Neue Regeln für Anbieter digitaler Dienste

Digital Services Act – Gesetz über digitale Dienste einfach erklärt

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Der Digital Services Act (DSA) schafft einen europaweiten Rechtsrahmen, der Anbieter digitaler Dienste verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen und für sichere Produkte zu sorgen. Große Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA seit dem 25. August 2023 einhalten, für alle anderen Betreiber gilt er seit dem 17. Februar 2024. 

Damit auch in Deutschland die zuständige Bundesnetzagentur die Einhaltung der Regeln, unterstützen kann, gibt es das Digitale-Dienste-Gesetz (kurz: DDG). Was das Ganze mit dem Online-Handel zu tun hat und wie es sich auch auf dich auswirken kann, erfährst du in diesem Ratgeber.
Digital Services Act: Nutzer zeigt mit Finger auf Tablet

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Was sind die Inhalte des Digitale-Dienste-Gesetzes?

Die in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung legt Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im „Kampf gegen Desinformation und Hassrede“ im Internet fest. Die konkrete Durchsetzung auf EU-Ebene über die deutschen Behörden übernimmt jedoch das Digitale-Dienste-Gesetz. Darin werden unter anderem Beschränkungen für die Nutzung personenbezogener Daten zu kommerziellen Werbezwecken festgelegt, Informationspflichten vorgeschrieben oder Befugnisse der Behörden statuiert.

 

tip

Wichtig: Das Telemediengesetz (TMG) und das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gibt es nicht mehr. Sie wurden durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst. Die Vorschriften, wie das Impressum einer Webseite ausgestaltet sein muss, befindet sich nun hierin, die Vorschrift ist inhaltlich jedoch weitestgehend gleich geblieben, weshalb es kaum Änderungsbedarf für Online-Shops gibt.

 

 

Wer ist vom Digitale-Dienste-Gesetz betroffen?

Folgende Gruppen sind betroffen:

  1. Anbieter digitaler Dienste: Dazu gehören Betreiber von Online-Plattformen, Online-Marktplätzen, sozialen Netzwerken, und Suchmaschinen, die in Deutschland tätig sind. Aber auch Online-Händler bieten in Form des Shops einen digitalen Dienst an und werden über das DDG verpflichtet, ein Impressum vorzuhalten.
  2. Nutzerinnen und Nutzer: Sie profitieren mittelbar von besseren Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte, unsichere Produkte und unfairer Werbung.

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Was ist die Definition eines digitalen Dienstes laut Gesetz?

Laut Digitale-Dienste-Gesetz wird ein digitaler Dienst wie folgt definiert:

Ein digitaler Dienst umfasst jede Dienstleistung, die üblicherweise gegen Entgelt elektronisch, über das Internet oder ein elektronisches Netz erbracht wird. Dazu gehören:

  1. Online-Plattformen: Webseiten oder Apps, die es Nutzern ermöglichen, Inhalte hochzuladen, zu teilen oder zu verbreiten (z. B. soziale Netzwerke, Online-Marktplätze).
  2. Suchmaschinen: Dienste, die das Auffinden von Informationen im Internet erleichtern (z. B. Google, Bing).
  3. Online-Vermittlungsdienste: Plattformen, die als Vermittler zwischen Verbrauchern und Anbietern von Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalten fungieren (z. B. Amazon, Airbnb).
  4. Online-Shops.

Diese Dienste müssen den rechtlichen Rahmenbedingungen des Digital Services Act (DSA) und des Digitale-Dienste-Gesetzes folgen, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit im digitalen Raum zu gewährleisten.

 

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Was sind die Ziele?

Das Digitale-Dienste-Gesetz hat mehrere Ziele, die sich vor allem auf den Schutz der Nutzer, die Transparenz von Online-Plattformen und die Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz konzentrieren. Hier sind die wichtigsten Ziele:

  1. Schutz der Nutzerrechte: Das Gesetz soll die Rechte der Nutzer von Online-Diensten stärken, indem es klare Regeln für den Umgang mit Beschwerden und die Entfernung von Inhalten festlegt. Ziel ist es, die Nutzer vor ungerechtfertigten Sperrungen und Löschungen ihrer Beiträge zu schützen.
  2. Bekämpfung illegaler Inhalte: Plattformen sollen verpflichtet werden, illegale Inhalte wie Hassrede, Terrorismuspropaganda und Kinderpornografie schnell und effektiv zu entfernen. Dies soll zur Erhöhung der Sicherheit im digitalen Raum beitragen. Das DDG enthält hierzu spezielle Befugnisse der Behörden, um in solchen Fällen eingreifen zu können.
  3. Verantwortung der Plattformen: Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen, für die Inhalte, die sie hosten, Verantwortung zu übernehmen. Dies beinhaltet die Einrichtung von Beschwerdemanagementsystemen und die Benennung eines in der EU ansässigen rechtlichen Vertreters. Das DDG statuiert hierfür außerdem eine zentrale Beschwerdestelle.
  4. Sanktionsmöglichkeiten: Das Gesetz sieht Sanktionen vor, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Diese können Geldstrafen und andere Maßnahmen umfassen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen die gesetzlichen Vorgaben ernst nehmen.
  5. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Schaffung fairer Spielregeln sollen DSA und DDG kleinen und mittleren Unternehmen helfen, im Wettbewerb mit großen Online-Plattformen zu bestehen und Innovationen zu fördern.

Was sind Folgen bei Verstößen?

Das Digitale-Dienste-Gesetz ermöglicht Sanktionen bei Verstößen gegen den DSA durch deutsche Behörden. Eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste innerhalb der Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der DSA-Vorgaben und führt Bußgeldverfahren durch. Nutzer können Beschwerden direkt an diese Behörde richten, die ein benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichtet. 

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit setzt Werbevorschriften durch, und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht den Schutz von Minderjährigen. Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt Meldungen über strafbare Inhalte im Netz entgegen und verfolgt diese.


Digital Services Act und Digitale-Dienste-Gesetz: Was ist was?

Digital Services Act

  1. Verordnung der EU
  2. gilt für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar
  3. EU-Kommission überwacht die Einhaltung

Digitale-Dienste-Gesetz

  1. deutsches Gesetz
  2. gilt nur in der Bundesrepublik
  3. Bundesnetzagentur und nationale Behörden (z. B. Bundeskriminalamt, Bundesbeauftragter für den Datenschutz) zuständig
  4. setzt die konkreten und organisatorischen Vorgaben des DSA auf nationaler Ebene um und enthält als solches wenig eigene Vorschriften

Wann ist das Gesetz in Kraft getreten?

Mit Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes am 14. Mai 2024 wurden das Telemediengesetz und Teile des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes abgelöst.

Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens

  • 25. August 2023
    Der Digital Services Act gilt für sehr große Plattformen und Suchmaschinen
  • 20. Dezember 2023
    Das DDG wird vom Bundeskabinett beschlossen
  • 17. Februar 2024
    Der DSA gilt für alle anderen Betreiber
  • 21. März 2024
    Das DDG wird vom Bundestag beschlossen
  • 26. April 2024
    Das DDG wird vom Bundesrat gebilligt
  • 14. Mai 2024
    Das Digitale-Dienste-Gesetz tritt in Kraft

 

Welchen Einfluss hat das DDG auf andere Vorschriften und Regelungen?

Es gibt sehr viele angrenzende Themengebiete, die im Zusammenhang mit dem Digitale-Dienste-Gesetz erwähnt werden können. Das DDG steht beispielsweise in engem Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da beide Gesetze darauf abzielen, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen und den Missbrauch personenbezogener Daten zu verhindern. Dies umfasst auch Regelungen zur Verwendung personenbezogener Daten für Werbung und andere kommerzielle Zwecke. Ein weiteres angrenzendes Thema ist der Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum. Das DDG beinhaltet nicht nur Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern aller User vor Desinformation und Hassrede im Internet

Das Gesetz fördert auch die Transparenz und Fairness für gewerbliche Nutzer von Online-Plattformen und Suchmaschinen, was zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen beiträgt. Die Rolle des Bundeskriminalamts (BKA) bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität ist ein weiteres relevantes Thema. Das BKA nimmt Meldungen über strafbare Inhalte entgegen und verfolgt diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Mehr zum Thema Cyberangriffe erfährst du im Blogbeitrag auf dem HB Marketplace.

Zitate wichtiger beteiligter Akteure

  1. Susanne Dehmel (Bitkom) bezeichnete den DSA als „Meilenstein für Internetnutzer in der EU“, der den Schutz vor Produktfälschungen, Desinformation und Hassrede sowie die Sicherheit im Netz deutlich verbessern könne.
  2. Der Präsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW), Dirk Freytag, warnte, dass das DDG kein „Bürokratiemonster“ für Beschwerdeführer und betroffene Unternehmen werden dürfe.
  3. Dr. Tobias Mast vom Leibniz-Institut für Medienforschung nannte den DDG-Entwurf „im Großen und Ganzen recht gelungen“.


 

Fazit zum Digitale-Dienste-Gesetz

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) setzt den europäischen Digital Services Act (DSA) in Deutschland um und schafft klare Konsequenzen für alle Verantwortlichen im Bereich digitale Dienste. Es verpflichtet Anbieter wie Online-Plattformen und Suchmaschinen, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen und den Schutz der Nutzer zu gewährleisten.

Insbesondere die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben und bietet ein benutzerfreundliches Beschwerdemanagement. Nutzer profitieren von besseren Schutzmaßnahmen und faireren Bedingungen im digitalen Raum. Insgesamt stärkt das DDG die Rechte der Nutzer und fördert die Sicherheit und Transparenz im Internet.

Illustration zum Fazit zum Digitale-Dienste-Gesetz

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