Kurzer Rückblick: das Verpackungsgesetz
Nicht ganz so neu: Bereits die Verpackungsverordnung von 1992 hat die sogenannte Produktverantwortung eingeführt. Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen einführen, sind auch für dessen Entsorgung und Recycling verantwortlich. Zudem entstand auch die Pflicht zur Beteiligung an Entsorgungssystemen und Recyclingquoten wurden vorgegeben.
Im Januar 2019 löste das Verpackungsgesetz die Verpackungsverordnung ab. Darin wurden Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Verpackungen geregelt.
Am 1. Juli 2022 wurde das Verpackungsgesetz novelliert. Neu ist unter anderem, dass systembeteiligungspflichtige und nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen, wie z.B. Transportverpackungen, bei dem Verpackungsregister LUCID registriert werden müssen.
Durch das VerpackG2 sind Hersteller, Vertreiber und Online-Händler zur Lizenzierung verpflichtet, die gewerbsmäßig erstmalig mit Ware befüllte Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringen. Diese landet typischerweise beim privaten Endverbraucher im Abfall.
Das Verpackungsgesetz hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister geschaffen. Diese setzt sich vor allem ein für:
- Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verkaufsverpackungen
- Höhere Anforderungen an alle, die Prüfaufgaben wahrnehmen (Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer)
- Neue Anforderungen für Getränkeverpackungen
- Erweiterung des Einflusses der Kommunen auf die Gestaltung der Sammlung von Verkaufsverpackungen vor Ort
- Bessere Kontrolle der Entsorgungssysteme
- höhere Recyclingquoten
Zu erfüllende Recycling-Quoten (2022):
- Glas, Aluminium & Metalle: 90 %
- Papier, Pappe & Karton: 90 %
- Getränkeverpackungen: 80 %
- Sonstige Verbundverpackungen: 70 %
- Kunststoffe: 63 %
Eine eventuelle Erhöhung bzw. grundsätzliche Änderung der Recyclingquoten wird durch die Bundesregierung regelmäßig drei Jahre nach der letzten Bestimmung neu überprüft.
Warum gibt es die Verpackungslizenz?
Die Verpackungsrichtlinie verfolgt bestimmte Ziele: Und zwar den Schutz der Umwelt und einen fairen Wettbewerb. Ressourcen sollen geschont werden. Am besten man vermeidet dafür Abfälle. Treten doch welche auf, sollten sie möglichst hochwertig verwertet werden und die daraus resultierenden Rohstoffe müssen dafür wieder in den Recycling-Kreislauf geführt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: In Europa unterliegen Verpackungen der erweiterten Produktverantwortung. Bringst du also verpackte Waren in den Warenverkehr, musst du auch die Verantwortung übernehmen, dass diese die Umwelt so wenig wie möglich belasten.
Verpackungen, die du zum Verkauf einsetzt und die wieder in den Recycling-Kreislauf sollen, musst du also bei einem der zwölf dualen Systeme? gebührenpflichtig anmelden, bzw. lizenzieren. Somit kannst du sicher gehen, dass deine Verpackungen durch die Lizenzierung ordentlich gesammelt, sortiert und verwertet werden. Du trägst also einen Teil zu einem umweltfreundlichen Versand bei.
Wo fallen zu lizenzierende Verpackungen an?
Verpackungen, die laut Verpackungsgesetz lizenziert werden müssen, heißen auch systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Systembeteiligungspflichtig sind Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher typischerweise im Müll landen. 2018 waren das pro Kopf über 227 kg Verpackungsmüll. Aber Verpackungen fallen auch bei haushaltsähnlichen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Restaurants, Hotels, Schulen oder Büros an. Verpackungen werden dort in der gelben Tonne, im gelben Sack, der Papiertonne und den städtischen Altglascontainern gesammelt.
Welche Verpackungsarten müssen lizenziert werden?
Verkaufsverpackungen
Zu Verkaufsverpackungen gehören Versand- und Serviceverpackungen. Es handelt sich also um Verpackungen, die deine Ware schützt, damit sie sicher zum Verbraucher gelangt. Diese bestehen aus unterschiedlichsten Materialien, wie Kunststoff, Glas oder Pappe.
- Versandverpackungen
Hierzu zählt der Versandkarton an sich, aber auch das gesamte Füllmaterial. Dazu gehören beispielsweise Seidenpapier, stoßdämpfende Luftpolsterfolie oder Styropor. - Serviceverpackungen
Jeder kennt den Coffee-to-go-Becher oder Take-away-Packungen – das sind die besten Beispiele für typische Serviceverpackungen. Darunter fällt also alles, was man für die hygienische Warenübergabe braucht. Und was erst kurz vor Übergabe an den Endverbraucher befüllt wird. Jedoch kann der Gastrobetrieb die Lizenzierungspflicht an den Lieferanten des Verpackungsmaterials abgeben.
Umverpackungen
Bei Umverpackungen handelt es sich um Verpackungen, die eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten enthalten. Wie zum Beispiel die Banderole um eine Dreierpackung Duschgele oder die Plastikhülle um das Sechserpack-Wasserflaschen.
Diese werden entweder in der Verkaufsstelle zusammen an den Endabnehmer oder -verbraucher abgegeben oder dienen zur Bestückung der Verkaufsregale. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Verpackungen von der Ware entfernt werden können, ohne dass dies deren Eigenschaften beeinflusst.
Wie viel darf ich lizenzieren?
Eigentlich gibt es keine Obergrenze. Allerdings musst du aber einer bestimmten Menge eine Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr abgeben. Das ist der Fall, wenn du als Hersteller die Menge an in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens eine der drei Schwellenwerte erreicht, überschreitet oder wenn du eine behördliche Anordnung erhältst.
Mit dem Anfallen einer bestimmten Menge an Verpackungsabfall musst du eine Vollständigkeitserklärung abgeben.
- Glas: 80.000 Kilogramm
- Papier, Pappe, Karton (PPK) in Summe: 50.000 Kilogramm
- Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe (LVP) in Summe: 30.000 Kilogramm
Ach ja, es gibt auch keine Untergrenze. Denn laut Verpackungsgesetz besteht die Pflicht zur Lizenzierung ab der ersten systembeteiligungspflichtigen Verpackung.
Wie funktioniert die Lizenzierung von Verpackungen?
1. Registrierung
Zuerst registrierst du dich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Verpackungsregister LUCID. Du erhältst eine Registrierungsnummer, die du gut aufbewahren musst. Denn diese brauchst du später für den Vertragsabschluss bei einem dualen System.
2. Lizenzierung
Nun kannst du zwischen 12 dualen Systemen wählen und einen Vertrag abschließen. Du musst dich nicht für ein System entscheiden, du kannst auch mehrere wählen. Hier kommt deine Registrierungsnummer wieder ins Spiel, die du bei der Lizenzierung angeben musst.
Die meisten dualen Systeme haben auf ihrer Webseite Lizenzrechner, über die du Verpackungsmengen, - gewicht und - materialien angeben kannst. Dafür solltest du ungefähr wissen, welche Mengen bei dir anfallen. Die Höhe des Lizenzentgelts hängt von der von dir in Verkehr gebrachten Menge, dem Gesamtgewicht und dem gewähltem dualen System ab.
3. Datenmeldung
Alle Daten, die du deinem Systembetreiber übermittelt hast, musst du zusätzlich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister melden. Das sollte jährlich am Anfang des Folgejahres geschehen. Hierzu ist es auch nötig, den Namen des Systembetreibers und den Zeitraum der Systembeteiligung anzugeben.
Verstöße gegen das Verpackungsgsetz zählen zu den häufigsten Abmahngründen. Dabei muss es gar nicht so schwer sein: Mit der Verpackungslizenzierung von Lizenzero kommst du sicher durch die Lizenzierungspflichten.
Was versteht man unter einem dualen System?
Ein Duales System ist ein anerkanntes privatwirtschaftliches Unternehmen, welches die Lizenzierung von in Verkehr gebrachten Verpackungen anbietet. Und auch dessen Sammlung, Entsorgung und Recycling organisiert.
Das erste und wohl bekannteste duale System war der Grüne Punkt. Doch die EU-Kommission öffnete die Türen für weitere Wettbewerber. Mittlerweile gibt es in Deutschland 12 duale Systeme:
- Interseroh+ GmbH
- Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
- EKO-Punkt GmbH & Co. KG
- Veolia Umweltservice Dual GmbH
- Reclay Systems GmbH
- BellandVision GmbH
- Landbell AG für Rückhol-Systeme
- NOVENTIZ Dual GmbH
- Zentek GmbH & Co. KG
- Recycling Dual GmbH
- PreZero Stiftung & Co. KG
- Altera System GmbH
Warum heißt es duales System?
Die Verwendung des Wortes dual zeigt, dass es auch noch ein anderes System geben muss. In der Tat ist das so. Denn bei einem dualen System handelt es sich um ein zweites Abfallentsorgungssystem, neben dem der Landkreise und Städte, wie zum Beispiel der städtischen Müllabfuhr. Sie beschäftigen sich ausschließlich mit der Sammlung, Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen. Die dualen Systeme sind privatwirtschaftlich organisiert und finanzieren sich über Lizenzentgelte.
Vor dem dualen System gab es ein öffentlich-rechtliches Abfallbeseitigungssystem. Das bedeutet, dass nur die Gemeinde für die Entsorgung des anfallenden Abfalls zuständig war. Als 1991 die Verpackungsordnung ins Leben gerufen wurde, wurde die Wirtschaft, die die Verpackungen, bzw. den Müll in Umlauf brachte, auch an der Rücknahme und Beteiligung der Entsorgung verpflichtet. Aber der eigentliche Vorgänger sind einige Unternehmen, die sich verbunden hatten, um gemeinsam die Pflicht aus der Verpackungsordnung umzusetzen. Und schon war ein zweites System geboren.
Wie funktioniert das duale System?
Das duale System ist für die Sammlung der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen verantwortlich. Aber auch hier gibt es noch Unterschiede. Zum einen gibt es das weit verbreitete Holsystem. Gebrauchte Verpackungen werden direkt beim privaten Endverbraucher zu Hause abgeholt. Dazu gehören die Gelbe Tonne, bzw. der Gelbe Sack oder die Papiertonne.
Zum anderen gibt das Bringsystem. Typisch dafür sind Sammelcontainer. Der Verbraucher bringt also seine Verpackungen, beispielsweise Glasflaschen oder Pappe, zu den Containern in seiner Nähe.
Neben Containern gibt es noch Wertstofftonnen oder -höfe – dort können Abfälle wie Elektrogeräte oder Farbreste abgegeben werden. Die Stoffe werden zu Sortier- und Aufbereitungsanlagen weiter transportiert. Dort werden beispielsweise Metalle zu neuen Metallprodukten oder Altglas zu neuen Glasbehältern.
Aber nicht alles liegt in der Hand der dualen Systeme: Die Sammelbehälter sowie der Entsorgung-Rhythmus werden von den Kommunen ausgewählt. Für die anderen Prozesse wie Organisation, Finanzierung, Sammlung, Sortierung und Verwertung sind jedoch die dualen Systeme verantwortlich.
Wie finanziert sich das duale System, bzw. was passiert mit den Lizenzentgelten?
Alle Hersteller und Vertreiber, bzw. Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen müssen sich nach dem Verpackungsgesetz richten. Sie sind demnach dazu verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen. Doch das ist natürlich nicht kostenlos. Es muss ein Lizenzentgelt gezahlt werden, womit sich die Systeme finanzieren. Mit dem Lizenzentgelt, das du als Erstinverkehrbringer an die dualen Systeme zahlst, wird die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen ermöglicht.
Dies wird in mehreren Schritten organisiert:
- Die vom Endverbraucher ordnungsgemäß entsorgten Verpackungen werden gesammelt. Zum Beispiel durch den Gelben Sack oder Altglascontainer.
- Die Wertstoffe werden in Sortieranlagen sortiert
- Die Wertstoffe werden zu Rohstoffen aufbereitet
Durch die entstehenden Kosten wird zusätzlich ein Anreiz gegeben, ressourcenschonende Verpackungen zu entwickeln, die möglichst wenig Abfall erzeugen und die sortenrein sortiert werden können.
Wieso müssen betroffene Unternehmen beim dualen System und LUCID aktiv werden?
Bei der 1991 eingeführten Verpackungsverordnung und somit gesetzlich vorgeschriebenen Verpackungslizenzierung fehlte der Kontrollmechanismus. Die Beteiligung an einem dualen System konnte nicht überprüft werden. Trittbrettfahrer waren die Folge.
Mehr Kontrolle musste her: Daher wurde mit dem Verpackungsgesetz die Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Melderegister LUCID entwickelt. Wer nun Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich bei LUCID registrieren und seine Daten und Mengen melden. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen zusätzlich lizenziert werden, um wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt zu werden.
Die Daten sind transparent und für alle einsehbar. Hier kann sich kein Trittbrettfahrer verstecken. Regelmäßig werden die angegebenen Daten von der zentralen Stelle mit dem dualen System abgeglichen. Somit werden Verstöße schnell erkannt.
Wichtig: Du darfst keinen Dritten beauftragen deine Registrierung und Datenmeldung in LUCID zu übernehmen, da sonst der Kontrollmechanismus wegfällt.
Wer sind die wichtigsten Partner eines dualen Systems?
Wer ist eigentlich alles an einem dualen System beteiligt? “System” beschreibt es schon ganz gut. Denn um das Ziel “Recycling” und “ordnungsgemäße Entsorgung” zu erreichen, ist ein Netzwerk von Möglichmachern nötig. Alle Beteiligten des Wertstoffkreislaufs sind untereinander vertraglich verbunden und gehen dem einen großen Ziel nach. Einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Zu dem Kreis gehören Erstinverkehrbringer, Kommunen und private Entsorger, sowie Sortier- und Recyclinganlagen.
Welche Nachteile hat das duale System?
Duale Systeme sind für den Verbraucher nicht sehr transparent. Was vielleicht bei den Verbrauchern nicht so bekannt ist, sie zahlen beim Kauf der Produkte samt Verpackungen einen Betrag für die Entsorgung der Verpackung dazu. Wer sich eine Pfandflasche kauft, weiß das. Denn der Betrag wird extra ausgezeichnet. Und man bekommt ihn zurück.
Bei der Sammlung – gerade beim Bringsystem – liegt die Verantwortung in den Händen der Endverbraucher. Letztendlich liegt es an ihm, seine Verpackungen ordentlich zu entsorgen. Nicht immer landet eine Glasflasche im Altglascontainer. Ärgerlich, denn so geht viel recyclingfähiges Material verloren.
Welche Vorteile hat das duale System?
Die Vorteile liegen auf der Hand. Unser Müll wird ordentlich entsorgt und durch Recycling wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt. Durch das duale System werden quasi Emissionen aus der Müllverbrennungsanlage vermieden, da die Verpackungen dort nicht verbrannt, sondern recycelt werden.
Dass die Ware wieder in den Recyclingkreislauf gelangt und die Lizenzgebühr bezahlt worden ist, erkennen Verbraucher an einem aufgedruckten Label. Somit kannst du als Händler deinen Kunden zeigen, dass du als Unternehmen Recycling ernst nimmst. Das sorgt für ein positives Image.
Welche Strafen drohen, wenn ich das Gesetz missachte?
Eine Missachtung des Verpackungsgesetzes lohnt sich nicht: Beteiligst du dich nicht an einem dualen System, gilt für deine Verpackungen zum einen ein Vertriebsverbot. Zum anderen bekommt diese Ordnungswidrigkeit dein Geldbeutel zu spüren. Du kannst mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 200.000 Euro rechnen.
Gut zu wissen
Da die Listen zur Verpackungslizenzierung öffentlich einsehbar sind, kann auch deine Konkurrenz ein Auge darauf haben und prüfen, ob du registriert bist. Heißt, sie könnten dich verpetzen und dir ein Bußgeld oder eine Abmahnung einbringen.
Aber auch die Zentrale Stelle prüft die Einhaltung der Pflichten. Bei Verstößen werden die zuständigen Behörden informiert.
Fazit zur Verpackungslizenzierung
Um die Verpackungslizenz kommst du ohne Bußgeldbescheid oder Vertriebsverbot nicht rum. Aber willst du das überhaupt? Schließlich trägst du als Erstinverkehrbringer Verantwortung für die von dir in die Welt beförderte Verpackung. Durch die Beteiligung an einem dualen System trägst du deinen Teil dazu bei, dass Verpackungen wieder in den Wertstoffkreislauf kommen. Und somit der Co2-Ausstoß für die Verbrennung dieser verringert wird. Dafür lohnt es sich doch – auf eine Co2-neutrale Zukunft.
FAQ — Häufige Fragen zur Verpackungslizenzierung
Sind gebrauchte Versandmaterialien lizenzierungspflichtig?
Prinzipiell sollten auch gebrauchte Verpackungen lizenziert werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass diese bereits lizenziert sind.
Wo können Verpackungen lizenziert werden?
Ansprech- und Vertragspartner für die Lizenzierung von Verpackungen sind die dualen Systeme. Zur Zeit gibt es davon zwölf verschiedene. Mit welchem bzw. welchen Online-Händler zusammenarbeiten, können diese frei entscheiden.
Muss man sich auf ein duales System beschränken?
Wer der Systembeteiligungspflicht nachkommen muss, hat die Wahl zwischen mehreren Anbietern, den dualen Systemen. Hier steht es jedem frei, je nach optimaler Situation einen Vertrag nur mit einem dualen System zu schließen, oder mit mehreren.
Ist mit der Verpackungslizenzierung alles getan?
Mit der Verpackungslizenzierung, also einem Vertragsschluss mit einem oder mehreren dualen Systemen über die entsprechenden Verpackungsmengen, erfüllen verantwortliche Online-Händler bereits eine wichtige Pflicht des Verpackungsgesetzes. Wichtig ist es jedoch, zu beachten, dass das Verpackungsgesetz noch weitere Pflichten vorsieht.
Unterliegt man der Systembeteiligungspflicht, besteht gleichzeitig auch die Pflicht zur Registrierung für das Verpackungsregister LUCID. Eine fehlende Registrierung birgt ein hohes Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern.
Zudem wird durch die Zentrale Stelle eine Registrierungsnummer vergeben, die bei den genutzten dualen Systemen zwingend angegeben werden muss – andernfalls liegt keine wirksame Lizenzierung vor.
Eine weitere bedeutende Vorgabe betrifft die Datenmeldung an die genutzten dualen Systeme und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (via LUCID).
Was ist die Verpackungslizenzierung?
Verschicken Online-Händler Pakete an private Endverbraucher, fällt dadurch bei diesen Abfall an – etwa die Versandverpackung. Dieser Abfall wird vor Ort durch Entsorgungsunternehmen bzw. duale Systeme gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Wer nun entsprechende Verpackungen in Umlauf bringt, muss sich an einem dieser dualen Systeme beteiligen, seine Verpackungsmengen dort also „lizenzieren“. Durch den Kostenbeitrag, der für die Verpackungslizenzierung anfällt, werden die Kosten für die Entsorgung des Verpackungsabfalls getragen.
Gibt es einen Unterschied zur Systembeteiligung?
Nein, bei dem Begriff Systembeteiligung handelt es sich lediglich um einen anderen Ausdruck für die Verpackungslizenzierung. Es handelt sich hierbei nicht um eine gesonderte Pflicht.
Gibt es einen Unterschied zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID?
Die Registrierung für das Verpackungsregister LUCID ist eine Pflicht, die zusätzlich zur Lizenzierung von Verpackungen bei einem dualen System besteht. Während letztere mit der Verpackungsverordnung schon seit den 90er Jahren vorgeschrieben war, ist die Registrierungspflicht mit dem Verpackungsgesetz im Jahr 2019 hinzugekommen. Durch das öffentlich einsehbare Register kann nachvollzogen werden, wer seiner Lizenzierungspflicht ordnungsgemäß nachkommt. Daher rührt auch der Name LUCID, welcher für Transparenz steht. Unterhalten wird LUCID von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Warum müssen Verpackungen lizenziert werden?
Private Endverbraucher zahlen zwar ebenfalls Gebühren für die Entsorgung von Abfällen, allerdings nur für bestimmte Anteile – beispielsweise den Restmüll. Die Entsorgung von Verpackungsabfällen über duale Systeme wird ihnen hingegen nicht in Rechnung gestellt. Nach der Gesetzeslage kommt hierfür derjenige auf, der die Produktverantwortung trägt, also Unternehmer, die die Verpackungen in Verkehr bringen. Damit hier jeder nur für seinen Anteil aufkommen muss, muss ein Vertrag mit einem oder mehreren dualen Systemen auch mengenbezogen abgeschlossen werden.
Wer muss Verpackungen lizenzieren?
Jeder Hersteller bzw. Vertreiber von mit Ware befüllten Verpackungen muss seine Verpackungen lizenzieren, wenn die Verpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Die Pflicht besteht damit für jeden, der Verpackungen mit Ware befüllt und diese erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt (Erstinverkehrbringer). Für Online-Händler betrifft das im Regelfall beispielsweise die Bestandteile der Versandverpackung, also etwa Karton, Klebeband, Füllmaterial usw.
Ab welcher Menge müssen Verpackungen lizenziert werden?
Die Pflichten des Verpackungsgesetzes bestehen ab der ersten systembeteiligungspflichtigen Verpackung. An bestimmte Mengen, die in Verkehr gebracht werden müssten, wird nicht angeknüpft. Nur von der im Verpackungsgesetz ebenfalls vorgesehenen Vollständigkeitserklärung sind Hersteller und Vertreiber befreit, wenn sie bestimmte Schwellen nicht überschreiten.
Diese Schwellen liegen je Jahr bei:
- 80.000 kg Glas
- 50.000 kg Papier, Pappe, Karton
- 30.000 kg Kunststoffe, Metall und übrige Verbundstoffe
Sind Kleinunternehmer zur Verpackungslizenzierung verpflichtet?
Das Verpackungsgesetz kennt grundsätzlich keine Bagatellgrenze hinsichtlich der Lizenzierungspflicht. – Sie besteht also ab der ersten systembeteiligungspflichtigen Verpackung. Die Eigenschaft als Kleinunternehmer schließt die Pflicht daher nicht aus.
Was gilt bei der Nutzung von Fulfillment-Centern?
Nutzen Online-Händler einen Fulfillment-Dienstleister, der die Ware etwa lagert und im Falle von Bestellungen verpackt, adressiert und versendet, stellt sich die Frage, wer hier als Hersteller der Versandverpackung gilt. Das Verpackungsgesetz sieht seit dem 1. Juli 2022 vor, dass dies der Auftraggeber des Fulfillment-Dienstleisters ist. Fulfillment-Dienstleister erhalten zudem eine Prüfpflicht: Sie dürfen die im Gesetz genannten Leistungen wie z.B. das Verpacken und Verschicken in solchen Fällen nicht erbringen, in denen der Auftraggeber seine Registrierung für das Verpackungsregister nicht nachgewiesen hat. Selbiges gilt für systembeteiligungspflichtige Verpackungen – sofern es sich bei den Versandverpackungen um solche handelt, müssen die Auftraggeber auch hier einen Nachweis darüber gegenüber dem Fulfillment-Dienstleister erbringen.
Was gilt, wenn Ware ins Ausland versendet wird?
Der Geltungsbereich des Verpackungsgesetzes und damit die Lizenzierungspflicht beschränkt sich auf Deutschland. Hierzulande prinzipiell systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die allerdings für den Versand ins Ausland, also den Export genutzt werden, unterliegen der Systembeteiligungspflicht damit nicht. Allerdings können andere Länder ebenfalls eigene Vorschriften und Pflichten für Verpackungsabfälle vorsehen. Viele deutsche duale Systeme bieten Angebote oder Unterstützung für diese Fälle. Beachtet werden sollte auch, dass die Nutzung für den Export nachgewiesen können werden muss.
Muss man sich auf ein duales System beschränken?
Wer der Systembeteiligungspflicht nachkommen muss, hat die Wahl zwischen mehreren Anbietern, den dualen Systemen. Hier steht es jedem frei, je nach optimaler Situation, einen Vertrag nur mit einem dualen System oder mit mehreren zu schließen.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das VerpackG?
Das Verpackungsgesetz selbst sieht für Verstöße Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000 Euro vor. Wenn trotz Notwendigkeit keine Registrierung für das Verpackungsregister LUCID vorliegt, kann es außerdem zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen kommen. Verpackungen, die trotz Pflicht nicht bei einem dualen System lizenziert wurden, unterliegen außerdem automatisch einem Vertriebsverbot und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Wo gibt es weitere Informationen zur Verpackungslizenzierung?
Weitere Informationen nicht nur über die Verpackungslizenzierung, sondern auch das Verpackungsgesetz insgesamt, gibt es in unserem kostenfreien Whitepaper zum Verpackungsgesetz oder auch auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Verstöße gegen das Verpackungsgsetz zählen zu den häufigsten Abmahngründen. Dabei muss es gar nicht so schwer sein: Mit der Verpackungslizenzierung von Lizenzero kommst du sicher durch die Lizenzierungspflichten.
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