Normalerweise hält Etsy eine extra Schaltfläche vor, hinter der Händler und Händlerinnen auf dem Marktplatz ihr Impressum abspeichern können. Doch diese dort hinterlegten Daten wurden von Etsy entfernt. Was muss nun beachtet werden und am wichtigsten: Droht jetzt die große Abmahnwelle?
Das müssen Unternehmen wissen
Bist du Mitglied des Händlerbundes und beziehst deine Rechtstexte für Etsy über uns? Dann lautet die kurze Antwort: Du musst nichts tun.
Hier die etwas längere Antwort: Der Händlerbund handhabt es schon länger so, dass von der Verwendung der Impressum-Schaltfläche abgeraten wird. Stattdessen empfehlen wir in unseren Einstellhinweisen, das Impressum über die AGB-Schaltfläche einzubinden. Du musst hier also nur tätig werden, wenn du das Impressum dennoch ausschließlich über die nun abgeschaffte Schaltfläche eingebunden hast.
Wichtig ist, darauf zu achten, dass das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Die berühmte Zwei-Klick-Regel konnte auch mit der Schaltfläche nicht umgesetzt werden. Allerdings kannst du einiges dafür tun, um so nahe wie möglich an den rechtlichen Anforderungen zu sein.
Du solltest das Impressum in den AGB unterbringen, und zwar so, dass es noch vor den eigentlichen AGB-Klauseln erscheint. Zusätzlich kannst du das Impressum noch unter der Schaltfläche „Shop-Geschichte“ ergänzen. Damit andere es finden, solltest du in der Produktbeschreibung außerdem noch eine kleine "Wegbeschreibung" zum Impressum hinterlegen. Genauere Informationen findest du in den Einstellhinweisen zu den Rechtstexten.
Warum hat Etsy diese Änderung vorgenommen?
Die Rechtssicherheit auf Etsy ist und war schon immer etwas tricky. Dass solche wichtigen Angaben, wie das Impressum, nun plötzlich verschwinden, sorgt natürlich für Rechtsunsicherheit. Etsy selbst begründet dieses Vorgehen nicht. Stattdessen findet man im Shop-Dashboard eine kurze Mitteilung:
„Wir optimieren die Aktualisierung der Verkäuferinformationen
Du musst deine Kontaktdaten nicht mehr im Impressum deiner AGB angeben. Diese Angaben werden dort entfernt. Du musst nur noch darauf achten, dass die Verkäuferinformationen bei den rechtlichen und steuerlichen Informationen aktuell sind.“
Update vom 16.10.2023: Impressum ist wieder da
Mittlerweile werden die Impressums-Angaben wieder angezeigt. Wer die Schaltfläche nutzt, sollte entsprechend die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Dennoch raten wir weiterhin dazu, das Impressum in den AGB und der Shopgeschichte zu integrieren. Der Vorteil liegt nun klarer denn je auf der Hand: Marktplätze, wie Etsy, ändern oftmals kurzfristig ihre Darstellung. Durch die Integration in den AGB und der Shopgeschichte kann gewährleistet werden, dass das Impressum nicht spontan verschwindet.