Urheberrechte & Quellenangaben » Bei Fotos im E-Commerce

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Wer Inhalte im Internet veröffentlicht, braucht passende Bilder. Ohne Bilder sind Beiträge oder Präsentationen auf Blogs und Social Media kaum vorstellbar. Es ist fast immer notwendig, zumindest ein Bild für die Verlinkung und Vorschau zu verwenden, beispielsweise beim Veröffentlichen eines YouTube-Videos.

Schnell passende Bilder finden: Die Google Bildersuche und andere Suchmaschinen bieten viele Bildquellen, die per Mausklick kostenlos kopiert werden können. Doch hierbei kann es schnell zu einer kostenpflichtigen Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts kommen.

Was das Urheberrecht genau beinhaltet und worauf du beim Einbinden von Bildern in deinen Online-Shop achten solltest, erfährst du hier.

Fotokamera
Urheberrechte & Quellenangaben bei Fotos - Rechtliche Bestimmungen
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Urheberrecht & Quellenangabe bei Fotos im E-Commerce – Kurz & Kompakt

  1. Ein Urheber bringt eine Idee in eine erfassbare Form und mit dem Urheberrecht wird das entstandene Werk geschützt.
  2. Verletzungen des Urheberrechts können Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
  3. Bilder aus dem Internet dürfen nicht einfach benutzt werden, wenn dafür keine Zustimmung vorliegt.
  4. Einem Urheber stehen Bildrechte zu, die sich in Urheberrechte und Nutzungsrechte aufschlüsseln.
  5. Zur Nutzung von fremden Bildern in deinem Online-Shop benötigst du die Nutzungsrechte.
  6. Je nach Nutzungsvertrag muss der Urheber bei der Bildnutzung genannt werden.
  7. Bildquellen können den Namen des Urhebers und den Titel des Werkes enthalten. Der Urheber kann weitere Angaben fordern, zum Beispiel Entstehungsdatum und Verweise zu seiner Website. Aber nicht alle Urheber verlangen eine Nennung der Urheberschaft.
  8. Bilder ohne bekannten Urheber sollten in deinem Online-Shop nicht benutzt werden.

 

Das Urheberrecht

Hinter jedem Foto und jeder Grafik steht ein Schöpfer – der Urheber. Im Grunde ist jeder, der eine Idee in eine erfassbare Form bringt, ein Urheber. Allerdings muss es sich hierbei um eine natürliche Person handeln, sodass Maschinen oder Computer bzw. Computerprogramme keine Urheber sind, denn ihnen fehlt die Grundlage zur persönlichen geistigen Schöpfung. 

Mit dem Urheberrecht wird das entstandene Werk geschützt, wobei der Aufwand zur Herstellung, Zweck oder Umfang des Werkes nicht relevant sind. Das Urheberrecht ist dabei eine umfassende Sammlung von Rechtsnormen, die nicht nur die geistige Schöpfung sichern, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Verwertung des Werkes sicherstellen sollen. Der Urheber hat alle (Verwertungs-)Rechte an seinem Werk. 

Dauer und Verjährung von Urheberrecht

Bei einer Verjährung handelt es sich um das Ende eines gesetzlich definierten Zeitrahmen, in dem gesetzliche Ansprüche durchgesetzt werden können. Die Verjährung im Urheberrecht wird in § 102 Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert. 

Bei der Verjährung des Urheberrechts für Fotos kommt es auf die Art des Bildes an. Bei Lichtbildern handelt es sich um einfache Fotografien, deren Schutzfrist nach Herstellung des Bildes nach 50 Jahren ausläuft. Das gilt beispielsweise für Selfies (Selbstporträt) oder Schnappschüsse.

Einem Lichtbildwerk ist eine Fotografie, der eine gewisse Schöpfungshöhe zugeschrieben wird. § 2 Abs. UrhG bestimmt, dass für ein Lichtbildwerk eine persönliche, geistige Schöpfung erforderlich ist. Das heißt, Lichtbildwerke sind Aufnahmen mit individuellem Charakter und durch genaueste Einstellungen eine Schöpfung eines Fotografen. Daher verjährt das Urheberrecht für Lichtbildwerke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Strafen bei Urheberrechtsverletzungen

Bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht und somit einer Missachtung der im Urheberrechtsgesetz aufgeführten Verwertungsrechte, schließen sich verschiedene Sanktionen an. Die Verwertungsrechte sichern dabei die finanzielle Vergütung des Urhebers und schützen das Werk. 

Bei Verstößen wegen Urheberrechtsverletzungen ist zunächst eine Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung üblich. Der Urheber eines Bildes beispielsweise hat einen Auskunftsanspruch, Unterlassungsanspruch und auch einen Schadensersatzanspruch. Urheberrechtsverletzungen können also sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Abmahnfälle aus der Praxis

Wer mahnt ab? gym-side.de (vertreten durch Rechtsanwalt Tugay B. Kara)
Wie viel? 1.627,13 Euro 
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Ein Sportprodukte-Händler lernte es auf die harte Tour und musste Strafe zahlen. Fremde Artikelbilder zu nutzen, kann ins Geld gehen.

Abmahnung Urheberrecht:

  1. Unerlaubte Nutzung von Produktfotos: Kopieren von Bildern aus anderen Shops ohne Erlaubnis

Was war passiert?

Der Händler hatte urheberrechtlich geschützte Produktbilder aus einem anderen Shop kopiert und ohne Genehmigung verwendet. Der Urheber entdeckte dies und reagierte prompt mit einer Abmahnung.

Merke: Produktbilder sind urheberrechtlich geschützt. Nutze nur Bilder, für die du die Rechte besitzt!
Unser Tipp: Investiere in eigene, hochwertige Produktfotos oder lizenziere die Bilder. Es spart Ärger und schützt vor kostspieligen Abmahnungen.

Ausführliche Informationen zu diesem Abmahnfall kannst du hier im Onlinehändler News Artikel nachlesen.

ACHTUNG: Solltest du eine Abmahnung erhalten haben, lasse sie von einem Experten prüfen, denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Unsere Anwälte helfen dir gerne bei deiner Abmahnung.

Hände die Schuhe halten und davor eine Kamera die diese Fotografiert.

Auch hier Urheberrechtsverletzung durch Nutzung von fremden Artikelbildern ohne Einwilligung

Wer mahnt ab? GW Cosmetics Germany GmbH & Co KG (vertreten durch Schiedermair Rechtsanwälte)
Wie viel? 546,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler auf Amazon

Urheberrechtsverletzungen können oft unbeabsichtigt geschehen, aber dennoch rechtliche Konsequenzen haben. Wie in diesem Fall.

Was war passiert?

Ein Online-Händler nutzte für sein Wimpernverlängerungsprodukt auf Amazon fremde Produktbilder ohne Erlaubnis. Der Rechteinhaber entdeckte dies und reagierte prompt. Zur Abmahnung kam auch noch eine Unterlassungserklärung.

Weitere Gründe für Abmahnungen im Urheberrecht wären:

  1. Plagiat in Blogs: Kopieren von Textpassagen 
  2. Unerlaubte Musiknutzung: Verwendung geschützter Musik in Videos ohne Rechte.
  3. Unerlaubte Bildnutzung in sozialen Medien: Hochladen von geschützten Fotos ohne Genehmigung.
  4. Unbefugte Veröffentlichung: Veröffentlichung eines Manuskripts ohne Zustimmung des Autors

Wichtig: Nutze nur Bilder, für die du die Rechte besitzt.

Ausführliche Informationen zu diesem Abmahnfall kannst du hier im Onlinehändler News Artikel nachlesen.

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Abmahnung erhalten?

Hast du bereits eine Abmahnung erhalten? Keine Sorge, wir helfen dir schnell und professionell weiter. Nutze einfach unsere Soforthilfe bei Abmahnung.

 

 

Abmahnkostenrechner

Du möchtest wissen, welchen Kosten bei einer Abmahnung z.B. im Urheberrecht auf dich zukommen könnten? Mit dem Abmahnkostenrechner kannst du diese schnell und einfach berechnen lassen.

 

Fotografien im Urheberrecht 

Fotografien sind Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke, die ebenfalls urheberrechtlich geschützt sind. Bei der Bilderstellung sind besonders die Rechte von Personen zu wahren, ebenso auch mögliche Rechte an Objekten. Urheber ist übrigens grundsätzlich derjenige, der den Auslöser betätigt hat.

Fotografien von Personen

a) Grundsatz (§ 22 KunstUrhG):

  1. Bildnisse (wenn eine Person erkennbar wiedergegeben wird) dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
  2. Die Einwilligung des Abgebildeten gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

b) Ausnahmen in engen Grenzen (§ 23 KunstUrhG), u.a.:

  1. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen.

hb-iconset-hammerBeispielfall LG Hamburg (Urteil vom 10.10.2008, AZ: 324 O 459/08) zu § 22 KunstUrhG: "...Der Kläger ist U-Bahn-Zugführer und (ist)...auf dem Foto zu erkennen. Der Kläger erscheint auf dem Foto jedoch lediglich als Beiwerk neben einem U-Bahn-Haltestellenszenario i.S. einer "sonstigen Örtlichkeit". Diese sonstige Örtlichkeit prägt vorliegend den Gehalt des Bildes. Die Personenabbildung ist derart untergeordnet, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass sich Gegenstand und Charakter des Bildes verändern würden. Bei dem Bild handelt es sich auch um ein bloßes Symbolfoto, mit dem ein Bezug zum Verkehrsverbund geschaffen wird..."


  1. Bilder von öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Aufzügen, Festen oder bei ähnlichen Vorgängen (z.B. in Diskotheken).

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Beispielfall AG Ingolstadt (Urteil vom 03.02.2009, AZ: 10 C 2700/08): "...Es stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar, wenn (ohne Einwilligung des Abgebildeten) ein Foto aus einer Diskothek ins Internet gestellt wird, auf dem zwar die Masse der Diskothekenbesucher zu sehen ist, im Vordergrund aber eine Person, die mit ihren individuellen Gesichtszügen gut erkennbar ist. Die Bilder zeigen den Verfügungskläger auf der Tanzfläche der von ihm besuchten Diskothek, wobei die Person des Verfügungsklägers gut erkennbar im Vordergrund des Bildes positioniert ist. Im konkreten Fall handelt es sich um gut erkennbare, die individuellen Gesichtszüge des Verfügungsklägers wiedergebende Fotos, die ins Internet eingestellt wurden. Im Übrigen wurde zwar, was den Randbereich der Bilder anbelangt, eine Aufnahme der Masse der Diskothekenbesucher gefertigt, jedoch ist der Verfügungskläger auf den besagten Fotos im Vordergrund hervorgehoben, eindeutig erkennbar und identifizierbar. In diesem Fall ist eine Einwilligung i.S.d. § 22 KUG erforderlich, eine Ausnahme des § 23 KUG liegt nicht vor..."

  1. Bilder, die die Zeitgeschichte dokumentieren.

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Merke: Voraussetzung ist in jedem Fall: die Abbildung des Geschehens ist von Belang und die Personen dürfen nur notwendiges Beiwerk bilden

c) Minderjährige

Minderjährige haben eine besondere Schutzbedürftigkeit mit generellem Bildrechtsschutz. Bei Verletzung ihrer Rechte haben sie einen eigenen Unterlassungsanspruch, den sie geltend machen können. Ihre Einwilligung in die Ablichtung und Verwendung der Bilder ist nur wirksam, wenn sie durch den gesetzlichen Vertreter abgegeben worden ist oder aber der gesetzliche Vertreter der Erklärung des Minderjährigen zugestimmt hat.

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Beispielfall des OLG Hamburg (Urteil vom 24.06.2008, 7 U 38/08): "..Mit Rücksicht auf den umfassenden Schutz von Minderjährigen vor einwilligungslosen Bildveröffentlichungen kommt - nach mehrfachen Verletzungshandlungen - ein generelles Verbot für Bildnisse in Betracht, die das Kind eines Prominenten zeigen... Die weitere Begehungsgefahr manifestiert sich in den bisherigen offensichtlich vorsätzlichen Veröffentlichungshandlungen und rechtfertigt ein weitergehendes generelles Bildverbot..."


Fotografien von Objekten

a) Grundsatz

Der Urheber des Originals hat die Nutzungsrechte am Originalwerk inne. Der Urheber eines Fotos des Originalwerkes grundsätzlich die Nutzungsrechte an dem hergestellten Foto. Bei Veröffentlichung des Fotos ist die Erlaubnis des Urhebers des Originals erforderlich, ansonsten Verstoß gegen:

  1. das Vervielfältigungsrecht aus § 16 UrhG, weil eine Kopie vorliegt sowie
  2. das Veröffentlichungsrecht aus § 12 UrhG und das Verbreitungsrecht aus § 17 UrhG, wenn das Foto bereits im Webshop platziert wurde.

b) Ausnahmen

Privatkopie bei ausschließlich privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern (§ 53 Absatz 1 UrhG) und Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden (§ 59 UrhG).

 

 

tip

Verwende Fotografien richtig

Fotografien in deinem Online-Shop richtig einzusetzen, kann eine Herausforderung sein. In unserem Hinweisblatt zur Verwendung von Fotografien erklären wir dir, wann du Fotografien von Personen nutzen darfst und wann du gegebenenfalls eine Rechtsverletzung riskierst. 

 




Vermeide Rechtsverletzungen

Die Nutzung von Bildern bzw. Fotografien in deinem Online-Shop sind an verschiedene Bedingungen geknüpft, um einen rechtmäßigen Gebrauch sicherzustellen. Um sicherzugehen, dass die Rechte der abgelichteten Person bzw. Rechte des Urhebers eines Objekts nicht verletzt werden, wird im Zweifel die vorherige Einholung einer Freigabeerklärung empfohlen (sog. Model Release- bzw. Property Release-Freigaben).

Auf dem HB Marketplace findest du einen von Juristen erstellte Mustervorlage zum Model-Release-Vertrag.

Welche Möglichkeiten habe ich, um Bilder verwenden zu können?

  1. Es gibt im Wesentlichen zwei rechtliche Gründe, wegen derer Webseitenbetreiber Fotos, die sie nicht selbst gemacht haben, verwenden dürfen:
    Über Nutzungsrechte: Man holt sich die Erlaubnis des Urhebers. Diese Erlaubnis muss nicht zwangsläufig durch den Urheber selbst ausgesprochen werden. Urheber lassen ihre Lizenzen auch oftmals über Verwertungsgesellschaften vertreiben.
  2. Die Verwendung von Screenshots: Wie auch bei Texten gibt es bei Bildern das sogenannte Zitatrecht. Es darf also, ohne dass hierfür ein Einverständnis durch den Urheber eingeholt werden muss, beispielsweise ein Screenshot gemacht und veröffentlicht werden. Doch Achtung: Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Solche Bildzitate dürfen ausschließlich im redaktionellen Kontext verwendet werden. Außerdem muss die Verwendung zwingend notwendig sein. Für Online-Shops fällt diese Möglichkeit damit in der Regel weg. Für Personen, die einen Blog betreiben oder im News-Bereich arbeiten, sieht das schon anders aus. Wird ein Bildzitat verwendet, muss eine genaue Quellenbezeichnung angegeben werden.

Kann ich Bilder aus dem Internet verwenden?

Einfach Bilder aus dem Internet für deine Website zu nutzen, ist für dich als Online-Händler keine Option. Um Bilder von Dritten für deinen Online-Shop zu nutzen, benötigst du entweder die ausdrückliche Zustimmung 

  1. des Urhebers der Fotografien oder 
  2. der Rechteinhaber, zum Beispiel Agenturen oder Bilddatenbanken wie Getty-Images oder Pixelio.

Was ist kommerzielle Bildnutzung?

Eine kommerzielle Bildnutzung liegt dann vor, wenn Bilder für Kommunikation mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, verwendet werden. Die Gewinnerzielungsabsicht wird dabei weit gefasst und reicht von gemeinnützigen Zwecken bis hin zum Unternehmer. Kommerzielle Bilder sind, neben redaktionellen Bildern und Bildpaketen, lizenzpflichtig.

Klassische kommerzielle Nutzung von Bildern findest du in allen Bereichen der Werbung, zum Beispiel im World Wide Web, auf Social Media, in Blogs, aber auch in Filmen, Druckerzeugnissen, Werbeanzeigen und Verpackungen. Auch die Verwendung von Produktfotos ist kommerziell.

Achtung: Das bedeutet natürlich nicht, dass redaktionelle Blogs, wie beispielsweise Newsseiten, Fotos einfach ohne Erlaubnis verwenden dürfen. Auch für die redaktionelle Nutzung benötigt man eine Lizenz. Eine Ausnahme besteht lediglich für das sogenannte Zitatrecht. Das ist allerdings an strenge Anforderungen geknüpft.

Was sind Bildrechte?

Bei Bildrechten handelt es sich um Rechte, die das Urheberrecht beispielsweise einem Fotografen für die ihm aufgenommenen Bilder zusichert. 

Bei Bildrechten werden: 

  1. Urheberrechte (Recht zu entscheiden, was mit den Aufnahmen passiert und Recht auf Namensnennung) und
  2. Nutzungsrechte (Recht zur Veröffentlichung, Recht zur Bearbeitung, Verwertungsrechte)
    unterschieden. 

Dem Urheber obliegen die Bildrechte und somit auch die Entscheidungsgewalt über deren Verwendung. Nach § 19a UrhG steht einem Urheber beispielsweise das Recht zur „öffentlichen Zugänglichmachung“ seiner Bilder zu. 

Was sind Nutzungsrechte?

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Um ein Bild in deinem Online-Shop nutzen zu können, benötigst du Nutzungsrechte. Dafür gibt es aber verschiedene Arten von Nutzungsrechten bzw. Lizenzen. Diese Arten sind zum Beispiel:

  1. einfaches/ ausschließliches Nutzungsrecht
  2. zeitlich beschränktes/ zeitlich nicht beschränktes Nutzungsrecht
  3. übertragbares/ nicht übertragbares Nutzungsrecht
  4. Nutzungsrecht für Print/ Online/ Social Media
  5. weltweites oder auf bestimmte Länder beschränktes Nutzungsrecht
  6. Nutzungsrecht mit oder ohne Recht zum Bearbeiten des Bildes
  7. ausschließlich private/ redaktionelle oder kommerzielles Nutzungsrecht

Bildagenturen

Im Grundsatz gilt: das Urheberrecht an den Inhalten bleibt beim Urheber. Werden Fotos o.ä. von einer Microstock-Agentur heruntergeladen, erwirbt der Kunde lediglich die Nutzungsrechte an den Daten. Dem Urheber steht außerdem das Recht auf Urheberkennzeichnung, d.h. auf Nennung als Urheber an einem Bild, zu. Diese Pflicht findet sich in vielen Nutzungsbedingungen und FAQ der Microstock-Agenturen wieder, die die genaue Angabe des Urheberrechts-Hinweises festlegen. Nachfolgend sollen die erforderlichen Copyright-Hinweise des Fotoarchives Pixelio dargestellt werden.

Microstock-Agenturen wie Pixelio & Co. sind Bildagenturen, die Fotos, Audio- und Videodateien auf Vorrat erwerben, auf ihre Qualität hin überprüfen und archivieren, um diese zur Weiterverwendung zur Verfügung stellen. Diese sind zwar kostenpflichtig, bieten dafür aber eine Nutzungserlaubnis.

PIXELIO

Bei jeglicher Nutzung von PIXELIO-Bildern muss u.a. laut der Nutzungsbedingungen der Bildquellenachweis erfolgen:

Bildquellenangabe
8.1 Urheberbenennung und Quellenangabe
Der Nutzer hat am Bild selbst oder auf der gleichen Seite PIXELIO und den Urheber, mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO, in folgender Form zu nennen: ‘© Fotografenname / PIXELIO’ oder ’ Fotografenname / PIXELIO’

Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muss zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen. Es genügt, wenn auf der Website eine Verlinkung zu PIXELIO erfolgt (z. B. aus dem Impressum).

Wenn die Urhebernennung und Quellenangabe nicht direkt beim Bild erfolgt, muss eine Zuweisung zum Bild erfolgen (z.B. durch setzen einer Fußnote). Bei der isolierten Darstellung des Bildes, durch direkten Aufruf der Bild-URL, ist eine Urheberbenennung nicht erforderlich.

Bei einer Nutzung im Rahmen des eingeschränkten Social Media Nutzungsrechts (Verlinkung auf einer Social Media Plattform) ist es ausreichend, die Urhebernennung und Quellenangabe wie vorstehend beschrieben auf der verlinkten Website anzugeben.

8.2 Für eine von 8.1 abweichende Urhebernennung und Quellenangabe (z. B. im ALT-Tag, title-Tag, auskommentiert in den HTML-Quelltext, gesondertes Bildquellenverzeichnis im Impressum oder ohne Angabe) ist die Zustimmung des Urhebers einzuholen.

8.3 Bei fehlerhafter oder fehlender Urhebernennung und Bildquellenangabe ist eine Lizensierung dennoch vorhanden. Die Nutzungsrechte entfallen nicht.

Weiter Hinweise und die Beantwortung von häufigen Fragen findest du im FAQ von PIXELIO.

 

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Rechtsberatung vom Profi

Du hast rechtliche Fragen? Wie beantworten sie. Unsere auf E-Commerce-Recht spezialisierten Anwälte stehen dir, bei rechtlichen Fragen gern zur Seite.

 

 

Urhebernennung in deinem Online-Shop 

Urheberrechtlich geschützte Medien kannst du für deinen Online-Shop verwenden, indem du die Nutzungsrechte bzw. eine entsprechende Lizenz erwirbst. Aber selbst mit dieser Erlaubnis kann die Nutzung bestimmten Bedingungen unterliegen – zum Beispiel der Nennung des Urhebers.. 

Ob die Angabe des Urhebers notwendig ist, hängt davon ab, welche Vereinbarung du mit dem Urheber getroffen hast. Handelt es sich bei dem Urheber um einen Mitarbeiter, der die Produktfotos für dich anfertigt, wird mit diesem regelmäßig ein Verzicht auf die Nennung der Urheberschaft vereinbart. Ist im Vertrag nichts genaues dazu geregelt, frage am besten nach. Der Urheber darf an dieser Stelle übrigens nicht nur entscheiden, ob, sondern auch wie er genannt werden möchte.

Was ist der Zweck der Urhebernennung?

Über die Urheberkennzeichnung gibst du an, wer genau der Urheber des Bildes ist und gibst außerdem Aufschluss über den Ursprung eines Bildes. Denn Fotografen bzw. Urheber haben ein Recht auf Namensnennung.

Bildquelle Internet – Was ist zu beachten?

Das Urheberrecht gilt bei Bildern im Internet genauso wie bei Druckerzeugnissen. Einfach irgendein Bild aus dem Internet zu nehmen, ist mit einem Risiko verbunden, denn wenn du nicht weißt, wer der Urheber ist, kann das Konsequenzen für dich haben. Wenn das Bild noch nicht gemeinfrei ist (beispielsweise weil der Urheber bereits seit 70 Jahren verstorben ist), dann ist es urheberrechtlich geschützt und darf von dir nicht ohne Weiteres verwendet werden. Du benötigst das Nutzungsrecht bzw. eine Lizenz zur kommerziellen Verwendung. 

Bei urheberrechtlich geschützten Bildern ist meistens eine Urhebernennung notwendig. Dabei ist mitunter nicht nur der Urheber, sondern auch die Lizenz zu nennen und gegebenenfalls zu verlinken. 

Eine Nennung des Urhebers in deinem Impressum ist in der Regel nicht ausreichend. Es gibt aber durchaus Urheber, denen diese Art der Nennung reicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir dir, den Urheber eines Bild direkt unter- oder oberhalb des Bildes zu nennen.

 

Wie muss der Urheber genannt werden?

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Um ein Bild in deinem Online-Shop nutzen zu können, benötigst du Nutzungsrechte. Dafür gibt es aber verschiedene Arten von Nutzungsrechten bzw. Lizenzen. Diese Arten sind zum Beispiel:

Insofern es keine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung gibt, musst du nach § 13 UrhG nur den Namen des Fotografen nennen.

Wenn du Bilder von einer kostenpflichtigen Bilddatenbank, wie zum Beispiel Shutterstock oder Fotolia nutzt, musst du außerdem die Quelldatenbank nennen. Der Lizenzvertrag mit Shutterstock schreibt die Urheberangabe in diesem Format vor:
“Name des Künstlers/ Shutterstock.com”.

Wenn du Bilder von Bildagenturen nutzt, muss in die Urhebernennung des Bildes oftmals die ganze Rechtekette, zum Beispiel:
“Name der Bildagentur/ Name der Partneragentur/ Name des Fotografen/ ggf. Motiv oder Zusatzinformationen”

Dabei kann es auch vorkommen, dass du mehrere Bildagenturen nennen musst, wenn sie sich zum Beispiel in einem internationalen Netzwerk gegenseitig vertreten.

Wie wird der Urheber bei Bildzitaten angegeben?

Eingangs haben wir schon erwähnt, dass es neben der Benutzung über Lizenzen auch das sogenannte Bildzitat gibt. Achtung: Die Verwendung von Bildzitaten ist in den meisten Fällen nichts für Online-Shops, da Bildzitate lediglich im redaktionellen, also nicht-kommerziellen Kontext verwendet werden dürfen.

Aber: Was heißt das? Während man beim Textzitat oftmals nur einen Satz aus einem Werk heraus greift, geht ein BIldzitat immer mit der Verwendung des Bildes im Ganzen einher. Da das Zitatrecht als privilegiertes Recht gilt, ist hier die Zustimmung des Urhebers nicht notwendig. Damit stellt das Zitatrecht einen ganz schönen Einschnitt in die Urheberrechte von Fotografen und anderen bildschaffenden Künstlern dar. Daher muss immer sehr gut abgewogen werden, ob das Bild tatsächlich verwendet werden darf. Eine Verwendung ist nur dann möglich, wenn es nicht anders geht. 

Dieses “wenn es nicht anders geht” ist beispielsweise dann gegeben, wenn auf einer Newsseite ein Beitrag zu dem aktuellen Post einer bekannten Influencerin erscheinen soll. Soll sich der Beitrag besonders mit dem beschäftigen, was auf dem Foto zu sehen ist, ist der Screenshot gerechtfertigt.
Wird hingegen ein Artikel über Amazons neueste Lieferdrohne geschrieben, darf nicht einfach so ein Bild aus dem Internet kopiert werden. Der Autor hat theoretisch die Möglichkeit, selbst ein Foto zu schießen oder aber auf Amazons Presseseite nach einem Foto zu schauen, welches er verwenden darf.

Wie sieht eine Quellenangabe aus?

Die Bildquellenangaben können auf unterschiedliche Weisen erfolgen. Praktischerweise erfolgt die Foto-Quellenangabe direkt am besagten Werk, damit jeder sofort sehen kann, woher dein Bild stammt. Alternativ kannst du sie an das Ende deines Beitrags setzen. 

Du kannst die Quellenangabe des Bildes aber auch in ein Bildquellenverzeichnis oder ein Sammelvermerk auslagern, sollte die Angabe nicht in dein Layout passen. Allerdings muss die Zuordnung hier klar sein, damit eine eindeutige Zuordnung von Bild und Quelle möglich ist. Das bedeutet auch die Platzierung des Bildes (z.B. oben links o.Ä.) muss erwähnt werden. 

Andererseits kannst du die Metadaten des Bildes mit den Angaben zum Urheber anreichern. Bei Bildinformationen bzw. Metadaten bei Fotos handelt es sich Informationen zum Inhalt des Bildes. Diese findest du zum Beispiel per Rechtsklick auf das Bild unter “Details”. Es handelt sich dabei entweder um EXIF Dateien, die automatisch geschrieben werden, oder IPTC Dateien, die manuell hinzugefügt werden können. Die bloße Angabe in den Meta-Daten ist allerdings lediglich ein Nice-to-have und reicht alleine noch nicht aus.

Hier finden sich Angaben zum Urheber und verschiedene zugehörige Aspekte, zum Beispiel die Agentur bzw. das Unternehmen. In den Metadaten finden sich außerdem weitere Anmerkungen, zum Beispiel Hinweise für die genaue Verwendung oder die maximale Nutzungsdauer. Für gewöhnlich sind diese Informationen bereits vorhanden, du kannst sie aber ergänzen, sollten sie fehlen. 

Außerdem sollte der Dateiname deines Bildes so eindeutig wie möglich ausformuliert werden. Die Angaben zum Urheber solltest du nicht im Alt-Text verbauen, denn die Bildnachweise müssen für das menschliche Auge erkennbar und einem Bild eindeutig zuordenbar sein. 

 

Was muss alles in die Quellenangabe?

Die Quellenangabe soll für den Betrachter nachvollziehbar machen, woher das Bild konkret stammt. Da sich Inhalte verändern können, muss bei Quellen aus dem Internet immer ein Datum, bei Büchern immer die Auflage genannt werden. 

Wird beispielsweise ein Post von Instagram als Bildzitat verwendet, kann die Quelle wie folgt aussehen: “Person X auf Instagram, Post vom 23.04.2012, Screenshot vom 14.05.2020". Den Link zu dem Beitrag kann man ebenfalls direkt in die Quellenangabe packen oder aber den Screenshot selbst verlinken.

hb-iconset-stoerer-info-2Lieber viele Vorgaben statt keine: Wenn du lange herumrätseln musst, was alles anzugeben ist, hast du wohl nicht genügend Informationen erhalten. Für dich als Online-Händler ist es von Vorteil, genaue Vorgaben für die Urhebernennung zu haben, damit du alles richtig machst. Im Zweifel solltest du dich also immer erkundigen, bei der Agentur, der Plattform oder auch direkt beim Urheber, wie die Angabe des Urhebers beim Bild gewünscht ist. Damit bist du immer auf der (rechts)sicheren Seite.

 

Best Practices und Tipps für die korrekte Verwendung von Bildern

Mann mit Stift der auf einen Zettel schreibt via Copyright

Im Umgang mit Bildern im Online-Shop begehen viele leichtsinnige Fehler, zum Beispiel:

  1. die Bilder einfach aus dem Internet zu kopieren,
  2. den Namen des Fotografen nicht zu nennen obwohl er das verlangt,
  3. falsche Lizenzen zu erwerben bzw. die Bilder in Bereichen zu nutzen, für die keine Lizenz erworben wurde oder
  4. die Bilder ohne Bearbeitungsrecht zu bearbeiten.

Unser wichtigster Tipp – Wenn du Bilder hast, die du nicht mehr zuordnen kannst und deren Urheber du nicht kennst, solltest du sie nicht nutzen. Das kann Konsequenzen nach sich ziehen, die du leicht vermeiden kannst. Wenn die Rückwärtssuche in Suchmaschinen dir also nicht weiterhilft, raten wir dir, dich um ein anderes Bild zu bemühen.

Verlass dich bei der Bildersuche auf seriöse Quellen und nutze Plattformen, mit denen du konkrete Verträge eingehen kannst. Alternativ empfehlen wir dir, dich auf eine Agentur zu verlassen, die dich bei der Bilddarstellung und Bildsuche unterstützt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Mit der Quellenangabe bei Bildern musst du es so genau wie möglich nehmen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Denn als Nicht-Urheber des Werkes bist du dazu verpflichtet, dich nach dem Zitatrecht zu richten

 

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Fazit zur Urhebernennung bei Fotos

Bilder sind für deinen Online-Shop unabdingbar, denn sie werten deine Homepage auf. Nicht nur als detailreiche Darstellung deiner Produkte, sondern auch als Auflockerung in Ratgebertexten oder beispielsweise zur Veranschaulichung in erklärenden Beiträgen. 

Wenn du fremde Bilder benutzt, hat der Urheber ein Recht auf Nennung. Die einfachste Lösung ist dabei den Namen des Urhebers, den Titel des Werkes und ggf. die Bilddatenbank als Text direkt unter das Bild zu schreiben und zwar genau an der Stelle, wo du das Bild eingefügt hast. 

Wenn du dich an die Angaben für eine Urheberbezeichnung in deinem Online-Shop hältst und auf den rechtlichen Rat des Händlerbunds vertraust, kann nichts mehr schiefgehen.
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hb-iconset-faq-1FAQ Urheberrecht & Quellenangabe bei Fotos im E-Commerce


Kann man das Urheberrecht kaufen? 

Das Urheberrecht kann man grundsätzlich nicht erwerben oder verkaufen, was im § 29 UrhG geregelt ist. Selbst nach dem Tod bleibt man Urheber des Werkes. Lediglich die Verwaltung der Lizenzrechte geht an die Erben über.

Kann ich auf meiner eigenen Website meine eigenen Bilder ohne Quellenangabe verwenden?

Gemäß § 12 UrhG darf der Schöpfer bzw. Urheber eines Bildes bestimmen, ob und wie seine Bilder veröffentlicht werden. Wenn du eigene Fotografien benutzt, gehören sie dir und damit hast du auch die Bildrechte inne. Eigens erstellte Fotografien in deinem Online-Shop zu nutzen, ist in der Regel also unproblematisch. 

Allerdings sind bei der Motivwahl weitere Vorschriften zu beachten: Nach § 22 Satz 1 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) darfst du Bilder mit Personen drauf nur machen und verwenden, wenn der Abgebildete dem zugestimmt hat. Hat die abgebildete Person eine Entlohnung erhalten, so darf unterstellt werden, dass die betroffene Person mit der Veröffentlichung einverstanden ist. Wenn die auf deinen Bildern abgebildeten Personen identifizierbar sind, spielt übrigens auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Rolle.

Privateigentum, beispielsweise Aussichten über Zäune und Hecken in private Gärten, darfst du ebenfalls nicht ohne Einwilligung verwenden. 

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und dem Recht am eigenen Bild? 

Das Urheberrecht bezieht sich auf den Schöpfer eines Werkes bzw. einer Fotografie, während sich das Recht am eigenen Bild auf die Abbildung fremder Personen bezieht und in Verbindung mit Persönlichkeitsrechten steht. Nach § 23 und 24 KunstUrhG ist eine Einwilligung zur Bildnutzung nicht nötig, wenn: 

  1. die abgebildete Person als Beiwerk einer Landschaft oder der Öffentlichkeit fungiert oder
  2. es sich um eine zeitgeschichtliche Darstellung handelt. 

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright?

Mit dem Urheberrecht wird das Werk, aber auch vornehmlich der Schöpfer geschützt. Es ist eher ideell ausgelegt, besteht aber automatisch. Urheberrechte können nicht veräußert, sondern nur Nutzungsrechte vergeben werden. 

Das Copyright dagegen vertritt die wirtschaftlichen Interessen von Rechteinhabenden, die auch an Dritte übertragen werden können. Das im angloamerikanischen Raum übliche Copyright-Symbol sieht man zwar auch oft im deutschen Sprachraum; allerdings ist die Abbildung nicht notwendig.

Wie kann ich die Herkunft eines Bildes ermitteln, wenn ich die Quelle nicht kenne? 

Wenn du auf Nummer sicher gehst und lizenzierte Bilder nutzt, kann es dir eigentlich nicht passieren, dass du die Quelle der Bilder für deine Website nicht kennst. Sollte es trotzdem vorkommen, kannst du beispielsweise die Rückwärts-Bildersuche von Google nutzen. 

Dafür öffnest du die Bildersuche und lädst das entsprechende Bild hoch oder ziehst es mit der Maus in das Suchfeld. Daraufhin analysiert Google das Bild, gleicht Webseiten ab, sucht optisch ähnliche Bilder und zeigt dir die Ergebnisse an. Alternativ kannst du auf etwaige Tools zurückgreifen, die in ihrer Analyse allerdings ähnlich vorgehen wie Google. 

Was sind lizenzfreie Bilder?

Mit Lizenzen wird das Nutzungsrecht für Bilder geregelt. Dabei gibt es verschiedene Lizenzvarianten: 

  1. Lizenzpflichtig
  2. Lizenzfrei 

Lizenzen werden vom Lizenzgeber zugeordnet und die gewählte Lizenz muss dabei mit der Nutzung des Bildes übereinstimmen. 

“Lizenzfrei” heißt nicht, dass für diese Bilder keine Bildrechte vorliegen. Bei lizenzfreien Bildern liegt eine benutzergebundene Lizenz vor. Das bedeutet, die Einschränkung zur Nutzung liegt nicht in der Anzahl von Projekten, sondern in der Anzahl der Nutzer, die die Bilder nutzen dürfen. 

Verschiedene Webseiten bieten Bilder kostenlos oder lizenzfrei an, zum Beispiel Shutterstock. Hier muss allerdings ein Nutzungsvertrag geschlossen werden, der die Art der Nutzung lizenzfreier Bilder definiert bzw. beschränkt, beispielsweise auf private Blogs und nicht-kommerzielle Seiten. 

Die über Suchmaschinen gefundenen Bilder unterliegen übrigens ebenfalls dem Urheberrecht, sodass du für deren Nutzung ebenfalls Bild- oder Nutzungsrechte benötigst. Du darfst sie also nicht einfach kopieren und in deinem Online-Shop verwenden. Allerdings bietet die Suchmaschine Google eine erweiterte Suchfunktion an, bei der die Bildergebnisse nach Nutzungsrechten gefiltert werden können. 

Wo finde ich Bilder, die ich benutzen kann?

Fotografen bzw. Künstlern steht es frei, ihre Schöpfungen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dabei halten Creative-Commons-Lizenzen genauer fest, unter welchen Bedingungen ein Bild genutzt werden kann. Die sogenannten CC-Lizenzen bestehen aus Modulen, die die Nutzungsbedingungen festlegen. Es gibt dabei verschiedene Lösungen, unter anderem: 

  1. CCO-Lizenz
    Die Verwendung kostenloser Bilder ohne Einschränkungen bedeutet, dass Bilder mit dieser Lizenz beliebig verändert und kopiert werden können. Der Urheber muss nicht um Erlaubnis gefragt oder genannt werden. Diese gemeinfreien Bilder eignen sich zudem für freie kommerzielle Nutzung. Verschiedene Onlinedatenbanken führen Bilder mit CCO-Lizenzen, dazu gehören, Unsplash, Pixabay oder auch Pexels.
  2. CC BY-Lizenz 
    Bilder mit dieser Lizenz dürfen auch frei bearbeitet und kommerziell verwendet werden, allerdings unter verschiedenen Voraussetzungen: Der Urheber und die Lizenz müssen genannt und verlinkt werden, bei vorgenommenen Änderungen am Bild muss ein entsprechender Hinweis beigefügt werden. 
  3. CC BY-SA-Lizenz
    Mit dieser Lizenz wird sichergestellt, dass das Bild zwar bearbeitet und kommerziell genutzt werden, aber nicht unter einer anderen Lizenz erneut geteilt werden darf. Werden also Änderungen vorgenommen, bestimmt das Share-Alike-Modul (SA), dass das bearbeitete Bild unter der gleichen Lizenz online gestellt wird. Damit ist es beispielsweise nicht möglich, ein lizenziertes Bild zu bearbeiten und unter einer anderen Lizenz zu veröffentlichen, die keine kommerzielle Nutzung mehr ermöglicht. Auch bei dieser Lizenz sind Angaben zu Urheber und Lizenz notwendig.

Trotz dieser Angebote im Internet raten wir dir dennoch davon ab, einfach irgendwelche Bilder für deinen Online-Shop zu verwenden. Im Idealfall verlässt du dich auf unsere Rechtsberatung, um auf der sicheren Seite zu sein. 

Was sind die Auswirkungen fehlender oder falscher Bildquellenangaben auf das Ranking in Suchmaschinen?

Bilder in deinem Online-Shop sind nicht nur für die User wichtig, denn z. B. die Suchmaschine Google bewertet Seiten mit Bildern besser als Seiten ohne Bilder. Es gibt dabei verschiedene Faktoren an Bildern, die Einfluss auf das Ranking haben, zum Beispiel:

  1. Textumfeld des Bildes
  2. Bild-URL
  3. Bildgröße/ Dateigröße
  4. Dateiname
  5. Title-Tag und Alt-Tag 

Es ist allerdings nicht bekannt, ob eine fehlende Bildquelle Einfluss auf das Ranking in Suchmaschinen hat.

 

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