Phishing – Betrüger angeln nach Zugangsdaten
Das sogenannte Phishing ist wohl die bekannteste Art und Weise, auf die Betrüger tätig werden. Das Prinzip ist einfach und kommt beileibe nicht nur in Bezug auf Paypal vor, sondern auch mit Blick auf Banken, Shops, Marktplätze, Social Media-Netzwerke – ja selbst Universitäten und viele andere Betreiber von Online-Diensten sind immer wieder betroffen. Per E-Mail wird der Paypal-Nutzer darauf hingewiesen, dass er etwas bestätigen oder aktualisieren soll, zum Beispiel seine Login-Daten für das Online-Banking. Praktischerweise findet sich in der – heutzutage meist täuschend echt wirkenden – E-Mail ein Link zum betrügerischen Dienst.
In Wirklichkeit aber handelt es sich bei der verlinkten Website gar nicht um die originale Seite. Betrüger haben diese zum Beispiel mit technischen Hilfsmitteln gespiegelt oder nutzen eine URL, die minimal vom Original abweicht. Wer nicht Acht gibt, tippt seine Zugangsdaten also jetzt auf einer Fake-Website ein – mit der fatalen Folge, dass die Daten direkt beim Betrüger landen.
Warnsignale und Tipps:
- Während Phishing-Mails und -SMS noch vor einigen Jahren schnell wegen Rechtschreibfehlern ausgemacht werden konnten, wirken sie heute oft sehr authentisch.
- Nicht nur der Name des Absenders sollte geprüft werden, sondern auch die genutzte E-Mail-Adresse. Ebenfalls ein Warnzeichen: Die E-Mail wurde an eine Verteilerliste versendet.
- Es befindet sich eine (komprimierte) Datei im Anhang. Im Zweifel besser nicht öffnen. Phishing-Nachrichten verwenden oft unpersönliche Ansprachen oder untypische Floskeln.
- Es werden konkrete Konsequenzen genannt, die drohen, wenn nicht auf die Nachricht eingegangen wird.
- Der Link ist zwar oft schlüssig beschriftet, die sich dahinter verbergende URL kann einen Phishing-Versuch aber schnell verraten. Viele Mail-Programme zeigen die URL an, wenn man mit der Computermaus darüber fährt.
- Statt den Link in der potenziellen Phishing-Nachricht zu nutzen, kann die jeweilige Webseite einfach direkt per Eingabe der bekannten URL in der Browserleiste aufgerufen und dort geprüft werden, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht.
- Ist man auf Phishing reingefallen, sollte der jeweilige Dienst informiert und sofern noch möglich, die Zugangsdaten geändert werden. Auch eine Anzeige bei der Polizei ist sinnvoll.
Dreiecksbetrug – Betrug mit unwissendem Mittelsmann
Im Fall des sogenannten Dreiecksbetrugs via Paypal gibt es gleich zwei potenziell geschädigte Parteien – Betrüger bedienen sich hier eines unwissenden Mittelsmanns. Üblicherweise wird so vorgegangen: Gegenüber dem Verkäufer meldet sich der Betrüger als Kaufinteressent und bittet um die Zahlung via Paypal. Gleichzeitig inseriert der Betrüger das Produkt selbst und wirbt einen Käufer an. Diesem gibt er nun die Paypal-Adresse des eigentlichen Verkäufers an, den der vom Betrüger organisierte Käufer dann zahlt. Sodann meldet sich der Betrüger beim ursprünglichen Verkäufer und gibt an, dass der Versand nicht an die Adresse erfolgen soll, die bei der – angeblich von ihm stammenden – Zahlung angegeben wurde, sondern etwa an eine Paketstation.
An diese geänderte Adresse versendet der Verkäufer die Ware, nicht wissend, dass die Zahlung tatsächlich von einer völlig anderen Person stammt. Diese zieht die Zahlung schließlich über den Paypal-Käuferschutz zurück – denn die Ware hat sie nie erhalten. Damit hat sich der Betrüger aus dem Staub gemacht.
Warnsignale und Tipps:
- Besonders wichtig ist, die Ware ausschließlich an die Adresse zu versenden, die in der Mitteilung von Paypal über die erfolgreiche Transaktion angegeben ist. Nur so besteht der Paypal-Verkäuferschutz!
- Sollte keine Adresse angegeben sein oder sich seitens des Käufers eine nachträgliche Änderung ergeben, sollte dies über Paypal abgewickelt werden, möchte man den Verkäuferschutz in Anspruch nehmen.
- Der Versand sollte nur mit Sendungsverfolgung durchgeführt werden.
- Ist man Opfer eines Betrugs geworden, sollten Paypal sowie die Polizei informiert werden.
- Abholung schützt nicht: Auch in diesem Fall kann die Zahlung durch eine andere Person erfolgt sein, die nichts vom Betrug oder der Tatsache weiß, dass der Betrüger gerade die Ware beim gutgläubigen Verkäufer abholt. Will der Käufer die Ware abholen und besteht auf Zahlung via Paypal, kann im Zweifel darauf bestanden werden, dass der Käufer die Zahlung unmittelbar bei der Abholung selbst auslöst.
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Zahlungsoption "Freunde und Familie" – Kein Paypal-Schutz
Auf Paypal gibt es zwei verschiedene Arten des Geldtransfers. "Freunde und Familie" sowie "Waren und Dienstleistungen". Ihren Titel tragen die Optionen nicht ohne Grund: In der ersten Option ist die Transaktion für Zahlungssender und -empfänger kostenfrei, bei Wahl der zweiten Option hingegen fällt für den Zahlungsempfänger eine Gebühr an. Gerade bei Käufen auf Kleinanzeigen-Portalen setzen viele Verbraucher auf die Option "Freunde und Familie" und bezahlen damit unter Umständen dennoch einen hohen Preis: Nur in der zweiten Option stellt Paypal seinen Verkäufer- und Käuferschutz zur Verfügung. Denn die Option "Freunde und Familie" ist nach den Nutzungsbedingungen tatsächlich auch nur für diesen Kontext vorgesehen. Besonders gefährdet sind in dieser Konstellation zwar die Käufer – denn deren Geld ist unter Umständen gemeinsam mit dem Betrüger auf und davon – aber auch Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung profitieren bei der Wahl dieser Option nicht vom Verkäuferschutz.
Fake-Zahlungsbestätigungen
Dass eine Zahlung an das eigene Paypal-Konto geleistet wurde, verrät einem der Zahlungsdienstleister regelmäßig direkt über die App oder Website, aber auch per E-Mail. Hin und wieder kommt es aber vor, dass es Betrüger einfach mit einer eigenen Zahlungsbestätigung versuchen, die sie dem Zahlungsempfänger präsentieren – und davon ausgehen, dass die Ware nun versendet wird, ohne dass tatsächlich Geld geflossen ist.
Warnsignale und Tipps:
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- Händler bzw. Verkäufer können die erfolgreiche Zahlung stets unmittelbar bei Paypal prüfen und sollten sich im Zweifel nicht alleine auf eine vom Käufer mitgeteilte Bestätigung verlassen.
- Händler bzw. Verkäufer können die erfolgreiche Zahlung stets unmittelbar bei Paypal prüfen und sollten sich im Zweifel nicht alleine auf eine vom Käufer mitgeteilte Bestätigung verlassen.
Speditionskosten & Co. – Verkäufer soll in Vorkasse gehen
Diese Betrugsmasche baut oftmals auf einer Fake-Zahlungsbestätigung auf. Sie beginnt damit, dass der Käufer sein Kaufinteresse bekundet und nach Paypal-Zahlungsdaten fragt. Aus vorgeschobenen Gründen, etwa weil er die Ware selbst nicht abholen könne, gibt der Käufer an, den Transport noch organisieren zu müssen. Stimmt der Verkäufer dem zu, verschickt der Betrüger eine gefälschte Zahlungs- oder Überweisungsbestätigung.
Der angeblich überwiesene Geldbetrag ist dabei oftmals höher als der vereinbarte, denn: Nun soll sich der Verkäufer um die Beauftragung des Transportunternehmens kümmern und dazu den überschüssigen Geldbetrag an ein scheinbares Transportunternehmen überweisen. Passiert das, landet das Geld tatsächlich auf einem Konto des Betrügers. Der getäuschte Verkäufer hat zumeist wenig Handhabe.
Warnsignale und Tipps:
- Bei Händlern sollten die Alarmglocken läuten, wenn der vermeintliche Käufer eine derartige Situation anspricht.
- Das Versandunternehmen sollte idealerweise vom Verkäufer gewählt werden, auch um die Nachweisbarkeit des Versands zu garantieren.
Paypal-Verkäuferschutz: Was gilt es zu beachten?
Über den Paypal-Verkäuferschutz können Online-Händler bei Käuferschutzanträgen oder Rückbuchungen abgesichert sein. Wichtig ist dabei, dass die notwendigen Voraussetzungen eingehalten werden. Online-Händler müssen dabei auf allgemeine Aspekte achten – etwa, dass von Paypal angeforderte Unterlagen fristgerecht geliefert werden und dass das Paypal-Konto beanstandungsfrei geführt wird. Zudem muss die Transaktion als solche berechtigt sein.
Die weiteren Anforderungen hängen von der Art der Güter ab:
Bei materiellen Kaufgegenständen muss der Artikel an die Adresse verschickt worden sein, die als Versandadresse in den Paypal-Transaktionsdetails hinterlegt ist. Außerdem muss ein Versandbeleg oder eine Lieferbestätigung vorgelegt werden.
Bei immateriellen Kaufgegenständen, also beispielsweise bestimmten Tickets oder digitalen Gütern, müssen umfangreiche Vorgaben erfüllt werden. Es muss nachgewiesen werden, dass der Kaufgegenstand der Beschreibung entsprechend bereitgestellt oder die Dienstleistung entsprechend erbracht wurde. Hier muss eindeutig erkennbar sein, dass der Käufer die Ware oder Dienstleistung erhalten hat. Zudem müssen die Anforderungen zur technischen Integration eingehalten werden, und es muss die Standard-Transaktionsgebühr gezahlt worden sein. Berücksichtigt werden müssen weiterhin die Bedingungen und Bestimmungen für den individuellen Kauf.
In einigen Fällen ist der Verkäuferschutz aber auch gänzlich ausgeschlossen. Dazu zählen:
- Käuferschutzanträge auf Basis der Begründung, dass die Ware von der Artikelbeschreibung deutlich abweicht
- persönlich gelieferte Artikel (betrifft auch Ladengeschäfte)
- Geschenkkarten und andere Artikel, die äquivalent zu einem Zahlungsmittel sind
- Spenden
- Finanzprodukte
Ausgeschlossen ist der Verkäuferschutz zudem bei der Nutzung der Option "Freunde und Familie", der Funktion Paypal-Sammelzahlung und in dem Fall, dass zum Versand nicht die in den Transaktionsdetails angegebene Versandadresse genutzt wird. Insgesamt sollten Online-Händler dabei stets die Regelungen der Paypal-Verkäuferschutzrichtlinie beachten.
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