Definition Waschmaschinen
"Haushaltswaschmaschine" bezeichnet einen Waschautomaten zum Säubern und Spülen von Textilien mit Wasser, der über eine Schleuderfunktion verfügt und zur Nutzung vorwiegend für nichtprofessionelle Zwecke konzipiert ist. Unter den Begriff "Haushaltswaschmaschine" fallen z.B. nicht: kombinierte "Haushaltswasch-Trockenautomaten".
Kennzeichnung in der Werbung
Händler müssen bei jeglicher Werbung für ein bestimmtes Haushaltswaschmaschinenmodell mit energie- oder preisbezogenen Informationen und in technischem Werbematerial zu einem bestimmten Haushaltswaschmaschinenmodell mit Informationen zu dessen spezifischen technischen Parametern auch die Energieeffizienzklasse angeben.
Kennzeichnung im Online-Shop
Für die Angabe bestimmter Pflichtinformationen beim Handel mit Haushaltswaschmaschinen ist die Verordnung Nr. 1061/2010 verantwortlich. Die folgenden Angaben sind demnach in gut lesbarer Schriftart und Schriftgröße im Onlineangebot in der genannten Reihenfolge zu machen:
- Modellname/-kennzeichen des Waschvollautomaten/Gerätetyp;
- Nennkapazität in kg Baumwolle für das Standardprogramm "Baumwolle 60 °C" oder das Standardprogramm "Baumwolle 40 °C", jeweils bei vollständiger Befüllung, wobei der geringere der beiden Werte maßgeblich ist;
- Energieeffizienzklasse;
- gewichteter jährlicher Energieverbrauch in kWh/Jahr;
- gewichteter jährlicher Wasserverbrauch in Liter/Jahr;
- Schleudereffizienzklasse;
- maximale Schleuderdrehzahl beim Standardprogramm "Baumwolle 60 °C" bei vollständiger Befüllung oder beim Standardprogramm "Baumwolle 40 °C" bei Teilbefüllung, wobei der niedrigere Wert maßgeblich ist, sowie Restfeuchte beim Standardprogramm "Baumwolle 60 °C" bei vollständiger Befüllung oder beim soweit hieran keine Änderungen vorgenommen werden und insbesondere der Urheberhinweis nicht entfernt wird. Standardprogramm "Baumwolle 40 °C" bei Teilbefüllung, wobei der höhere Wert maßgeblich ist;
- Angabe der Geräuschemissionen beim Waschen und Schleudern im Standardprogramm "Baumwolle 60 °C" bei vollständiger Befüllung in "dB";
- eine entsprechende Angabe, falls die Haushaltswaschmaschine für den Einbau bestimmt ist.
Der Händler muss sicherstellen, dass die Kunden die genannten Pflichtangaben vor dem Kauf des Produktes zur Kenntnis nehmen können. Die Angaben sind in der genannten Reihenfolge zu machen.
Pflichten im Online-Handel seit 01.01.2015
Die Vorschriften aus der Verordnung Nr. 1061/2010 (s.o.) unterliegen jedoch einer Abwandlung durch die Verordnung Nr. 518/2014. Online-Händler müssen ab dem 1. Januar 2015 anders als bisher beim Verkauf von Haushaltswaschmaschinen über das Internet elektronische Etiketten und Produktdatenblätter bereithalten. Bislang reichte es aus, die Pflichtinformationen (gültig bis 31. Dezember 2014) im Online-Shop anzugeben (s.o.). Eine Pflicht zur Anzeige der Etiketten und Produktdatenblätter bestand nicht. Diese Regelung gilt für alle neuen oder aktualisierten Produkte, die mit einer neuen Modellkennung ab dem 1. Januar 2015 in Verkehr gebracht werden.
a) Bereitstellung des Etiketts als Grafik
Das vom Lieferanten bereitgestellte Etikett ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der festgelegten Größe (mindestens 110 mm breit und 220 mm hoch) oder entsprechend proportional größer) entsprechen.
b) Bereitstellung des Etiketts in einer "geschachtelten Anzeige"
Aus technischen Gründen ist es nicht immer möglich, das Etikett in der Nähe des Produktpreises darzustellen (z.B. auf Plattformen). Das Etikett kann alternativ auch mit Hilfe einer sog. "geschachtelten Anzeige" eingefügt werden. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.
Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss:
- ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts sein (z.B. grün, bei Energieeffizienzklasse A);
- auf dem Pfeil die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß in einer Schriftgröße, die der Größe des Preises entspricht, enthalten und
- einem der folgenden zwei Formate entsprechen:
Bei einer solchen Darstellung muss die Anzeige des Etiketts den folgenden Vorgaben entsprechen:
- das Bild (z.B. ) wird in der Nähe des Produktpreises angezeigt;
- das Bild (z.B. ) muss mit einem Link zum Etikett versehen sein;
- das Etikett wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach einem Maus-Rollover über das Bild oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen angezeigt;
- das Etikett wird in einem Pop-up-Fenster, auf einer neuen Registerkarte, auf einer neuen Seite oder als Einblendung angezeigt;
- für die Vergrößerung des Etiketts auf Touchscreens gelten die Gerätekonventionen für die Vergrößerung durch Berührung eines Touchscreens
- die Anzeige des Etiketts wird mit Hilfe einer Option zum Schließen oder mit einem anderen Standard-Schließmechanismus beendet;
- für Fälle, in denen das Etikett nicht angezeigt werden kann (z.B. wenn Geräte die Grafik nicht wiedergeben können), muss ein alternativer Text angezeigt werden: dieser nennt die Energieeffizienzklasse des Produkts in einer Schriftgröße, die der des Preises entspricht.
c) Bereitstellung des Produktdatenblattes
Auch das vom Lieferanten bereitgestellte Produktdatenblatt muss nun im Online-Angebot angezeigt werden. Das Produktdatenblatt ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist. Das Produktdatenblatt kann alternativ auch mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige (s.o.) dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link klar und leserlich "Produktdatenblatt" angegeben sein. Ein Bild wie oben ist nicht vorgesehen. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen.
Übrigens: Die Etiketten und Produktdatenblätter in elektronischer Form erhalten Händler von ihren Lieferanten.
Pflichten im Online-Handel seit 01.08.2017
Aufgrund der Verordnung Nr. 2017/1369, sog. EU-Energielabel-Verordnung, muss in jeder visuell wahrnehmbaren Werbung (z. B. Artikeldetailseiten, Google Anzeigen, Preisvergleichsportale) oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell
- auf die Energieeffizienzklasse des Produkts und
- das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hingewiesen werden.
Dies bedeutet beispielsweise für die Werbung für ein Gerät, bei dem Energieeffizienzklassen von A bis G zur Verfügung stehen, dass auf die einschlägigen Energieeffizienzklassen und zusätzlich auf das Spektrum (A bis G) hingewiesen werden muss. Diese Anforderung gilt auch bereits für Werbung ohne energiebezogene oder preisbezogene Information.
Umstellung der Energielabels seit März 2021
Für Waschmaschinen wurden seit dem 1. März 2021 neue Energieeffizienzlabels eingeführt. Neu ist nicht nur die Ergänzung eines QR-Codes. Auch die Energieeffizienzklassen selbst wurden angepasst und verkürzt: Klassen von A+ bis A+++ wurden abgeschafft. Die neuen Labels haben nur noch die Effizienzklassen A bis G. Zudem wird es andere Messverfahren zu Bestimmung der Klassen geben. Geräte, die vormals noch in der Klasse A+ eingestuft wurden, könnten sich künftig in den Klassen C, D oder E wiederfinden.
Seit dem 19. März 2021 dürfen ausschließlich die neuen Labels vom Händler verwendet werden.