Abmahnung wegen Filesharing: Das musst du jetzt tun
Das Thema Filesharing-Abmahnungen sorgt immer wieder für Verunsicherung - bei Verbrauchern und Unternehmen. Viele Betroffene erhalten plötzlich Post von einer Anwaltskanzlei mit hohen Forderungen – oft ohne sich bewusst zu sein, etwas Verbotenes getan zu haben.
Wichtig: Wer eine Abmahnung erhält, sollte besonnen reagieren und keine übereilten Entscheidungen treffen. Oft lassen sich die Forderungen reduzieren oder sogar ganz abwehren.
Das Wichtigste bei einer Abmahnung: Keine Panik. Unsere Rechtsanwälte kennen das Geschäft seit vielen Jahren und haben über 26.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeitet. Wir helfen dir schnell und kompetent weiter.
Du hast eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Keine Panik. Unsere Rechtsanwälte kennen das Geschäft seit vielen Jahren und haben über 26.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeitet. Wir helfen dir schnell und kompetent weiter.
- Schnelle Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte
- Hilfe bei bereits erhaltener Abmahnung
- Schnelle und unkomplizierte Hilfe – auch rückwirkend und bei Selbstverschulden
Unser Tipp: Lass dich von uns juristisch beraten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen dir schnell und unkompliziert weiter – egal, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.
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Filesharing kurz erklärt
Filesharing bedeutet das Teilen und Austauschen von Dateien über das Internet oder ein lokales Netzwerk. Zum Beispiel über eine Online-Tauschbörse. Dabei können verschiedene Arten von Dateien übertragen werden, wie Musik, Filme, Dokumente oder Software. Das Ganze funktioniert über unterschiedliche Technologien, zum Beispiel Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P), Cloud-Dienste oder direkte Downloads von Servern.
Es gibt sowohl legale als auch illegale Formen des Filesharings. Wenn du zum Beispiel eine Datei mit einer Erlaubnis des Urhebers teilst, ist das in Ordnung. Problematisch wird es, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis verbreitet werden – das kann schnell rechtliche Konsequenzen haben.
Ich habe eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten – was kann ich tun?
Wenn du eine Abmahnung aufgrund von illegalem Filesharing erhalten hast, sollte diese einer individuellen Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unterzogen werden. Auch, wenn es erstmal ein Schock ist: es ist wichtig, ruhig zu bleiben und besonnen zu handeln.
Nicht in Panik geraten
Eine Abmahnung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt
Nicht sofort unterschreiben
Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst
Nicht sofort bezahlen
Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger
Wichtig:
- Frist einhalten, aber nicht in Panik geraten. Die Abmahnkanzleien setzen oft kurze Fristen, aber übereilte Reaktionen können teuer werden.
- Nicht einfach zahlen oder unterschreiben. Eine voreilige Unterschrift kann dich langfristig binden.
- Lass deine Filesharing-Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen.
Warum?
Wenn die beiliegende Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, können sich daraus unangenehme Konsequenzen für dich ergeben. Eventuell drohen dann bei zukünftigen Verstößen erhebliche Vertragsstrafen. Keine Sorge, wir unterstützen dich:
- Wir setzen uns umgehend mit dir in Verbindung
- Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und tatsächlich ein Verstoß gegen Filesharing vorliegt
- Wir modifizieren die Unterlassungserklärung ggf. zu deinen Gunsten
- Wir prüfen, ob die geforderten Abmahnkosten zu hoch angesetzt sind
Jetzt Abmahnung hochladen
Nutze den Abmahnungsupload und sende uns alle vorhandenen Unterlagen zu. Um dich vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig - oder nutze unseren Rückrufservice für eine persönliche und kostenlose Beratung. Schriftlich erreichst du uns problemlos über das Kontaktformular.
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Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen.
Wie geht es jetzt weiter?
Folgen und Ablauf einer Filesharing-Abmahnung
Wer beim illegalen Filesharing erwischt wird, erhält oft eine kostspielige Abmahnung. Hier erfährst du, wie der Ablauf typischerweise aussieht und welche Schritte wichtig sind.
Ermittlung der IP-Adresse
Die Rechteinhaber lassen P2P-Netzwerke überwachen und beantragen beim Gericht die Herausgabe der zugehörigen Nutzerdaten.
Erhalt der Abmahnung
Betroffene erhalten Post von einer Abmahnkanzlei mit folgenden Forderungen:
- Unterlassungserklärung: Verpflichtung, den Verstoß nicht zu wiederholen – bei erneutem Verstoß drohen hohe Vertragsstrafen. Nicht ungeprüft unterschreiben. Sie ist häufig zu weit gefasst, wodurch weitere Risiken entstehen können.
- Schadensersatz: Betrag für die Nutzung der Datei („Lizenzschaden“). Dieser ist oft überzogen. Dieser ist oft überzogen. So kann für einen Film eine Summe von 900 € oder mehr verlangt werden, obwohl marktübliche Lizenzgebühren weitaus niedriger liegen.
- Anwaltskosten: Hohe Gebühren, basierend auf einem überhöhten Streitwert.
- Vergleichszahlung: Pauschalbetrag für Schadensersatz + Anwaltskosten. Dieser Betrag ist oft verhandelbar.
Mögliche Konsequenzen
Wer eine Filesharing-Abmahnung erhält, sollte die Forderungen genau prüfen. Je nach Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
- Zahlung oder Vergleich, falls berechtigt
- Abwehr der Abmahnung, wenn der Vorwurf nicht haltbar ist
- Klage oder Mahnbescheid, falls ignoriert
Eine Abmahnung sollte man ernst nehmen, aber besonnen reagieren. Mit rechtlicher Beratung lassen sich oft hohe Kosten vermeiden.
Wichtig: Lasse dich nicht unter Druck setzen. Du solltest du die Fristen einhalten, aber dir erst rechtlichen Rat einholen. Es ist wichtig, die Berechtigung der Forderungen genau zu prüfen. Eine pauschale Zahlung ohne anwaltliche Überprüfung ist nicht empfehlenswert. Oft lassen sich die Beträge reduzieren oder sogar ganz abwehren.
Soforthilfe bei Abmahnung
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Filesharing: Wird man für den Upload oder den Download abgemahnt?
Bei einer Abmahnung im Zusammenhang mit Filesharing geht es meistens um den Upload, also das illegale Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Dateien. Das passiert oft unbewusst in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P), wie bei BitTorrent: Während du in einem P2P-Netzwerk eine Datei herunterlädst, werden bereits geladene Teile automatisch für andere Nutzer hochgeladen – und genau das führt zur Abmahnung. Der Upload geschieht also automatisch parallel.
Der Download allein kann in Deutschland zwar auch illegal sein (z. B. bei offensichtlichen Raubkopien), aber Abmahnungen werden in der Regel verschickt, weil jemand eine Datei anderen zur Verfügung gestellt hat. Das heißt, der eigentliche Gegenstand der Abmahnung ist meistens der Upload.
Warum wir die bessere Wahl für dich sind
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen und bieten dir professionelle Hilfe bei Abmahnungen. Durch eine Mitgliedschaft erhältst du bei uns Zugang zu einem Team von Rechtsexperten, die schnell und effektiv auf Abmahnungen reagieren. Mit festen Mitgliedsbeiträgen gibt es keine bösen Überraschungen bei den Kosten. Die hohe Erfolgsquote und das positive Feedback von unseren Mitgliedern sprechen für sich.
Unser erfahrenes Anwaltsteam hilft dir schnell und zuverlässig bei Abmahnungen.
Sobald deine Abmahnung bei uns eingegangen ist, setzen wir uns umgehend mit dir in Verbindung.
Du erhältst kompetente Rechtsberatung in verschiedenen Rechtsgebieten von spezialisierten Rechtsanwälten.
FAQ zur Filesharing-Abmahnung

Wann verjähren die Schadensersatzansprüche?
Schadensersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Abmahnung erfolgt ist.
Achtung: Manche Kanzleien versuchen, die längere Verjährungsfrist von 10 Jahren geltend zu machen (§ 102 UrhG i.V.m. § 852 BGB), indem sie argumentieren, dass es sich um eine unerlaubte Bereicherung handelt. Diese Auslegung ist jedoch umstritten, und es gibt Urteile, die die dreijährige Verjährung bestätigt haben. Eine rechtliche Prüfung lohnt sich daher besonders, wenn eine ältere Forderung geltend gemacht wird.
Welche Vorschriften gibt es und wo finde ich sie?
Die wichtigsten Gesetze sind:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG) → Regelt die Rechte der Urheber und Verstöße.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) → Enthält Regelungen zur Verjährung (§§ 195, 199 BGB) und Schadensersatz (§ 823 BGB).
- Telekommunikationsgesetz (TKG) → Regelt, wann Provider Daten herausgeben dürfen (§ 101 UrhG).
Wie wird die formelle Wirksamkeit der Abmahnung festgestellt?
Eine Abmahnung muss folgende Kriterien erfüllen, um wirksam zu sein:
- Genaue Benennung des Verstoßes (welche Datei, wann, wo hochgeladen)
- Rechtsverletzung konkret darlegen (keine allgemeinen Behauptungen)
- Aufforderung zur Unterlassung
- Setzung einer angemessenen Frist
- Angabe der vertretenen Rechteinhaber
Fehlt einer dieser Punkte oder sind die Vorwürfe ungenau, kann die Abmahnung unwirksam sein.
Gibt es Abmahnanwälte, die in großem Stil abmahnen?
Ja, einige Kanzleien haben sich auf Massenabmahnungen spezialisiert. Sie vertreten oft Filmstudios, Musiklabels oder Softwarefirmen. Bekannte Abmahnanwälte sind:
- Frommer Legal (ehemals Kanzlei Waldorf bzw. Waldorf Frommer, für Warner Bros., Sony, Universal)
- Daniel Sebastian (Musikindustrie)
- RA Rainer Munderloh (Hörbuch- und Verlagsbranche)
- Nimrod Rechtsanwälte (Computerspiele-Publisher)
Mandanten sind meist große Medienkonzerne, die ihre Urheberrechte durchsetzen wollen.
Was ist die Störerhaftung des Anschlussinhabers?
Die Störerhaftung bedeutet, dass du als Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden kannst, auch wenn du die Tat nicht selbst begangen hast.
Wann haftet man als Störer?
- Wenn du willentlich und adäquat kausal zur Rechtsverletzung beigetragen hast.
- Wenn du zumutbare Prüfungs- oder Aufklärungspflichten verletzt hast.
- Wenn du die Möglichkeit hattest, die Rechtsverletzung zu verhindern.
Beispiele:
- Filesharing durch Dritte: Ermöglichen Dritte die Nutzung deines Anschlusses und begehen dabei Urheberrechtsverletzungen, ohne dass du diese über Verbote belehrt hast .
- Familienmitglieder: Bei Urheberrechtsverletzungen durch volljährige Familienmitglieder kannst du als Störer haften, wenn du von der Verletzung wusstest oder hättest wissen müssen. Auch, wenn du keine Maßnahmen ergriffen hast, um diese zu verhindern. Bei minderjährigen Familienmitgliedern musst du als Anschlussinhaber die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
- Offenes WLAN: Eine Störerhaftung kann entstehen, wenn dein WLAN-Netzwerk nicht ausreichend gegen den Zugriff Dritter gesichert ist. Seit 2017 sind Betreiber von WLAN-Netzwerken unter bestimmten Bedingungen von der Störerhaftung ausgenommen, sodass sie nicht mehr pauschal für Urheberrechtsverstöße Dritter haften, sofern sie angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen haben.
Es ist wichtig zu beachten, dass es immer einer Einzelfallbetrachtung bedarf, um festzustellen, ob eine Störerhaftung vorliegt.
Beispiele aus der aktuellen Gebührentabelle
Gegenstandswert und dazugehörige Anwaltskosten: Die Anwaltskosten hängen vom Gegenstandswert ab (nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG):
- 1.000 €: 160 €
- 5.000 €: 492 €
- 10.000 €: 886 €
- 50.000 €: 1.600 €
Bei Filesharing-Abmahnungen wird oft ein Streitwert von 5.001 € oder mehr angesetzt (siehe nächste Frage).
Warum liegen die Streitwerte häufig bei 5.001 €?
Ab 5.001 € ist nicht mehr das Amtsgericht, sondern das Landgericht zuständig. Dort herrscht Anwaltszwang, das bedeutet, dass Betroffene sich verteidigen müssen, wenn sie nicht zahlen wollen. Das erhöht die Drucksituation.
Beispiele für Medien, die oft abgemahnt werden (Top-Abmahntitel)
- Filme & Serien: Blockbuster, Netflix-Serien, neue Kinofilme
- Musiktitel & Alben: Aktuelle Charts, ganze Alben namhafter Künstler
- Hörbücher & E-Books: Bestseller-Romane, Audible-Inhalte
- Computerspiele & Software: FIFA, Call of Duty, Photoshop, Office-Pakete
- Erotikfilme: Besonders anfällig für Massenabmahnungen
Wie können Abmahnungen vermieden werden?
- Keine P2P-Netzwerke (Torrent, eMule, Gnutella) nutzen.
- Nur legale Streaming-Anbieter verwenden (Netflix, Spotify, Amazon Prime).
- Vorsicht bei "grauen" Streaming-Seiten – reines Anschauen ist riskant, wenn die Inhalte offensichtlich illegal sind.
- VPN nutzen: Kann helfen, ist aber kein Freifahrtschein.
Wie gelangen die Abmahner an meine Daten?
- Überwachungsfirmen scannen P2P-Netzwerke und protokollieren IP-Adressen.
- Mit den gesammelten IP-Adressen beantragen die Rechteinhaber über das Gericht eine Herausgabeanordnung an den Internetprovider.
- Der Provider muss dann die Kundendaten (Name, Adresse) zur IP-Adresse herausgeben.
- Die Abmahnkanzlei verschickt die Abmahnung an den ermittelten Anschlussinhaber.
Ist es legal, dass der Provider meine Daten weitergibt?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Laut § 101 UrhG darf ein Rechteinhaber beim Landgericht einen Antrag stellen, um die Herausgabe der Nutzerdaten zu erwirken.
- Das ist nur bei gewerblichem Ausmaß erlaubt (Definition umstritten).
- Ein Richter muss zustimmen, bevor der Provider Daten herausgibt.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.