Händlerbund tauscht sich mit Bundeskartellamt aus

nitpicker / Shutterstock.com
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Am 26. Oktober fand eine Telefonkonferenz zwischen Bundeskartellamt und dem Händlerbund e.V. statt. Bei dem Themenaustausch ging es darum, sich gegenseitig über aktuelle kartell- und wettbewerbsrechtliche Fragen auszutauschen. Für den Händlerbund sind solche Termine eine Möglichkeit die Erfahrungen, Interessen und Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Online-Händler gegenüber den Behörden zu präsentieren. 

Der Austausch zwischen Händlerbund und der obersten deutschen Wettbewerbsbehörde fand nun bereits zum fünften Mal statt und ist mittlerweile ein etablierter Dialog. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Gespräch dieses Mal per Telefon geführt und nicht wie bisher persönlich in Bonn. 

Händlerstimmen finden Gehör

Der Händlerbund nutzte die Gelegenheit und präsentierte Ergebnisse einer Mitgliederbefragung dieses Sommers, in der Praxiserfahrungen der Händler mit Kontosperrungen auf einem großen Marktplatz abgefragt wurden. Anhand dieser und weiterer direkter Berichte von Online-Händlern wurde die aktuelle Situation im Online-Handel in Deutschland erörtert. 

Generell ist das Verhältnis zwischen Händlern und Plattformen von hohem Interesse für das Bundeskartellamt. Probleme mit intransparenten Kontosperrungen, die Abhängigkeit von Technologien und Logistik großer Plattformen sowie die teilweise sehr schwierige Kommunikation mit Plattformbetreibern nahmen einen besonderen Schwerpunkt im Gespräch ein. 

Aktuelle Gesetze im Fokus 

Weiterhin tauschten sich Händlerbund und Bundeskartellamt auch über derzeitige politische Entwicklungen aus. Aktuelle Gesetzgebungsverfahren wie das GWB-Digitalisierungsgesetz, das schon am 29. Oktober in erster Lesung im Bundestag verhandelt wird, sowie der mit Spannung erwartete Digital Services Act der EU wurden besprochen. Durch beide geplanten Gesetze soll Marktmachtmissbrauch von großen Online-Plattformen besser bekämpft werden. 

Darüber hinaus wurden erste Auswirkungen der im Juli in Kraft getretenen P2B-Verordnung genau so besprochen wie die Änderung der AGB von Amazon, die das Bundeskartellamt im letzten Jahr erreichte. 

Austausch ist für Händler und Kartellamt wichtig

Der Austausch mit dem Bundeskartellamt ist so wichtig, weil die Behörde dafür zuständig ist, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen, Marktmacht von Unternehmen kritisch zu untersuchen und falls notwendig regulierend einzuschreiten. Wie das Bundeskartellamt kleinen Händlern z.B. bei Vertriebsbeschränkungen hilft, wird bei OnlinehaendlerNews erklärt.

Im Online-Handel beschäftigt sich das Kartellamt besonders mit großen Marktplätzen, aber auch anderen Akteuren wie Preissuchmaschinen. So führte es in der Vergangenheit Sektoruntersuchungen zu Vergleichsportalen oder Fake-Nutzerbewertungen im Internet durch und führte ein Verfahren gegen Amazon, das zur Anpassung der AGB des Marktplatzes führte.

Durch den Dialog und die Zusammenarbeit von Händlerbund und Bundeskartellamt werden so wichtige Informationsflüsse geschaffen und sichergestellt, dass die Interessen und Bedürfnisse der Händlerbund-Mitglieder auch bei der Wettbewerbsbehörde wahrgenommen werden.  

 

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