Abmahnung der Widerrufs­belehrung — Wir helfen sofort

Eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung ist im Online-Handel eine Pflicht. Die Bestimmungen der Widerrufsbelehrung sind im Widerrufsrecht geregelt. Wer als Online-Händler bei der Widerrufsbelehrung nicht alle rechtlichen Details beachtet, kann schnell zur Zielscheibe von Abmahnungen werden.

Durch die Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie wurden 2014 die bis dahin gültigen Regelungen des Fernabsatzrechts reformiert. Auch das Widerrufsrecht und die dazugehörige Widerrufsbelehrung erfuhren in diesem Zuge grundlegende Änderungen. Oftmals werden die notwendigen Änderungen von Online-Händlern noch immer nicht korrekt umgesetzt. Die Folge kann eine kostspielige Abmahnung der Widerrufsbelehrung durch Konkurrenten und Verbände sein.

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Was ist das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht stellt ein Gestaltungsrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Übt der Verbraucher das Widerrufsrecht aus, so ist sowohl er als auch der Unternehmer nicht mehr an die auf den Vertragsschluss ausgerichteten Willenserklärungen gebunden. Ein Vertrag, der im Internet, am Telefon oder an der Wohnungstür geschlossen wurde, kann also rückgängig gemacht werden. Zur Ausübung des Widerrufsrechts sind jedoch einige Bestimmungen zu beachten, auf die der Verbraucher in der Widerrufsbelehrung hingewiesen werden muss.

Die häufigsten Gründe für eine Abmahnung im Widerrufsrecht

Die Widerrufsbelehrung ist im Online-Handel eine der größten rechtlichen Fehlerquellen überhaupt. Das gilt sowohl für Online-Shops als auch für Plattformen wie Amazon und eBay. Die Fehler, die mit dem Widerrufsrecht am häufigsten abgemahnt werden, sind:

  1. Veraltete Widerrufsbelehrung
  2. Unzureichende Information zur Tragung der Rücksendekosten
  3. Fehlende Telefonnummer
  4. Unzulässige Einschränkungen wie z.B. „Rücknahme nur im Originalkarton”
  5. Falsche oder widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist
  6. Verbot unfreier Rücksendungen
  7. Unzulässige Wertersatzklausel
  8. Fehlendes Widerrufsformular
  9. Widerrufsbelehrung ist nicht schnell auffindbar
  10. Verweis zur Widerrufsbelehrung ist nicht an allen notwendigen Stellen eingebunden

Wer mahnt ab?

Wer darf abmahnen?
Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit zur wirtschaftlichen Selbstkontrolle geschaffen. Eine Abmahnung aussprechen dürfen daher konkurrierende Mitbewerber oder entsprechend legitimierte Verbände oder Vereine. Verbraucherschutzverbände können ebenfalls zum Abmahner werden. Häufig nutzen Mitbewerber die Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche. Es werden also keine Ordnungsbehörden tätig, sondern die genannten Mitbewerber und Institutionen dürfen Verstößen gegen das Widerrufsrecht zivilrechtlich nachgehen.

Aktuelle Abmahnungen:

  1. Abmahnungen durch den Ido-Verband
    Der Ido-Verband mahnt sehr häufig das Fehlen oder die Unvollständigkeit der Widerrufsbelehrung ab. Auch widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist können Teil der Abmahnung sein.

Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung der Widerrufsbelehrung?

Wenn du eine Abmahnung im Widerrufsrecht erhalten hast, gilt zuerst: Ruhe bewahren. Eine Abmahnung ist ärgerlich, aber es gibt keinen Grund, den Kopf zu verlieren. Wir helfen dir schnell und bewährt weiter.

Zunächst solltest du nicht vorschnell bezahlen und die beiliegende Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen. Lass dich vom Händlerbund beraten. Wir sind Europas größter Onlinehandelsverband und haben bereits über 26.000 Abmahnungen bearbeitet. Unser Ziel ist es, für dich als Online-Händler das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Übergib deine Abmahnung der Widerrufsbelehrung unseren erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Wir prüfen, ob die Abmahnung, die geforderten Beträge und die Unterlassungsansprüche berechtigt sind. In vielen Fällen können wir die Unterlassung zu deinen Gunsten modifizieren. So kannst du existenzbedrohende Vertragsstrafen abwenden.

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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Was kannst du jetzt tun?

  1. Nutze die Abmahn-Hotline des Händlerbunds +49 341 926590
  2. oder lade das Abmahnschreiben direkt über den Abmahnungsupload hoch

Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung

Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen. 

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

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