Schon am 28. Juni 2025 kommt eine neue Verordnung auf Online-Händler zu – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kurz BFSG. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit umgesetzt. Allen Menschen soll durch eine digitale Barrierefreiheit die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglicht werden.
So müssen betroffene Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei, ohne zusätzliche Hürden und in der allgemeinen, üblichen Weise auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Doch wer ist betroffen? Um welche Produkte handelt es sich? Gibt es Ausnahmen?
Das alles erfährst du in unserem kostenlosen Live-Webinar.
Wann? Donnerstag, 10.04.2025, 10:00
Wo? Online – Zoom
Wer? Yvonne Bachmann (Fachredakteurin Recht) und Ricarda Eichler (Redakteurin OnlinehändlerNews)
Hier kannst du dich kostenlos registrieren.