Verbraucherrechterichtlinie
Die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) hat die gesetzlichen Grundlagen zum Online-Handel grundsätzlich reformiert. Ab dem 13.06.2014 kam es zu wesentlichen Änderungen, mit denen Online-Händler teilweise noch heute ihre Probleme haben.
Sinn und Zweck: Harmonisierung des Verbraucherschutzes
Die Richtlinie verfolgt dabei das Ziel, die Verbraucherrechte innerhalb der EU zu harmonisieren. Verbrauchern, wie auch Händlern, soll dadurch der grenzüberschreitende Handel erleichtert werden. Die Richtlinie gibt dabei ein Mindestmaß an Verbraucherschutz vor; die Umsetzung war den Mitgliedstaaten überlassen. Konkrete Ziele der Richtlinie sind:
- Verbesserung des Verbraucherschutzniveaus
- Angleichung der Rechtsvorschriften in den europäischen Mitgliedsstaaten
- Beseitigung der Hindernisse auf dem Binnenmarkt sowohl für Händler als auch Verbraucher
- Verringerung der Kosten beim grenzüberschreitenden Handel
Updates zur VRRL
Unsere Ratgeberseiten bieten weiterführedene Informationen zu den Themen Widerrufsrecht bei Dienstleistungen und im Online-Handel. Unser E-Book gibt einen umfassenden Überblick über alle Neuerungen die für Shop-Betreiber wichtig sind.
Wesentliche Pflichten für Online-Händler aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie
Aus der Verbraucherrechterichtlinie stammen viele Pflichten, mit denen du als Online-Händler heute tagtäglich zu tun hast.
Widerrufsrecht
Du als Händler musst Verbrauchern eine Mindestwiderrufsfrist von zwei Wochen gewähren. Dazu gehört auch, dass du über die Rechte von Verbrauchern belehrst und ein Musterwiderrufsformular bereitstellen musst. Außerdem bist du als Händler nun nicht mehr verpflichtet, die Kosten der Rücksendung bei einem Bestellwert ab 40 Euro zu zahlen. Du darfst frei entscheiden, ob der Kunde, oder aber du selbst für die Retour aufkommst.
Gewährleistungsrechte
In Sachen Gewährleistung regelt die Richtlinie vor allem die Beweislastumkehr von einem halben Jahr. Innerhalb des ersten halben Jahres, muss der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher beweisen, dass der beanstandete Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag. Nach dem halben Jahr trifft den Verbraucher die Beweispflicht.
Transparente Informationen
Ein großer Punkt sind die nun geregelten Informationspflichten für die Online-Händler. Egal ob transparente Lieferbedingungen, Informationen über die gesetzliche Gewährleistungsrechte oder das Aufzeigen von Garantiebedingungen – Du als Händler musst eine ganze Reihe von Pflichten bedenken und bekommst dabei natürlich die Unterstützung des Händlerbunds.
Andreas Arlt, Chairman im Händlerbund, zur Verbraucherrechterichtlinie:
Häufige Abmahngründe aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie
Obwohl die Verbraucherrechterichtlinie schon seit 2014 gilt, werden noch heute vor allem Händler wegen veralteter Rechtstexte abgemahnt. Dazu gehört vor allem die veraltete Widerrufsbelehrung. An dieser Stelle muss guter Rat nicht teuer sein. Hast du ebenfalls eine Abmahnung erhalten? Dann helfen wir dir gerne weiter. Hilfe bei Abmahnung erhältst du hier!
Die Omnibus-Directive bringt Änderungen
Am 7. Januar 2020 trat außerdem die Omnibus-Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht in Kraft. Sie sieht auch Änderungen an der Verbraucherrechterichtlinie vor. Von den Änderungen sind vor allem Marktplätze betroffen. Allerdings sollten auch Händler mit eigenem Shop die Entwicklung nicht aus den Augen verlieren. Die Omnibus-Directive ändert insgesamt vier Richtlinien zum Verbraucherschutz. So soll künftig beispielsweise sehr genau definiert werden, unter welchen Bedingungen mit Streichpreisen geworben werden darf.
Checkliste zur Omnnibus-Richtlinie
Preisangaben, Widerruf, Produktbewertungen und mehr. Die Omnibus-Richtlinie bringt vielfältige Änderungen mit sich. Wie fit ist dein Shop?
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