Facebook-Fanpages » Rechtliche- und technische Einstellhinweise

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden, dass Betreiber einer Fanpage neben Facebook für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben mitverantwortlich sind. Dies bedeutet, deine Facebook-Fanpage muss nunmehr eine Datenschutzerklärung vorhalten.

 

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Allgemeine Einschätzung

hb-iconset-stoerer-achtung-2Wichtig: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein rechtssicheres Unterhalten einer Facebook Fanpage auch mit Einstellen der Datenschutzerklärung nicht möglich ist, denn eine umfassende Information der Nutzer über alle erhobenen personenbezogenen Daten sowie deren Weitergabe und Verarbeitung ist nicht realisierbar.

Die Datenschutzkonferenz hat am 06.06.2018 das EuGH Urteil zu Facebook-Fanpages bewertet und kommt zu dem Fazit, dass ein erheblicher Teil der notwendig gewordenen Umsetzungshandlungen nicht ohne Mitwirkung von Facebook möglich sind, somit ist ein rechtskonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage nach aktueller Sachlage unmöglich.

Diese ernüchternde Einschätzung wurde nochmals mit Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 05.09.2018 bestätigt.

Es ist nunmehr an Facebook, vollumfänglich und transparent zu veröffentlichen, welche Datenverarbeitungen auf einer Fanpage stattfinden und in der Pflicht in der eigenen Datenschutzerklärung umfassend über alle datenschutzrelevanten Funktionen des Netzwerkes zu informieren. Erst dann wird überhaupt bekannt werden, welche Informationen der Fanpage-Betreiber im Rahmen seiner Datenschutzerklärung erteilen muss. Derzeit kann der Betreiber einer Fanpage nur über die Vorgänge informieren, die ihm unmittelbar bekannt sind. Momentan ist das nur bei der Nutzung der Analysefunktion "Seiten-Insight" möglich. Facebook hat seine AGB zu "Seiten-Insights" zum 11.09.2018 nun ergänzt und kommt damit weitestgehend den formalen Forderungen der Datenschutzbehörden nach. Dennoch bleiben viele Fragen dazu ungeklärt, so dass derzeit anzunehmen ist, dass die Aufsichtsbehörden die Verwendung von Facebook-Fanpages trotz der Ergänzung der Facebook-AGB auch weiterhin für unzulässig halten.

Dem Betreiber einer Fanpage ist es derzeit auch nicht möglich die Betroffenenrechte (insbesondere Auskunft und Löschung) vollumfänglich zu erfüllen, das kann nur Facebook. Einen entsprechenden Passus dazu haben wir in die Datenschutzerklärung aufgenommen. Datenschutz auf der Website ist vielseitig und besteht aus weit mehr als nur der DSGVO und der Datenschutzerklärung.

Die über den Rechtstext-Editor zur Verfügung gestellte Datenschutzerklärung umfasst nur die bislang bekannten Verarbeitungsvorgänge auf einer solchen Fanpage.

Technische Einstellhinweise

Um dein Impressum und deine Datenschutzerklärung auf deiner Facebook-Fanpage zu hinterlegen, gehe bitte wie folgt vor:

1. Wenn du aktuell das alte Design nutzt, wechsel zum neuen Design, um zu sehen, wie deine Änderungen beim Nutzer dargestellt werden.

Einstellhinweis Facebook

Wir empfehlen grundsätzlich, nur noch das neue Design zu nutzen.

Noch haben nicht alle Nutzer die Möglichkeit, zum neuen Design zu wechseln. Sollte die Funktion bei dir ebenfalls fehlen, nutze bitte die untenstehende Anleitung für das alte Design.

2. Klicke in der oberen Leiste auf das Fahnensymbol oder auf "Seiten" in der linken Seitenleiste. Dies leitet dich zur Übersicht über deine verwalteten Facebookseiten.

Einstellhinweis Facebook

3. Wähle deinen Shop aus der Liste aus, um ihn zu bearbeiten.

Einstellhinweis Facebook

4. Klicke in der linken Spalte auf "Seiteninfos bearbeiten".

Einstellhinweis Facebook

5. Im Reiter "Beschreibung" findest du deinen bisherigen Beschreibungstext. Aufgrund einer Aktualisierung im neuen Facebook-Design ist es nicht mehr notwendig, hier einen Hinweis auf einen gesonderten Link zu hinterlegen.

Bitte beachte die Zeichenanzahl, die 255 nicht überschreiten darf.

Seiteninfos bearbeiten

6. Scrolle nun zum Bereich "Kontakt".

Kontaktdatenformular Facebook

Hinterlege im Feld "Website" einen Link zu deiner Webseite. Aufgrund einer nochmaligen Aktualisierung des neuen Facebook-Designs ist es nicht mehr notwendig, hier den Link zur Datenschutzerklärung zu hinterlegen.

7. Automatisch wird von Facebook nun angeboten, COVID-relevante Informationen zu hinterlegen. Bitte achte darauf, dass das zugehörige Feld nur mit einem Link hinterlegt ist, wenn dieser tatsächlich COVID-Informationen zu deinem Unternehmen enthält. Es kann vorkommen, dass von Facebook in diesem Feld automatisch bereits ein Link zu deiner Datenschutzerklärung hinterlegt ist. Falls das der Fall ist, lösche diesen.

Einstellhinweis Facebook

8. Scrolle zum Bereich "Mehr". Füge dort den im Mitgliederbereich bereitgestellten Link zu Impressum und Datenschutzerklärung für deine Facebook Unternehmensseite ein.

Einstellhinweis Facebook

9. Du findest diesen Link, wenn du unter https://mitglieder.hb-intern.de/www/mitgliederbereich/meineshopdatenaendern/ deinen Facebook-Shop auswählst, die Rechtstexte (ohne Änderungen vorzunehmen) neu generierst und dann auf den Link "Link kopieren" klickst.

Einstellhinweis Facebook

10. Du kannst unter "Datenrichtlinie" auch einen Link zu einer separaten "Impressum und Datenschutzerklärung"-Unterseite in deinen Shop einsetzen. Wichtig ist, dass auf dieser Seite sowohl Impressum als auch Datenschutzerklärung zu sehen sind. Diese Seite kann sich an unserem Vorbild orientieren: https://www.haendlerbund.de/de/facebook-impressum

11. Als letztes Feld kannst du nun wie vom alten Design gewohnt ein Impressum angeben. Bitte beachte hierbei die von uns bereitgestellten Informationen.

12. Das Info-Kästchen sollte nun so aussehen:

Einstellhinweis Facebook

Zweite Variante für das alte Design

1. Rufe wie gewohnt im alten Design deinen Shop auf und klicke oben rechts auf Einstellungen.

Einstellhinweis Facebook

2. Klicke anschließend links im Menü auf "Seiteninfos".

Einstellhinweis Facebook

3. Füge anschließend einen Beschreibungstext in das Feld "Beschreibung" ein. Es ist nicht notwendig, hier besondere rechtliche Hinweise zu hinterlegen. Bitte beachte die Zeichenanzahl, die 255 nicht überschreiten darf.

4. Scrolle nun zum Bereich "Kontakt".

Einstellhinweis Facebook

5. Hinterlege im Feld "Website" einen Link zu Deiner Webseite. Aufgrund einer nochmaligen Aktualisierung des neuen Facebook-Designs ist es nicht mehr notwendig, hier den Link zur Datenschutzerklärung zu hinterlegen.

6. Automatisch wird von Facebook nun angeboten, COVID-relevante Informationen zu hinterlegen. Bitte achte darauf, dass das zugehörige Feld nur mit einem Link hinterlegt ist, wenn dieser tatsächlich COVID-Informationen zu deinem Unternehmen enthält. Es kann vorkommen, dass von Facebook in diesem Feld automatisch bereits ein Link zu deiner Datenschutzerklärung hinterlegt ist. Falls das der Fall ist, lösche diesen.

7. Scrolle zum Bereich "Mehr". Füge dort den im Mitgliederbereich bereitgestellten Link zu Impressum und Datenschutzerklärung für deine Facebook Unternehmensseite ein.

Einstellhinweis Facebook

8. Du findest diesen Link, wenn du unter https://mitglieder.hb-intern.de/www/mitgliederbereich/meineshopdatenaendern/ deinen Facebook-Shop auswählst, die Rechtstexte (ohne Änderungen vorzunehmen) neu generierst und dann auf den Link "Link kopieren" klickst.

9. Du kannst unter "Datenrichtlinie" auch einen Link zu einer separaten "Impressum und Datenschutzerklärung"-Unterseite in deinen Shop einsetzen. Wichtig ist, dass auf dieser Seite sowohl Impressum als auch Datenschutzerklärung zu sehen sind. Diese Seite kann sich an unserem Vorbild orientieren: https://www.haendlerbund.de/de/facebook-impressum

10. Als letztes Feld kannst du nun wie vom alten Design gewohnt ein Impressum angeben. Bitte beachte hierbei die von uns bereitgestellten Informationen.

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