Anwaltskosten – Kurz & Kompakt
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- Anwaltskosten entstehen dann, wenn ein Rechtsanwalt berät, vor Gericht vertritt oder weitere juristische Tätigkeiten erledigt.
- Gesetzlich normiert sind Anwaltskosten durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Zu den Gebühren gehören: Betragsgebühren, Satzgebühren, Geschäftsgebühren, Verfahrensgebühren oder auch Termingebühren.
- Die im RVG definierten Kosten für juristische Vertretung sind als Mindestgebühren anzusehen und dürfen nicht unterschritten werden. Damit soll unlauterer Wettbewerb verhindert werden.
- Mit steigendem Streitwert einer Sache steigen auch die Anwaltskosten.
- Bei Anwaltskosten gilt das Verursachungsprinzip: Es zahlt der Verlierer des Prozesses. Eine andere Regelung findet sich im Arbeitsrecht.
- Per Kostenfestsetzungsverfahren kann eine Erstattung der Anwaltskosten durch die Gegenseite eingeleitet werden.
- Staatliche Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe kann unter verschiedenen Voraussetzungen beantragt werden.
Was sind Anwaltskosten?
Anwaltskosten entstehen dann, wenn ein Rechtsanwalt berät, vor Gericht vertritt oder weitere Tätigkeiten erledigt, zum Beispiel Schreiben aufsetzt oder Verträge prüft. Es wird dabei unterschieden zwischen außergerichtlichen Anwaltskosten, gerichtlichen Kosten und Erstattung von Auslagen und weiteren Kosten.
Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich normiert. Das RVG löst die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ab und soll es durch weniger Paragraphen auch für Laien einfacher machen, Anwaltskosten abzuschätzen und Rechnungen nachzuvollziehen.
Mit dem RVG liegt der Schwerpunkt außerdem auf einer außergerichtlichen Streitbeilegung, um die Motivation von Anwälten von gerichtlichen Verhandlungen wegzulenken. Anwälte sind also dazu angehalten, eine außergerichtliche Einigung zu erwirken. Damit werden nicht nur Gerichte, sondern durch den Wegfall von Gerichtskosten auch Mandanten entlastet.
Durch das RVG sollen sich Anwaltsgebühren am Umfang und am Schwierigkeitsgrad der Anwaltstätigkeit bemessen.
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Welche Gebühren kann der Rechtsanwalt abrechnen?
Anwaltskosten lassen sich in verschiedene Kategorien einordnen. Dazu gehören Kosten für:
- Beratungssachen
- juristische Betreuung
- Gerichtskosten
Dabei entstehen sowohl für außergerichtliche, als auch gerichtliche Vertretung Anwaltskosten. Bei den Gebühren sind dabei laut Vergütungsverzeichnis des RVG folgende zu unterscheiden:
- Betragsgebühren
Das RVG gibt für einige Angelegenheiten feste Eurobeträge an, die bei Anwaltskosten zu berücksichtigen sind. Diese werden zum Beispiel bei Strafsachen und Angelegenheiten des Sozialrechts genutzt. - Satzgebühren
Überwiegend eingesetzt für Zivilsachen stellen Satzgebühren den Faktor dar, mit denen die für den Einzelfall ermittelte Wertgebühr multipliziert wird. Die Wertgebühr hängt mit dem Streitwert bzw. Gegenstandswert zusammen und ergibt sich aus den Bestimmungen des § 13 RVG.
Beispielsweise darf ein Anwalt für außergerichtliche Tätigkeiten eine sogenannte Geschäftsgebühr zwischen 0,5 bis 2,5 Wertgebühren geltend machen, wobei die Mittelgebühr von 1,3 nur überschritten werden darf, wenn die Tätigkeit besonders umfangreich oder schwierig war. Bei besonders einfachen Fällen muss die Mittelgebühr unterschritten werden.
Zusätzlich ist oft von Rahmengebühren die Rede. Es handelt sich dabei um eine Spanne zwischen Betrags- und Satzgebühren, in denen der Anwalt die anfallenden Kosten im Einzelfall bestimmen kann. Über die Mittelgebühr darf er dabei nur begründet und bei erheblichem Mehraufwand hinausgehen. Außerdem können Anwälte unterschiedliche Satzgebühren berechnen:
- Geschäftsgebühr:
Wird für außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts berechnet. - Verfahrensgebühr:
Wird für gerichtliche Vertretung, die der Anwalt übernimmt, berechnet. - Terminsgebühr:
Wird berechnet, wenn der Anwalt einen Gerichtstermin wahrnimmt.
In seinen Rechnungen verweist der Anwalt immer auf das Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG, sodass für den Mandanten nachvollziehbar ist, für welche Tätigkeiten welche Gebühr erhoben wird.
Was sind vorgerichtliche Anwaltskosten?
Bei vorgerichtlichen Anwaltskosten handelt es sich nicht um außergerichtliche Kosten. Außergerichtliche Kosten sind alle Gebühren, die abgesehen von Gerichtskosten zustande gekommen sind. Das bezieht sich in den meisten Fällen auf die Gebühren des Rechtsanwalts.
Vorgerichtliche Kosten sind alle Kosten, die zum Zweck der Rechtsverfolgung entstanden sind, noch bevor eine Klage erhoben wurde. Im Wettbewerbsrecht könnten das zum Beispiel Testkäufe, Umfragen oder der Einsatz privater Gutachter sein, um somit Rechtsverletzungen überhaupt erst feststellen zu können.
Bezogen auf die Anwaltskosten sind das die Gebühren, die durch die Beauftragung des Anwalts für eine vorgerichtliche Rechtsdurchsetzung fällig werden. Das könnte beispielsweise die Anfertigung einer anwaltlichen Abmahnung oder die Antwort auf eine Abmahnung sein.
Abmahnkostenrechner
Du möchtest wissen, welchen Kosten bei einer Abmahnung z.B. im Wettbewerbsrecht auf dich zukommen könnten? Mit dem Abmahnkostenrechner kannst du diese schnell und einfach berechnen lassen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt?
Die Höhe der Gebühren für Anwälte ist in Anlage 2 des RVG geregelt, wobei sich diese hierbei am Gegenstandswert orientieren. Insofern Mandant und Rechtsanwalt keine sogenannte Vergütungsvereinbarung treffen, müssen sich Anwälte an die Gebührenordnung des RVG halten. Bei den Kosten muss ein Anwalt die gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen einhalten.
Für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung entstehen unterschiedliche Anwaltskosten, die erhoben werden dürfen. Dabei sind verschiedene Abrechnungsmodelle möglich, zum Beispiel nach Kostentabelle des RVG, Vergütungsvereinbarung (z.B. Stundenhonorare) oder Gebührenvereinbarung (feste Summe für konkrete Tätigkeit).
§ 49b Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bestimmt, dass Anwälte keine geringeren Gebühren erheben dürfen, als sie das RVG vorgibt. Die vorgegebenen Kosten sind also immer als Mindestmaß anzusehen, wodurch auch unlauterer Wettbewerb zwischen Anwälten unterbunden werden soll.
Zu den verschiedenen Gebühren kann ein Anwalt auch die gemachten Auslagen in Rechnung stellen. Gemeint sind damit zum Beispiel Materialkosten für Briefumschläge und Papier oder auch Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen. Dabei wird oft die Auslagenpauschale geltend gemacht. Nach Nr. 7002 VV RVG werden dafür 20 % der Gesamtgebühr zu den Anwaltskosten addiert, wobei es maximal 20 € sein dürfen. Zusätzliche Kosten für Geschäftsreisen können mitunter in voller Höhe erhoben werden, wenn diese angemessen sind.
In den Rechnungen eines Anwalts ist außerdem die erhobene Umsatzsteuer ausgewiesen. Ein Anwalt muss nach Nummer 7008 VV RVG derzeit 19 % Umsatzsteuer auf die Gesamthöhe der Anwaltskosten erheben. Nur für Kleinunternehmer, die im vorherigen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz erzielt haben, entfällt die Verpflichtung, Umsatzsteuer zu erheben.
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Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Bei einer außergerichtlichen Rechtsvertretung ist der Streitwert maßgeblich für die Berechnung der Anwaltskosten. Nach VV RVG entsteht je nach Arbeitsaufwand des Anwalts eine 0,5 bis 2,5 fache Gebühr, wobei der Mittelwert von 1,3 zu halten ist. Bei außergerichtlichen Anwaltstätigkeiten werden verschiedene Gebühren berechnet:
- Erstberatungsgebühr
In einer Einstiegsberatung erteilt ein Anwalt einen Rat oder gibt eine Auskunft. Die Erstberatung kann auch kostenlos sein. - Beratungsgebühr
Weitere Gespräche nach der Erstberatung werden nach dem RVG mit einer Beratungsgebühr abgerechnet, allerdings müssen dafür neue, zuvor unbehandelte Themen besprochen werden. - Geschäftsgebühr
Diese Gebühr ist nicht festgelegt und abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit. Bei der Anfertigung von Schriftstücken, für Schriftverkehr mit der Gegenseite oder für die Entwicklung von Vergleichsvorschlägen kommt diese Gebühr zum Einsatz. - Einigungsgebühr
Kann der Anwalt eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenpartei erzielen, wird die Einigungsgebühr berechnet.
Anwaltskosten für eine gerichtliche Vertretung hängen nicht nur mit dem RVG, sondern auch mit dem Gerichtskostengesetz (GKG) zusammen.
Bei einem Gerichtsverfahren sind also diese Anwaltskosten möglich:
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Einigungsgebühr
Bereits außergerichtlich angefallene Gebühren werden auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
Anwaltskosten und der Streitwert
Oft ergeben sich die Anwaltskosten aus dem Streitwert bzw. Gegenstandswert. Beim Gegenstandswert handelt es sich um den Wert der Sache, die behandelt wird. Bei Schadenersatzforderungen in Höhe von 5.000 € beispielsweise ist diese Summe der Streitwert bzw. Gegenstandswert.
Grundsätzlich ist nur sicher, dass mit steigendem Gegenstands bzw. Streitwert einer Sache auch die Anwaltskosten steigen.
Die Begriffe Streitwert und Gegenstandswert werden oft synonym verwendet, da sie im Grunde das gleiche meinen. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass bei Prozessen vom Streitwert gesprochen wird, während außerhalb von gerichtlichen Verfahren der Begriff Gegenstandswert vorherrscht.
Anwälte können auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken. Dabei sind zwar die Mindestvorgaben des RVG zu berücksichtigen, Anwälte können über die hier definierten Kosten aber auch hinausgehen. Nicht zulässig sind allerdings Honorarvereinbarungen, die mit dem Erfolg der Anwaltstätigkeit in Verbindung stehen.
Wie berechnet man die Anwaltskosten?
Jeder Anwalt hat die Möglichkeit, die Kosten anhand drei verschiedener Modelle zu berechnen:
- Kostentabellen des RVG
- Vergütungsvereinbarung
- Gebührenvereinbarung
Die Anwaltskosten lassen sich durch die Angaben in § 13 Abs. 1 RVG berechnen bzw. werden auch im Vergütungsverzeichnis (VV) des RVG aufgelistet.
Am häufigsten werden die Angaben in § 13 Abs. 1 RVG und das Vergütungsverzeichnis (VV) als Grundlage zur Kostenberechnung herangezogen. Dabei ist der Streitwert bzw. Gegenstandswert wesentlich für die Berechnung der Anwaltskosten. Das RVG ordnet dabei jedem Streitwert eine Grundgebühr zu, die sogenannte Wertgebühr.
Die Wertgebühren werden anschließend mit einem gesetzlich festgelegten Faktor multipliziert, der sich nach Art und Schwierigkeit der Anwaltstätigkeit richtet.
Für eine gerichtliche Vertretung wird beispielsweise eine 1,3-fache Verfahrensgebühr berechnet. Für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen wird eine 1,2-fache Terminsgebühr, für die Herbeiführung eines Vergleichs eine 1,0-fache Einigungsgebühr berechnet.
Im Normalfall verfügen Anwälte über eine umfassende Gebührentabelle, aus denen sie die Anwaltskosten zumeist einfach ablesen. Das sind aber nicht alle Anwaltskosten, denn zusätzlich zu diesen Wertgebühren werden weitere Gebühren berechnet.
Mit einer Vergütungsvereinbarung können außergerichtliche Anwaltskosten flexibler gestaltet werden, allerdings sind vor Gericht nur höhere Vereinbarungen zulässig. Eine Vergütungsvereinbarung lohnt sich, wenn abhängig von Umfang und Schwierigkeit der Anwaltstätigkeit die Abrechnung nach RVG zu hoch oder zu niedrig wäre. Eine solche Vereinbarung wird auch oft getroffen, wenn bei der Übernahme des Mandanten die Höhe der Vergütung noch unklar ist.
In diesem Rahmen ist die Vereinbarung eines Pauschal- oder Zeithonorars möglich. Es wird also entweder eine feste Summe unabhängig vom konkreten Aufwand oder ein bestimmter Stundensatz vereinbart. Hinsichtlich der geleisteten Stunden hat der Anwalt eine Dokumentations- und Beweispflicht.
Bei einer Gebührenvereinbarung muss der Anwalt gesetzliche Höchstbeträge beachten. Wenn ein schriftlicher Rat erteilt, ein schriftliches Gutachten erstellt oder der Anwalt als ein Mediator fungieren soll, kommt häufig eine Gebührenvereinbarung zum Einsatz.
Zur Berechnung der Anwaltskosten kann diese Formel genutzt werden:
Anwaltsgebühren (Satzgebühr x Wertgebühr) + Auslagenkosten + Umsatzsteuer
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Anwaltskosten – Wer zahlt?
Wer juristischen Rat einholt, muss die Anwaltskosten selbst tragen. Allerdings ist in einigen Fällen eine Übernahme der Anwaltskosten durch die Gegenseite oder den Staat möglich.
Wann muss ich die Anwaltskosten meines Gegners bezahlen?
Grundsätzlich gilt das Verursachungsprinzip, sodass der Verlierer des Prozesses die Kosten tragen muss. Einzige Ausnahme bilden hierbei arbeitsgerichtliche Verfahren, bei denen jede Partei die Kosten selbst trägt, zumindest in erster Instanz.
Im Zivilprozess gilt also, dass der Verlierer die Kosten des Rechtsstreits tragen muss. Die Anwaltsrechnung wird zunächst vom Mandanten selbst beglichen, aber anschließend kann er die Erstattung der Anwaltskosten zumindest in gesetzlicher Höhe, also nach dem RVG, durch die Gegenseite verlangen. Verweigert der Gegner die Übernahme der Kosten trotz Zahlungspflicht, kann man ein Gericht die Kosten festsetzen lassen und eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten.
Wer zahlt Anwaltskosten, wenn ich gewinne?
Wenn du den Rechtsstreit gewinnst, sind dennoch vorerst alle Anwaltskosten von dir zu begleichen. Mittels eines anschließenden Kostenfestsetzungsverfahrens kannst du dir deine Kosten erstatten lassen bzw. zunächst einen Kostenerstattungsanspruch an die Gegenseite stellen. Die Kosten, die in Zusammenhang mit dem Verfahren entstanden sind, sind dann von der Gegenseite zu tragen.
Mittels der Kostengrundentscheidung legt der Richter zunächst fest, wer die für die Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten zu tragen hat. Der genaue Betrag wird erst nach dem Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt. Der Bescheid wird vom zuständigen Rechtspfleger erlassen, nachdem er die entstandenen Kosten geprüft hat. Mit Hilfe dieses Beschlusses können Ansprüche an die Gegenseite geltend gemacht werden.
Dabei ist zu beachten, dass Anwaltskosten nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet werden. Liegen die Kosten also über gesetzlich festgelegten Gebühren und Auslagen, ist dieser Teil auch bei einem gewonnenen Prozess selbst zu tragen.
Wer bezahlt die Anwaltskosten, wenn das Verfahren eingestellt wird?
Wenn ein Verfahren eingestellt wird, fallen die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten (also auch die Anwaltskosten) entweder der Staatskasse oder dem Privatkläger zur Last.
Wer zahlt Anwaltskosten bei Vergleich?
Sowohl bei einem gerichtlichen als auch bei einem außergerichtlichen Vergleich haben beide Parteien die Anwaltskosten selbst zu tragen. Bei einem gerichtlichen Vergleich muss dafür ausdrücklich festgehalten sein, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
In einem Prozessvergleich ist es einer Partei allerdings auch möglich, sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.
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Anwaltskosten im Arbeitsrecht
Auch im Arbeitsrecht bzw. beim Arbeitsgericht gilt, dass sich die Anwaltskosten am Streitwert orientieren. Bei Fällen im Arbeitsgericht geht es oft allerdings eher um immaterielle Forderungen, zum Beispiel die Rücknahme einer fristlosen Kündigung. Die Streitwerte werden dabei durch Bestimmungen abgelöst bzw. ersetzt. Zum Beispiel:
- Bei einer Kündigungsschutzklage liegt der Streitwert bei drei Monatsgehältern.
- Bei der Frage nach Rechtmäßigkeit von Abmahnungen oder der Forderung nach Zeugnissen beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt.
Allerdings zahlt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Eine nachträgliche Erstattung dieser Kosten ist also nicht möglich, zumindest in der ersten Instanz. Die unterlegene Partei muss die Gerichtskosten zahlen. Alternativ ist auch eine Teilung der Gerichtskosten zwischen beiden Parteien möglich. Geht das Verfahren in die zweite Instanz, übernimmt auch hier die unterlegene Seite die Anwaltskosten.
Einigen sich die Parteien aber auf einen außergerichtlichen Vergleich, werden keine Prozessgebühren berechnet. Auch dann nicht, wenn das Verfahren bereits vor Gericht liegt. Das gilt auch bei Rücknahme der Klage.
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Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe & Co. – Bekomme ich Hilfe, wenn ich die Anwaltskosten nicht bezahlen kann?
Wenn der Anwalt nicht eigenständig bezahlt werden kann, haben Mandanten die Möglichkeit, auf staatliche Hilfen zurückzugreifen. Beratungs- oder außergerichtliche Tätigkeiten können dabei mittels der Beratungshilfe abgedeckt werden.
Wenn Kosten für einen Prozess nicht durch das eigene Einkommen gedeckt werden können, haben Mandanten die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Denn jeder Bürger soll, unabhängig von seinen finanziellen Mitteln, die Chance erhalten, für sein Recht einzustehen. Mit der Prozesskostenhilfe soll finanzielle Diskriminierung vor Gericht verhindert werden.
PKH steht also jedem zu, der aufgrund von persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen Anwalts- oder Verfahrenskosten nur unvollständig oder gar nicht bezahlen kann. Ausnahmen sind Strafverfahren, bei denen Täter kein Begünstigter der PKH sein können. Die Unterstützung findet sich hier in der Bereitstellung eines Pflichtverteidigers.
Die Bedingungen, die Personen zum Erhalt von PKH erfüllen müssen, sind in § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) definiert. Prozesskostenhilfe muss mittels einer möglichst genauen Darstellung des Streitverhältnisses beantragt werden.
Wenn nicht sämtliche Aufwendungen übernommen werden, muss die betreffende Person eine anteilige Ratenzahlung leisten. Gewährt werden maximal 48 Monatsraten, wobei die genaue Höhe gerichtlich bestimmt wird. Voraussetzung ist eine Einkommensgrenze, die langfristig bestehen muss.
Verbessern sich finanzielle Verhältnisse innerhalb von vier Jahren nach der Entscheidung, können Mandanten zu Zahlungen verpflichtet werden. Sollten sich die Verhältnisse verschlechtern, können noch ausstehende Zahlungen gekürzt oder gestrichen werden. Dem Informationsgebot über die Verhältnisse müssen Mandanten nachkommen. Ansonsten droht ihnen eine Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe und alle Gebühren müssen nachgezahlt werden.
Als Verfahrenskostenhilfe wird PKH im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet. Das umfasst beispielsweise Vormundschafts- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Nachlassfragen oder Vereins-, Landwirtschafts- und Registersachen.
Bei einem Prozesskostenvorschuss werden Familienmitglieder zur Deckung der Verfahrenskosten bestimmt. § 1360a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt dies beispielsweise für Ehegatten, sodass diese Ausnahme hauptsächlich bei Unterhaltsfragen oder Familiensachen gilt. Dem Gericht steht es dann frei, eine Partei zugunsten der einkommensschwachen Partei zur Zahlung des Vorschusses zu verpflichten.
Fazit zu den Anwaltskosten
Rechtliche Beratung ist zweifellos wichtig. Dabei können aber ganz unterschiedliche Kosten auf dich zukommen, je nach Art und Umfang der Anwaltstätigkeiten, die du benötigst. Während die Kosten für eine Erstberatung gedeckelt sind, kann insbesondere bei Zeit Honoraren und gerichtlicher Vertretung einiges zusammenkommen. Die Kosten für einen Anwalt sind also unvermeidbar und können – ohne entsprechende Vorkehrungen – schnell ins Unermessliche steigen.
FAQ zu Anwaltskosten
Wann werden Anwaltskosten übernommen?
Anwaltskosten werden unter verschiedenen Umständen durch andere übernommen:- Ggf. von der Gegenseite, sollte diese den Prozess verlieren (außer beim Arbeitsgericht)
- Ggf. durch staatliche Beratungs- oder Prozesskostenhilfe
- Ggf. auf Staatskosten bei gerichtlich beigeordneten Rechtsanwälten (sogenannte Pflichtverteidiger)
Kann man bei einem Anwalt in Raten zahlen?
Man kann bei einem Anwalt eine Ratenzahlung der Kosten vereinbaren, das ist allerdings individuell vom Anwalt bzw. der Kanzlei abhängig.
Wann muss man keine Anwaltskosten zahlen?
Anwaltskosten vermeiden kann grundsätzlich nur, wer Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe hat. Außerdem ist es möglich, eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, die Anwälte aber nicht kostenfrei anbieten müssen.
Was ist die rechtliche Grundlage für Anwaltskosten?
Rechtliche Grundlage für die Anwaltskosten liefert sowohl die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. das Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten.
Wann erfährt ein Mandant von den Kosten?
Ein Anwalt ist nicht dazu verpflichtet, explizit darüber aufzuklären, dass mit der Inanspruchnahme seiner Dienstleistung Kosten einhergehen. Auch über die genauen Kosten muss ein Anwalt vorab nicht informieren. Wenn der Mandant nach den Kosten fragt, muss der Anwalt aber antworten. Insofern es keine vorhergehende Vergütungs- oder Gebührenvereinbarung gibt, werden die Kosten des Anwalts auf seiner Rechnung aufgeschlüsselt ausgewiesen.
Wann bekommt man von einem Anwalt die Rechnung?
§ 8 RVG regelt, dass die Anwaltskosten nach der Erledigung der Angelegenheit fällig werden. Nach § 9 RVG allerdings ist ein Anwalt dazu berechtigt, einen angemessenen Vorschuss einzufordern. Auch die Geltendmachung der vollen Kostenhöhe wird hier als angemessen betrachtet.
Pro Fall dürfen Anwälte also nur eine Schlussrechnung stellen, aber es steht ihnen frei, diese in Vorschüsse oder Teilrechnungen aufzuteilen.
Zur Ermittlung der vorläufigen Anwaltskosten wird oft ein vorläufiger Streitwert bestimmt und von der abschließenden Rechnung die bereits erbrachten Vorschussleistungen abgezogen.
Wie sieht eine Rechnung vom Anwalt aus?
Nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) müssen Anwaltsrechnungen verschiedene Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören:
- vollständiger Name und vollständige Anschrift des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwaltsgesellschaft
- vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Zeitpunkt der sonstigen Leistung
- Ggf. Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts bzw. ein Teil des Entgelts
- Ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung
Sollte es datierte Begleitdokumente geben, muss auf diese in der Rechnung hingewiesen werden.
Ist ein Erstgespräch beim Anwalt kostenlos?
Es ist grundsätzlich zulässig, dass dir ein Anwalt eine kostenlose Erstberatung anbietet. § 49b Abs. 1 BRAO definiert, dass sich Anwälte an die im RVG angegebenen Gebühren halten müssen, allerdings muss das Gesetz dafür auch Mindestsätze bestimmen.
Bei Beratungsgebühren legt das RVG allerdings nur maximal zu erhebende Gebühren fest, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Eine Untergrenze ist also nicht bestimmt.
Wirbt der Anwalt mit einer kostenlosen Erstberatung, muss er diese auch tatsächlich zur Verfügung stellen. Er darf diese Gebühren nicht später verrechnen oder der Rechtsschutzversicherung in Rechnung stellen. Dies würde als Verbrauchertäuschung und somit als unlautere Werbung eingestuft.
Werden Anwaltskosten erstattet?
Wer einen Prozess gewinnt, kann eine Erstattung der Anwaltskosten durch die Gegenpartei fordern. Allerdings werden damit nur die gesetzlich vorgegebenen Anwaltsgebühren gedeckelt. Alle darüber hinausgehenden Kosten sind dennoch selbst zu tragen.
Welche Anwaltskosten sind steuerlich absetzbar?
Im Arbeitsrecht ist es Arbeitnehmern und -gebern möglich, Kosten von der Steuer abzusetzen. Wenn die Gebühren als existenziell gelten, beispielsweise, wie es bei Kündigungsschutzklagen und somit mehreren Monatsgehältern der Fall ist. Auch in diesen Fällen können Anwaltskosten abgesetzt werden:
- bei Streitigkeiten mit dem Mieter
- beim Rechtsstreit mit der Rentenversicherung
Grund dafür ist, dass in solchen Fällen die Anwaltskosten zu den Werbungskosten gezählt werden. Grundsätzlich empfehlen wir aber eine steuerliche Beratung, um die Angabe von Anwaltskosten in der Steuererklärung zu klären.
Wann verjähren Anwaltskosten?
Das RVG bestimmt, dass der Vergütungsanspruch eines Anwalts nach drei Jahren erlischt. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch fällig wurde. Bei mehreren Beständen ist der zuerst eingetretene Fall maßgebend. Der Anwalt kann die Verjährung durch Gebührenklagen, Anträge im gerichtlichen Mahnverfahren oder Anträge auf Festsetzung der Vergütung hemmen.
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.