Welche Angaben zu den Versandbedingungen sind rechtlich erforderlich und wo sind diese auf Plattformen zu hinterlegen?
Aufgrund der gesetzlichen Informationspflichten bei Fernabsatz- und Verbraucherverträgen sind folgende Angaben in den Online-Verkaufsangeboten zwingend erforderlich:
- Liefergebiet,
- Lieferzeit und
- Versandkosten.
Wie diese Angaben transparent für den Kunden zur Verfügung gestellt werden, hängt zwangsläufig von der Darstellung der jeweiligen Plattform ab. Üblicherweise stellen die Plattformen eigene technische Funktionen für die Eingabe der Versandbedingungen zur Verfügung, sodass die einzelnen Angaben dem Kunden an den von der Plattform vorgesehenen Stelle in der von der Plattform vorgesehenen Art und Weise angezeigt werden. Bitte hierzu die dir von der jeweiligen Plattform in deinem Verkäuferkonto bzw. beim Einstellen der einzelnen Artikelangebote bereitgestellten technischen Möglichkeiten. Alternativ kann für die Eingabe der Versandbedingungen auch ein Freitextfeld genutzt werden, soweit dies von der Plattform speziell zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wird. Einige Plattformen sehen jedoch keine technischen Möglichkeiten für die Eingabe der Versandbedingungen vor, auch kein entsprechendes Freitextfeld. In diesen Fällen sind die Versandbedingungen in die einzelnen Artikelbeschreibungen mit aufzunehmen. Bei Fragen zu den auf der jeweiligen Plattform zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten wende dich bitte direkt an die jeweilige Plattform.
Was ist bei der Angabe des Liefergebietes und der Lieferzeit zu beachten?
Du bist verpflichtet, dein Liefergebiet — d.h. alle Länder, in die du versendest — vollständig anzugeben. Bitte gleiche in diesem Zusammenhang deine Angaben zum Liefergebiet mit den entsprechenden Auswahl- bzw. Eingabemöglichkeiten des Kunden im Online-Bestellvorgang über die Plattform ab. Wichtig ist, dass diese Angaben übereinstimmen. Auch Angaben zur Lieferzeit sind gesetzlich vorgeschrieben. Bitte gib daher für jedes Lieferland einen konkreten Lieferzeitraum an.
- Beispiel:
Lieferzeit innerhalb Deutschlands: 3 - 5 Tage
Lieferzeit für Lieferungen ins Ausland: 5 - 7 Tage - Beispiel:
Lieferzeit innerhalb Deutschlands: 3 - 5 Tage
Lieferzeit restliche EU: 5 - 7 Tage
Lieferzeit Schweiz: 5 - 10 Tage
Beachte
Bei der Berechnung der Lieferzeit ist zu berücksichtigen, dass die anzugebende Lieferzeit mit Vertragsschluss — bei Vorkasse-Zahlarten erst mit Zahlungsanweisung des Kunden (nicht mit Zahlungseingang bei dir) — beginnt und die Postlaufzeit einschließt (bis Zugang der Ware beim Kunden).
Aus diesem Grund ist die Angabe „sofort versandbereit” bzw. „sofort lieferbar” ohne weitere Konkretisierung der Lieferzeit nicht ausreichend. Darüber hinaus ist auf folgende Zusätze im Rahmen der Lieferzeitangabe zu verzichten:
- „in der Regel”
- „voraussichtlich”
Diese Formulierungen wurden von der Rechtsprechung als unzulässig eingestuft und sind daher abmahnfähig. Sofern du den Kunden die Möglichkeit bietest, die Ware vor Ort abzuholen, ergänze bitte eine Regelung, mit der du über die Bereitstellung der Ware und die Abholmöglichkeiten informieren.
Was ist bei der Angabe der Versandkosten zu beachten?
a) Allgemeines
Versandkosten umfassen grundsätzlich die Kosten der Versendung sowie die Kosten der Verpackung. Die Mehrwertsteuer ist bereits in den Versandkosten enthalten und muss nicht gesondert ausgewiesen werden.
b) Vollständige Versandkostenangabe
Gemäß Preisangabenverordnung und Rechtsprechung reicht es nicht aus, wenn die Versandkosten erst im Laufe des Bestellvorganges für den Käufer transparent werden. Vielmehr muss der Käufer die Versandkosten unmittelbar im Zusammenhang mit jedem Artikel bestimmen können, bevor er den Bestellvorgang einleitet. Daher müssen die Versandkosten für alle angebotenen Versandoptionen und alle Länder, in die du versendest, vollständig angeben werden. Welche Methode du zur Berechnung der Versandkosten verwenden, kannst du eigenständig bestimmen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber, dass diese Regelung für Ihre Kunden verständlich und klar definiert ist.
Folgende Methoden haben sich zur Berechnung der Versandkosten in der Praxis als gängig erwiesen:
- Pauschale Versandkosten,
- Berechnung der Versandkosten nach Versandgewicht oder
- Berechnung der Versandkosten nach Bruttowarenwert.
Die Preisangabenverordnung schreibt weiter vor, dass die Versandkosten beim Artikelpreis anzugeben sind. Hierfür bieten Plattformen üblicherweise eine entsprechende technische Anzeige direkt am Artikelpreis oder in dessen unmittelbarer Nähe oder ggf. eine Verlinkung zu den konkreten Versandbedingungen unter einer separaten Schaltfläche oder in einem Pop-Up-Fenster. Soweit bestimmte Plattformen entsprechende technische Möglichkeiten nicht vorsehen, sind die Angaben zu den Versandkosten in die einzelnen Artikelbeschreibungen mit aufzunehmen.
Wichtig: Der Käufer darf nicht darauf verwiesen werden, die Versandkosten bei dir zu erfragen. Formulierungen wie „Versandkosten ins Ausland auf Anfrage” sind unzulässig und abmahnfähig.
c) Versandkosten nach Versandgewicht
Sofern die Versandkosten nach Versandgewicht ermittelt werden, muss dazu in jeder Artikelbeschreibungen (in der Nähe des Artikelpreises) das Versandgewicht des entsprechenden Produktes angegeben werden.
Die Darstellung der Versandkosten kann zum Beispiel wie folgt lauten:- Bestellungen bis 5 kg − 5,00 €
- Bestellungen über 5 kg bis 10 kg − 10,00 €
- Bestellungen über 10 kg bis 20 kg − 20,00 €
- Bestellungen über 20 kg − 30,00 €
Beachte bitte, dass die Versandkostenberechnung nach Versandgewicht auch technisch auf der jeweiligen Plattform umsetzbar sein muss. Das heißt, die Versandkosten müssen im Online-Bestellvorgang über die Plattform korrekt ausgewiesen und berechnet werden.
d) Kein Hinweis auf versicherten oder unversicherten Versand
Der Hinweis auf versicherten oder unversicherten Versand lässt den Eindruck entstehen, dass der Käufer die Versandgefahr, d.h. das Risiko von Verlust und Beschädigung der Warenlieferung selbst trägt, was beim Kauf durch einen Verbraucher jedoch nicht zutreffend ist. Eine entsprechende Regelung ist daher abmahnfähig. Verwende deshalb in deinen Verkaufsangeboten bitte keinerlei Hinweise auf versicherten oder unversicherten Versand.
e) Versandkostenfreie Lieferung
Bitte beachte bei der Werbung mit versandkostenfreier Lieferung, genau anzugeben, inwiefern dieses Angebot ggf. Beschränkungen unterliegt. Erfolgt der Versand beispielsweise erst ab einem bestimmten Warenwert oder nur in einzelne Länder versandkostenfrei, ist eine deutliche Abgrenzung erforderlich. Die pauschale Aussage, die versandkostenfreie Lieferung anzubieten, ist in diesem Fall unzulässig.
f) Versandkosten für sperrige Güter
Bitte gib auch für den Versand sperriger Güter (nicht paketversandfähige Waren, die bspw. per Spedition versendet werden) die Versandkosten in konkreter Höhe an, soweit diese im Voraus vernünftigerweise berechnet werden können. Kennzeichne sperrige Güter bitte zusätzlich als solche in der Artikelbeschreibung.