Vereinssatzung – Kurz & Kompakt
- Ein Verein ist ein Zusammenschluss aus Personen mit gleichem Interesse, die das gleiche Ziel verfolgen.
- Jeder Verein benötigt grundsätzlich eine Vereinssatzung.
- Die Vereinssatzung regelt als Verfassung des Vereins dessen Struktur und Organisation, indem sie verschiedene Regularien festlegt.
- Kernbestandteile einer Vereinssatzung sind unter anderem: Name und Sitz des Vereins, Vereinszweck, Mitgliedschaftsbeiträge sowie Größe und Zusammensetzung des Vorstands.
- Zur Erstellung der Satzung gibt es kaum formale Vorgaben, aber es müssen die Anmeldevoraussetzungen nach § 59 BGB erfüllt werden: Die Satzung muss schriftlich in deutscher Sprache verfasst und von sieben Mitgliedern unterschrieben werden.
- Satzungen können nachträglich geändert werden, was allerdings erneut geprüft und genehmigt werden muss.
- Verstöße gegen die Vereinssatzung können verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen, z. B. den Ausschluss von Mitgliedern.
Was ist ein Verein?
Bei einem Verein handelt es sich um den Zusammenschluss mehrerer Personen mit gemeinsamen Interessen, die gemeinschaftlich das gleiche, in einer sogenannten Vereinssatzung definierte Ziel verfolgen. Vereine unterliegen dem Vereinsrecht (VereinsG), welches Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist.
Was ist das Vereinsregister?
Im Rahmen des Registerrechts wird nach der Vereinsregisterverordnung (VRV) bei Amtsgerichten ein Vereinsregister (VR) geführt. In diesem Register werden nach dem BGB alle gebildeten Vereine geführt, die eine Eintragung beantragt haben. Ein Verein darf damit den Zusatz “eingetragener Verein” (e.V.) führen.
Neben Neueintragungen werden aber auch sämtliche Änderungen oder Löschungen von Vereinen im Register vermerkt. Durch die Eintragung ins Vereinsregister wird ein Verein zu einer juristischen Person, die haftbar ist. Der Verein kann damit auch verklagt werden und selbst klagen.
Das Vereinsregister erfüllt dabei verschiedene Funktionen:
- Publikationsfunktion
- Kontrollfunktion
- Beweisfunktion
Unterschiede zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen
Nicht alle Vereine können ins Vereinsregister eingetragen werden, sondern nur sogenannte Idealvereine. Nach § 21 BGB können nur solche Vereine ins Vereinsregister eingetragen werden, deren Vereinszweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist.
Ein eingetragener Verein stellt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft dar und handelt als juristische Person. Unabhängig davon, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist oder nicht, benötigt er grundsätzlich eine Vereinssatzung.
Gemeinnützige Vereine
Wenn ein Verein als gemeinnützig gilt, kann er von der Befreiung von Ertrags- und Vermögenssteuern profitieren. Um das zu erreichen, ist die Gemeinnützigkeit allerdings beim zuständigen Finanzamt zu beantragen und anzuerkennen. Denn unabhängig vom definierten Zweck eines Vereins gilt dieser nicht automatisch als gemeinnützig.
Gemeinnützige Vereine dürfen nur gemeinnützige bzw. mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, was in der Satzung des Vereins eindeutig formuliert sein muss. Die Vereinssatzung muss also verschiedene Regelungen enthalten, welche die Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts widerspiegeln. Geregelt wird die Gemeinnützigkeit in §§ 51-68 der Abgabenordnung (AO), wobei rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine als gemeinnützig gelten können.
Kann ein Verein die Gemeinnützigkeit verlieren?
Ja, es kann passieren, dass ein Verein seine Gemeinnützigkeit verliert. Das passiert zum Beispiel, wenn:
- Der Verein seine in der Satzung definierten gemeinnützigen Zwecke ändert
- Die in der Satzung enthaltene Vermögensbindungsklausel geändert wird (wodurch nicht mehr sichergestellt werden kann, dass die finanziellen Mittel des Vereins nach seiner Auflösung tatsächlich gemeinnützigen Organisationen zugutekommen)
- Der Verein politische Meinungsbildung betreibt bzw. Kampagnen organisiert
- Der Verein kommerzielle Aktivitäten zum Schwerpunkt macht und somit eigenwirtschaftlich handelt
Vereinssatzung und Vereinsrecht
Jeder Verein unterliegt dem Vereinsrecht (VereinsG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Paragraphen 21 bis 79a des BGB regeln die Gründung, Organisation und die Haftung des Vereins. Das Vereinsgesetz regelt die öffentlich-rechtlichen Bezüge eines Vereins.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt einen umfassenden Leitfaden zum Vereinsrecht zur Verfügung. In dem Leitfaden erhältst du ausführliche Informationen zur Gründung eines Idealvereins, seiner Satzung und seinem laufenden Betrieb. Auch Hinweise zum Steuerrecht erhältst du im Leitfaden des BmJV.
Vereinssatzung, was ist das?
Bei einer Vereinssatzung handelt es sich nach § 25 BGB um die Verfassung des Vereins, in welcher die Struktur und Organisation des Vereins geregelt wird. In einer Vereinssatzung werden einerseits grundlegende Bestimmungen, aber auch die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, festgelegt.
Mit der Satzung legt der Verein den Grundstein für die Eintragung ins Vereinsregister und ggf. für den Status der Gemeinnützigkeit, insofern dieser angestrebt wird.
Jede Vereinssatzung muss den Anforderungen des BGB genügen. Zur Erstellung einer Vereinssatzung musst du die Anmeldevoraussetzungen nach § 59 BGB erfüllen. Eine Vereinssatzung muss:
- Schriftlich und
- in deutscher Sprache verfasst sowie
- von mindestens sieben Gründungs-Mitgliedern unterschrieben werden.
Auch nicht ins Vereinsregister eingetragene Vereine benötigen eine Satzung. Allerdings genügt es bei nicht eingetragenen Vereinen, wenn mindestens zwei volljährige Personen die Satzung des Vereins unterzeichnen.
Ist eine Satzung verpflichtend?
Ja, eine Vereinssatzung ist verpflichtend. Es ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, dass jeder Verein eine Satzung braucht. Ohne Vereinssatzung kann ein Verein außerdem nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
Warum braucht ein Verein eine Satzung?
Um ins Vereinsregister eingetragen werden zu können, benötigt ein Verein eine Satzung. Allerdings muss ein Verein bereits mit seiner Gründung gewährleisten, dass er sich mit einer rechtssicheren Satzung ins Vereinsregister eintragen lassen kann.
Abgesehen von der rechtlichen Vorgabe des Gesetzgebers, dass Vereine über eine Satzung verfügen müssen, ist diese für die Arbeit im Verein auch unerlässlich. Eine Vereinssatzung gewährleistet, dass die Organisation klare Strukturen und Regeln hat, um effektiv zu funktionieren und ihre Ziele zu erreichen.
Mit Hilfe einer Vereinssatzung wird bestimmt, wie der Verein organisiert wird, wie innerhalb eines Vereins gewählt wird und welche Rechte jedes einzelne Vereinsmitglied hat. Mit Hilfe einer Vereinssatzung wird das Vereinsleben geprägt bzw. mitgestaltet.
Unterschied Vereinssatzung Vereinsordnung
Bei einer Vereinsordnung handelt es sich lediglich um eine mögliche Ergänzung zur Vereinssatzung. Durch eine Vereinsordnung können weitere Teile des Vereinslebens festgehalten bzw. allgemein gehaltene Satzungsregelungen spezifiziert werden.
Die Ordnung ist zwar verbindlich für die Mitglieder des Vereins, aber an weniger rechtliche Vorgaben gebunden und kann daher einfacher erstellt und bearbeitet werden. Wie Vereinsordnungen geändert werden, kann in der Vereinssatzung festgehalten werden.
Gemeinnützigkeit und Vereinssatzung
Die Vereinssatzung wirkt sich insofern auf die Gemeinnützigkeit des Vereins aus, dass der in der Satzung definierte Zweck des Vereins die Möglichkeit beeinflusst, als gemeinnütziger Verein aufzutreten.
Aus der Satzung des Vereins muss eindeutig hervorgehen, dass keine wirtschaftlichen, sondern nur mildtätige bzw. gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Entsprechend den Bestimmungen der Satzung zur Abgabenordnung (AO) sollte das am besten wörtlich in deiner Vereinssatzung festgehalten werden.
Der Zweck des Vereins muss eindeutig aus der Satzung hervorgehen, wenn diese Zwecke verfolgt werden:
- Gemeinnützige Zwecke: Die Tätigkeit im Verein soll die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet fördern.
- Mildtätige Zwecke: Die Tätigkeit des Vereins verfolgt das Ziel, hilfsbedürftige Menschen selbstlos zu unterstützen.
- Kirchliche Zwecke: Die Tätigkeit des Vereins gilt der selbstlosen Förderung von Religionsgemeinschaften.
In die Vereinssatzung eines gemeinnützigen Vereins gehören neben den gemeinnützigen Zwecken nach § 60 AO zudem auch:
- genaue Festlegung der selbstlosen Tätigkeit
- angestrebte Maßnahmen zur Umsetzung des Zwecks
Auch die in der Satzung definierten Mitgliedschaftsbeiträge spielen beim Status der Gemeinnützigkeit eine Rolle. Denn die Beiträge dürfen nicht so hoch sein und damit Personen ausschließen, um weiterhin als gemeinnützig gelten zu können.
Die Vereinssatzung und die darin formulierten Regelungen sind für den Verein und seine Mitglieder verbindlich. Wenn sich Vereine in ihrer täglichen Arbeit von den Satzungsinhalten entfernen, kann das Probleme verursachen. Beispielsweise könnten auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse für unwirksam erklärt werden.
Wann ist eine Vereinssatzung wirksam?
Grundsätzlich unterliegt eine Vereinssatzung wenigen gesetzlichen Bestimmungen, trotzdem hat sie nach § 57 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verschiedene gesetzliche Mindestanforderungen zu erfüllen.
Wer muss die Vereinssatzung unterschreiben?
Eine Satzung eines eingetragenen Vereins muss von mindestens sieben erwachsenen Mitgliedern unterschrieben werden. Bei nicht eingetragenen Vereinen reicht die Unterschrift von zwei erwachsenen Mitgliedern.
Wie lange ist eine Vereinssatzung gültig?
Vereinssatzungen sind unbegrenzt gültig und können genutzt werden, solange die Inhalte aktuell sind bzw. der tatsächlichen Tätigkeit des Vereins entsprechen.
Wann ist eine Vereinssatzung ungültig?
Es ist möglich, dass eine Vereinssatzung für ungültig erklärt wird. Wird beispielsweise gegen §§ 21 ff. BGB verstoßen, ergeben sich Unwirksamkeitsgründe. Sollte die Vereinssatzung Fehler aufweisen, werden sie bei der Überprüfung der Satzung festgestellt. Spätestens das Amtsgericht macht dich bei der Eintragung ins Vereinsregister auf Fehler aufmerksam.
Was passiert, wenn Teile der Satzung rechtswidrig sind?
Ein Verein darf in seiner Tätigkeit und somit in seiner Satzung nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Das kann im schlimmsten Fall zur Auflösung des Vereins führen. Vor der Eintragung ins Vereinsregister kann zudem das Registergericht einzelne Klauseln beanstanden.
Wer prüft eine Vereinssatzung?
Bevor die Vereinssatzung im Rahmen einer Mitgliederversammlung final beschlossen wird, empfiehlt sich eine Überprüfung. Überprüft werden kann eine Vereinssatzung durch:
- (d)einen Anwalt
der sicherstellen kann, dass deine Vereinssatzung nicht nur alle wichtigen Elemente enthält, sondern den Vereinsmitgliedern ein effektives Mitwirken im Verein ermöglicht. - das Finanzamt
überprüft, ob die notwendigen Formulierungen vorliegen, durch die die Gemeinnützigkeit erlangt bzw. beibehalten werden kann. Außerdem gibt das Finanzamt Hinweise, wenn die Vereinssatzung nicht die Voraussetzungen der Mustersatzung nach Abgabenordnung (AO) erfüllt. - den zuständigen Rechtspfleger beim registerführenden Amtsgericht
Ein Rechtspfleger des Amtsgerichts prüft vorrangig, ob die Satzung die Mindestanforderungen des BGB erfüllt.
Auch das Vereinsregister kann als Hilfestellung fungieren. Dafür wird ihnen die Vereinssatzung übersandt und um ihre Stellungnahme gebeten.
Erst nach der erfolgreichen Überprüfung und ggf. Umsetzung notwendiger Korrekturen sollten die Beschlüsse in der Mitgliederversammlung gefasst werden. Anschließend beantragt ein Notar die Aufnahme ins bzw. die Änderung im Vereinsregister.
Das Registergericht kann aber unzulässige oder unklare Satzungsregelungen beanstanden. Das Gericht äußert zunächst Bedenken, die der Antragsteller noch umsetzen kann. Dem Registergericht ist es aber auch möglich, Eintragungen ins Vereinsregister abzulehnen.
Lass dich beraten
Mit deinem direkten Draht zu einem erfahrenen Rechtsanwalt kannst du alle Rechtsfragen lösen, die dir noch Rätsel aufgeben. In unserer Rechtsberatung Flatrate profitierst du von einer kompetenten Rund-um-die-Uhr-Beratung in ganz verschiedenen Rechtsgebieten.
Vereinssatzung – Was muss rein?
Die Vereinssatzung kann vom Verein bzw. von der Mitgliederversammlung individuell formuliert werden. Dabei sind nur wenige Anforderungen zu berücksichtigen.
Eine Vereinssatzung muss unter anderem klar definieren:
- welchen Zweck der Verein verfolgt
- welche Bei- und Austrittsmöglichkeiten Mitglieder haben
Kernbestandteile einer Vereinssatzung
Eine Vereinssatzung muss nach § 58 BGB mindestens folgende Punkte enthalten:
- Name des Vereins
- Vereinssitz (Ortsangabe ist ausreichend)
- (gemeinnütziger) Vereinszweck
- Eintritt und Austritt von Mitgliedern
- Mitgliedsbeiträge
- Voraussetzungen für Einberufung der Mitgliederversammlung
- Voraussetzungen für Beurkundung von Beschlüssen
- Größe und Zusammensetzung des Vorstandes
- Anspruch auf Vergütung des Vorstandes
- Ggf. Hinweis auf die Eintragung ins Vereinsregister
Insbesondere der Name und Sitz des Vereins sowie sein Zweck sind Angaben, die gesetzlich verpflichtend sind.
In der Vereinssatzung sollte zudem festgelegt werden, ob Mitgliedsbeiträge zu leisten sind. Fehlt diese Regelung, dürfen keine Beiträge erhoben werden. Allerdings empfehlen wir dir, die Art und Höhe der Beiträge in einer zusätzlichen Vereinsordnung zu bestimmen, um mit jeder Aktualisierung aufwändige Satzungsänderungen zu vermeiden.
Der Zweck des Vereins ist zwingend in der Vereinssatzung festzuhalten, da dies darüber entscheidet, ob der Verein als gemeinnützig anerkannt werden kann. Auch die Rechtsfähigkeit des Vereins ist von seinem definierten Zweck abhängig.
Wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, sollte in der Vereinssatzung ein entsprechender Hinweis enthalten sein, zum Beispiel:
“Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Mit Eintragung führt er den Namenszusatz “e.V.”.
Weitere Themen der Vereinssatzung
Über die Kernthemen hinaus gibt es mit §§ 21 ff. BGB weitere Themen, die in einer Vereinssatzung geklärt werden können. Die sogenannten gesetzlichen Regelverfassungen stellen einen ausgewogenen Interessenausgleich aller am Verein beteiligten Personen sicher. Wenn für deinen Verein davon abweichend andere Regelungen gelten sollen, müssen diese zusätzlich in die Vereinssatzung aufgenommen werden.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Die Vergabe von Sonderrechten an bestimmte Personen
- Stärkere Beschränkung von Mitgliederrechten
- Bildung weiterer Vereinsorgane (zus. zum Vorstand und der Mitgliederversammlung, z. B. ein Beirat oder Kuratorium)
Weitere Themen in der Vereinssatzung sind rund um die Mitgliederversammlung möglich:
- Form, Ladungsfrist und Zuständigkeiten für die Einberufung der Versammlung
- Anzahl und zeitliche Lage der ordentlichen Versammlungen
- Umstände zur Einberufung einer außerordentlichen Versammlung
Außerdem festgehalten in einer Vereinssatzung sollten Regeln zum Ein- und Austritt in und aus dem Verein. In der Vereinssatzung muss Mitgliedern das Austrittsrecht gewährleistet werden, wobei die Kündigungsfrist nicht höher als 2 Jahre angesetzt werden darf.
Werden diese Punkte nicht explizit in der Satzung des Vereins festgehalten, gelten die Auslegungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Vereine haben eine gewisse Vereinsautonomie, was es ihnen ermöglicht, ihre innere Ordnung weitestgehend selbst zu bestimmen. Trotzdem darf eine Vereinssatzung nicht beliebig jede Regelung treffen. Nicht zulässig sind zum Beispiel Regelungen, die Willkür ermöglichen oder Fremdeinfluss im Verein zulassen, sodass die selbstständige Willensbildung des Vereins gefährdet ist.
Vereinssatzung – Erstellen oder Mustervorlage nutzen
Obwohl es zur Erstellung einer Vereinssatzung kaum formale Vorgaben gibt, solltest du dennoch gewissenhaft vorgehen. Wichtig ist, dass die Satzung individuell zu deinem Verein passt bzw. individuell auf deinen Verein mit seinen verschiedenen Organen zugeschnitten ist.
Eine Vereinssatzung wird optimal, wenn sie unter Mitwirkung aller Beteiligten erstellt wird. Bei der Vereinssatzung kannst du zum Beispiel von erfahrenen Beratern unterstützt werden.
Auf Muster zu Vereinssatzungen zurückzugreifen, kann aber auch Vorteile haben. Eine Vorlage bietet eine gute Grundlage für die Erstellung einer ersten Vereinssatzung und kann zur Erstellung der Satzung ein hilfreicher Leitfaden sein.
Wie muss eine Vereinssatzung aussehen?
Zur Erstellung einer Vereinssatzung gibt es keine formalen Vorgaben. Die Vereinssatzung muss aber so erstellt werden, dass sie die Anmeldungsvoraussetzungen nach § 59 BGB erfüllt werden. Das heißt, die Vereinssatzung muss schriftlich in deutscher Sprache verfasst und von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden.
Nicht nur deine Vereinssatzung stellen wir dir zur Verfügung. Mit unserem Musterschreiben-Assistent hast du die wichtigsten Vorlagen immer griffbereit, egal ob Arbeitsverträge, Mahnschreiben oder Musterschreiben zu Transportschäden oder Widerrufen. Erstelle dir mit Hilfe unseres Assistenten ganz schnell rechtskräftige Dokumente, Verträge und weitere rechtliche Dokumente, die du einfach herunterladen kannst.
Änderung der Vereinssatzung
Eine Vereinssatzung kann geändert werden, allerdings ist dies an formale Vorgaben geknüpft. Beispielsweise kann eine Satzungsänderung nur in einer Mitgliederversammlung bestimmt werden. Sie muss protokolliert und anschließend ins Vereinsregister eingetragen werden, damit sie wirksam ist.
Beachte dabei, dass jede Bearbeitung der Satzung als Satzungsänderung gilt. Also jede Umformulierung des bestehenden Texts, alle Streichungen oder Ergänzungen gelten als Änderung der Vereinssatzung.
Wann muss eine Vereinssatzung geändert werden?
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Änderung der Vereinssatzung nötig machen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Verlegung des Vereinssitzes
- Erweiterung des Vereinszwecks
- Wegfallen oder Verändern bisheriger Regelungen
- Vergrößerung des Vorstands oder Änderung der Aufgabenbereiche
Eine Satzung kann grundsätzlich jederzeit geändert werden, es empfiehlt sich sogar eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Abänderung der Vereinssatzung. Insbesondere mit fortschreitender Digitalisierung und den sich verändernden Anforderungen ist es bei einer Vereinssatzung unabdingbar, sie aktuell zu halten, um mit der Vereinsarbeit nicht gegen ihre Regularien zu verstoßen.
Verein – Satzungsänderung oder Neufassung
Wenn nicht nur Änderungen an der Satzung vorgenommen, sondern sie neu formuliert wird, spricht man von einer Satzungsneufassung. Das Verfahren ist im Grunde ähnlich wie bei einer Satzungsänderung, allerdings muss die neue Satzung vom Registergericht erneut geprüft und genehmigt werden.
Mit der Neufassung der Vereinssatzung und ihrer Eintragung ins Vereinsregister werden alle vorherigen Fassungen beim Amtsgericht gelöscht.
In den meisten Fällen muss eine Vereinssatzung nicht so grundlegend verändert werden, dass sie komplett neu formuliert werden muss. Mit Hilfe einer Satzungsänderung, die in Zusammenarbeit von Vorstand und Mitgliedern entsteht, ist es möglich, verschiedene Änderungen an der Satzung vorzunehmen.
Alternativ zur Satzungsänderung kann die Vereinssatzung auch durch eine Vereinsordnung ergänzt werden. Diese ist auch im Nachhinein einfacher anzupassen als die ganze Satzung. Eine Vereinsordnung darf der Satzung nicht widersprechen und obwohl sie rechtlich gesehen keine Relevanz hat, ist sie für die Mitglieder des Vereins verbindlich.
Wer kann eine Vereinssatzung ändern?
Die Satzungsänderung kann durch den Vorstand des Vereins initiiert werden. Der darf die Satzung aber nicht einfach ändern. Über die Änderung der Vereinssatzung muss in einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden, nachdem die Mitglieder mit einer Ankündigung zur Abstimmung zur Satzungsänderung eingeladen wurden.
Wie ändert man eine Vereinssatzung?
Um eine Vereinssatzung ändern zu können, erfolgt eine Abstimmung in der Mitgliederversammlung. Eine Satzungsänderung kann so ablaufen:
- Ankündigung der Änderung der Vereinssatzung in der Einladung zur Mitgliederversammlung Die Vereinsmitglieder müssen vor der Satzungsänderung darüber informiert werden. Über die Satzungsänderung darf in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese vorab in der Einladung angekündigt wurde.
- Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung
Um die Satzungsänderung letztlich zu erwirken, braucht es nach § 33 Abs. 1 BGB eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Das gilt aber nur, wenn in der Satzung keine abweichenden Regelungen zur Beschlussfassung getroffen wurden, denn der Verein hat die Möglichkeit, in seiner Satzung Mehrheitsverhältnisse festzulegen. - Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister
Eine Änderung der Satzung wird erst rechtswirksam, wenn sie ins Vereinsregister eingetragen ist. Dafür müssen die Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl eine Vereinsregisteranmeldung unterschreiben, notariell beglaubigen lassen und beim Amtsgericht abgeben.
Gegebenenfalls erfolgt vor der Ankündigung und Einladung zur Mitgliederversammlung zusätzlich eine Vorprüfung durch den Rechtsanwalt, den Steuerberater und ggf. den Dachverband des Vereins.
Welche Veränderungen müssen dem Vereinsregister gemeldet werden?
Sobald eine Vereinssatzung geändert wird, muss das im Vereinsregister eingetragen werden. Für die Satzungsänderung benötigt das Vereinsregister verschiedene Dokumente:
- ggf. Kopie der Einladung zur Mitgliederversammlung
- Kopie des Protokolls der Mitgliederversammlung
- notariell beglaubigte Vereinsregisteranmeldung
- ggf. Kopie der Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt.
Ob die Einladung und die Freistellungsbescheinigung benötigt werden, ist vom zuständigen Registergericht abhängig.
Was kostet bei einem Verein eine Satzungsänderung beim Amtsgericht?
Für eine Satzungsänderung fallen beim Notar Kosten zwischen 50 und 100 € an.
Vereine und ihr Vorstand
Nach § 26 BGB handelt es sich beim Vorstand um den gesetzlichen Vertreter des Vereins. Der Vorstand vertritt den Verein im Rechtsverkehr und übernimmt dessen Geschäftsführung.
Für eine Vereinssatzung ist es zwingend notwendig, Vorstandsämter und eine Verteilung von Aufgaben festzuhalten, damit der Verein handlungsfähig ist und bleibt. Jede von der Satzung vorgesehene Vorstandsposition muss also besetzt sein, wobei eine zusätzliche Vertretungsregelung empfehlenswert ist für den Fall, dass Positionen unbesetzt bleiben.
Wie viele Mitglieder muss der Vorstand eines Vereins haben?
Wie viele Mitglieder der Vorstand eines Vereins mindestens haben muss oder maximal haben darf, wird in der Vereinssatzung festgehalten. In der Satzung eines Vereins wird außerdem definiert, ob Nichtmitglieder oder Minderjährige zum Vorstand gewählt werden dürfen.
Die Anzahl der Mitglieder des Vereinsvorstands sollte nicht zu groß sein. Außerdem empfiehlt sich eine Vertretungsregelung, um Handlungsunfähigkeit des Vereins zu vermeiden.
Eine namentliche Nennung der Vorstandsmitglieder ist für die Satzung des Vereins nicht notwendig.
Sollen Mitglieder des Vorstands für ihren Aufwand eine Ehrenamtspauschale erhalten, so muss das in der Vereinssatzung festgehalten bzw. gestattet werden. Es droht der Verlust des Status der Gemeinnützigkeit des Vereins, wenn diese Angabe fehlt. Das gilt allerdings nur für den Vorstand und nicht für alle Mitglieder des Vereins.
Was darf der Vorstand eines Vereins alleine entscheiden?
Im Grunde ist die Vertretungsbefugnis des Vereinsvorstands unbeschränkt. Das heißt, dass alle Rechtsgeschäfte, die der Vorstand für den Verein tätigt, wirksam sind. Aber nach § 40 BGB ist es möglich, Beschränkungen der Vertretungsbefugnis in die Vereinssatzung aufzunehmen.
Verstößt der Vorstand anschließend gegen diese Beschränkungen, ist er gegenüber dem Vertragspartner persönlich haftbar. Außerdem kann der Verein den Vorstand in Haftung nehmen, wenn er nach den Regelungen der Vereinssatzung seine Kompetenzen überschritten hat.
Verstöße gegen die Satzung und Ausschluss von Mitgliedern
Verstöße gegen die Vereinssatzung, egal ob durch den Verein als solchen oder einzelne Mitglieder, können verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen.
Verstöße gegen die Vereinssatzung
Verstößt ein Vereinsmitglied gegen die Vereinssatzung, kann das Verhalten geahndet werden, z. B. durch ein vereinsrechtliches “Strafverfahren”. Für solche Situationen hat der Verein einen Strafenkatalog in die Vereinssatzung aufgenommen.
Dieses “Strafverfahren” wird in seinem Vorgang möglichst genau in der Satzung festgehalten, wie zum Beispiel die Einberufung eines Schiedsgerichts. Das betroffene Vereinsmitglied kann sich dabei durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen und hat nach dem vereinsinternen Verfahren die Möglichkeit, die getroffenen Maßnahmen per Feststellungsklage eines staatlichen Gerichts überprüfen zu lassen.
Ein Gericht überprüft dabei nur, ob die Strafe durch die in der Vereinssatzung getroffenen Regelungen gestützt wird und ob das hier definierte “Strafverfahren” eingehalten wurde. Eine Strafe kann allerdings als “grob unbillig” eingestuft werden, wenn sie nicht im Verhältnis zum Vorwurf bzw. Verstoß steht.
Aber auch der Verein als solcher kann gegen die Vereinssatzung verstoßen. Das passiert, wenn beispielsweise die Tätigkeit des Vereins nicht mehr dem entspricht, was in der Satzung definiert wurde, oder wenn andere Regularien nicht mehr eingehalten werden.
Bestimmt durch das Vereinsgesetz (VereinsG) ist es zudem möglich Vereinsverbote zu verhängen, wenn sich der Verein beispielsweise gegen die demokratische Grundordnung oder gegen Strafgesetze richtet. Dadurch wird das Vereinsvermögen beschlagnahmt und der Verein erlischt. Ein Verein wird aber nicht aufgelöst, wenn ihm das zuständige Registergericht die Rechtsfähigkeit entzieht. Er besteht dann als nichts-rechtsfähiger Verein fort und unterliegt den Regelungen nach § 54 BGB.
Vereinssatzung – Ausschluss von Mitgliedern
In die Vereinssatzung wird ein Strafenkatalog aufgenommen, wobei als schwerwiegendste Strafe der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein infrage kommt.
Vereinsauflösung
Wenn der Verein nicht mehr genügend Mitglieder hat oder von der Insolvenz bedroht ist, kann es nötig sein, ihn aufzulösen. Eine Vereinsauflösung wird durch § 41 BGB geregelt, der besagt, dass ein Beschluss der Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins führen kann. Insofern die Vereinssatzung nichts anderes bestimmt, braucht es auch dafür eine Dreiviertelmehrheit.
Nach dem Beschluss befindet sich der Verein im Stadium der Liquidation, der beim zuständigen Amtsgericht durch einen beglaubigten Antrag angemeldet werden muss. Außerdem muss der Verein eine Bekanntmachung veröffentlichen, sodass sich gegebenenfalls vorhandene Gläubiger melden können.
Der Verein kann erst aus dem Vereinsregister gelöscht werden, wenn die notariell beglaubigte Liquidation beim Vereinsregister vorgelegt wurde. Bis dahin besteht der Verein, wobei die Vereinsauflösung im Stadium der Liquidation auch durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung wieder rückgängig gemacht werden kann.
Ein Verein kann auch automatisch enden bzw. erlöschen. Nach § 74 BGB kann ein Verein entsprechend seiner Bestimmung durch den
Zeitablauf von alleine enden.
Unsere Mitgliedschaftspakete
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
- Sichere Cookie-Banner-Lösung
- Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
- Shop-Tiefenprüfung inkl. GPSR-Check für 5 Produkte (Unlimited und Professional)
- Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
Fazit zur Vereinssatzung
Eine Vereinssatzung ist ein entscheidendes Dokument für das reibungslose Funktionieren eines Vereins. Von der Festlegung der Vereinsziele bis hin zur Klärung der Mitgliedschaftsbedingungen und der Organisationsstruktur legt die Satzung den Rahmen für sämtliche Aktivitäten fest. Durch eine sorgfältige Erstellung und regelmäßige Überprüfung kann die Vereinssatzung nicht nur Konflikte vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Mitglieder stärken und die rechtliche Sicherheit des Vereins gewährleisten.
Indem man die rechtlichen Anforderungen versteht und bewährte Praktiken anwendet, legt man die Grundlage für einen erfolgreichen und nachhaltigen Verein. Eine gut ausgearbeitete Satzung kann den Mitgliedern Sicherheit bieten, ihr Engagement fördern und den Verein auf dem Weg zu seinen Zielen unterstützen. Betrachte die Vereinssatzung also als lebendiges Instrument zur Gestaltung und Führung deines Vereins.FAQ zur Vereinssatzung
Wie erstellt man eine Vereinssatzung?
Bei der Erstellung der Vereinssatzung solltest du dich an die vorgegebenen Inhalte halten. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und eine Ablehnung der Vereinssitzung durch das Amtsgericht zu verhindern, empfehlen wir dir aber, dich bei der Erstellung professionell unterstützen zu lassen.
Welche Punkte müssen in einer Vereinssatzung enthalten sein?
Eine Vereinssatzung kann recht frei formuliert werden, muss aber zwingend folgende Punkte enthalten:
- Name des Vereins
- Sitz des Vereins
- Zweck des Vereins
- Eintragungswille ins Vereinsregister
Ist eine Vereinssatzung öffentlich?
Das zuständige Gericht stellt Vereinssatzungen im Vereinsregister zum Einsehen öffentlich zur Verfügung.
Wer darf eine Vereinssatzung einsehen?
Da Vereinssatzungen öffentlich zugänglich sind, steht es jedem frei, sie einzusehen.
Wie komme ich an die Satzung eines Vereins?
Für Mitglieder des Vereins besteht Anspruch darauf, eine Abschrift der aktuellen Vereinssatzung ausgehändigt zu bekommen. Ansonsten sind Vereinssatzungen im Vereinsregister des zuständigen Gerichts öffentlich einsehbar.
Wo ist die Vereinssatzung hinterlegt?
Ein Verein hat keine Pflicht, die Vereinssatzung zu veröffentlichen. Die Satzung eines Vereins ist im Vereinsregister des zuständigen Gerichts ohnehin öffentlich einsehbar.
Muss eine Vereinssatzung auf die Homepage?
Nein, eine Vereinssatzung muss nicht zwingend auf der Homepage des Vereins eingebunden werden.
Rolle der Mitgliederversammlung bei Satzungsfragen
Soll die Vereinssatzung angepasst werden, so darf das der Vorstand des Vereins nicht alleine entscheiden. Er muss die Mitglieder über die geplante Anpassung informieren, sie zu einer Versammlung einladen und dann gemeinsam über die Satzungsänderung abstimmen lassen.
Das könnte dich auch interessieren
- Vereinsrecht » Ratgeber für Vereinsgründung & -führung
- Rechtssicheres Impressum für deinen Verein
- Anwaltskosten » Von der Erstberatung zur juristischen Betreuung
- Cannabis Social Club » Anbauvereinigungen für Eigenbedarf
- Cannabis-Legalisierung » Eckpunktepapier und Pläne zur Umsetzung