Infografik auf der eigenen Seite einbinden
Gerne kannst du unsere Infografik auf deiner Webseite oder in deinem Blog einbinden. Dazu ist es nur nötig, den hier stehenden HTML-Code in deinen Blog- oder Webshop-Seite zu kopieren (z.B. in der Code-Ansicht). Das ist schnell gemacht und völlig unkompliziert.
Die Nutzung ist für dich als Händler oder Blogger selbstverständlich kostenfrei. Wir freuen uns, dich und auch deine Kunden oder Leser unterstützen zu können.
Du kannst die Infografik kostenlos auf dem HB Marketplace downloaden!
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So schaden Fake Shops auch Online-Händlern
Fake-Shops kopieren Inhalte und Produkte, um Kunden anzulocken:
- Eigenprodukte und -marken werden übernommen und zu wesentlich geringeren Preisen beworben
- Bilder und Beschreibungstexte werden komplett übernommen
- Der eigene Webshop wird nahezu vollständig kopiert und ist als Fake Shop unter nahezu identischer zu Webadresse zu erreichen
- Die vermeintlichen Schnäppchen werden von Fake-Shop-Betreibern mit Werbeanzeigen massiv auf Social-Media-Kanälen verbreitet
Betrugsmaschen auf Marktplätzen
- Betrüger senden Phishing-Mails an Verkäufer auf Amazon, um an ihre Zugangsdaten zu gelangen. Anschließend wird das Verkäuferkonto genutzt, um Waren zu verkaufen, die nie geliefert werden.
- Fake-Anbieter hängen sich an die Produkte seriöser Verkäufer, verkaufen zu Niedrigstpreisen und liefern nicht. Die Negativ-Erfahrung der Kunden wirkt sich auch auf die ehrlichen Händler aus.
Online-Händler kaufen Produkte bei Fake-Shops
- Immer wieder landen auch Shop-Betreiber beim Kauf von Waren auf Fake-Shop und bezahlen Produkte, die sie nie erhalten
- Besonders falsche Siegel und Kundenbewertungen machen es immer schwerer, gefälschte Shops von seriösen Händlern zu unterscheiden. Der Vertrauensverlust ist groß und kratzt letztendlich auch am Image der Branche.
Du hast einen Fake-Shop entdeckt oder wurdest durch eine betrügerische Verkaufsmasche geschädigt? Unsere erfahrenen Juristen beraten dich gern.
Fake-Shop oder Wettbewerbsverstoß?
Es kann vorkommen, dass Konkurrenten mit vorsätzlichem Handeln oder aus Unwissenheit Kriterien erfüllen, die auf viele Fake-Shops zutreffen. Zum Beispiel dann, wenn sie gesetzliche Hinweis- und Informationspflichten verletzen oder wenn sie Bilder und Texte verwenden, für deren Verwendung sie nicht die Rechte besitzen. Das allein macht sie längst nicht zum Fake-Shop — viel wahrscheinlicher handelt es sich um wettbewerbswidriges Verhalten. Ärgerlich und geschäftsschädigend sind diese Verstöße trotzdem. Deswegen können sie mit Mitteln nach dem UWG geahndet werden, z. B. mit Unterlassungsbegehren und Schadensersatz.
Abmahnbar sind z. B. folgende Wettbewerbsverstöße:
- Ein Konkurrent kopiert Daten/Bilder/Texte und verwendet diese selbst im eigenen Shop. Hier liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht und unter Umständen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor.
- Ein Konkurrent verwendet ein Logo, für dessen Nutzung er keine Rechte hat bzw. sie nicht nachweisen kann.
Im Rahmen unserer Rechtsberatung steht dir schon ab
29,90 Euro*
dauerhaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite.