote gegenüber den Angeboten von Dritthändlern bevorteilt. Und auch auf die wertvollen Kunden- und Transaktionsdaten, die alle Seller auf einer Plattformen generieren, haben nur die Plattformbetreiber Zugriff.

Kompetenzerweiterung für das Bundeskartellamt ist notwendig

Gerade kleine und mittelständische Händler sind von der Reichweite, der Bekanntheit und teilweise von den Logistikprozessen der Online-Plattformen abhängig. Oftmals basiert der maßgebliche Anteil ihres Umsatzes auf dem Handel über die mächtigen Plattformen. Gegen die intransparenten Methoden, etwa bei Angebotsrankings, oder den unfairen Druck der auf sie von Plattformbetreiber ausgeübt wird, können sie sich selbst oft nur wenig wehren. Die Ausweitungen der Befugnisse des Bundeskartellamtes, die der Behörde künftig ein früheres Handeln ermöglichen sollen, sind daher eine richtige und wichtige Maßnahme im Kampf für einen fairen Wettbewerb im Online-Handel.

Weiterführende Informationen:
Stellungnahme zum GWB-Digitalisierungsgesetz (02/2020)




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